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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Begründung des BP 26 Pulheim 1302)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,1 MB
Datum
17.05.2017
Erstellt
11.05.17, 12:19
Aktualisiert
11.05.17, 12:19

Inhalt der Datei

Anlage zu fOp - 664 ANLAGE 1 ) l/: zur Begründung des Bebauungsplans Nr.26 pulheim 1302 Abstandsliste 2OO7 Abstandsliste 2007 (4. BlmSchV: 15.07.2006) 1.500 r.1 (r) 1.11(1) 3.2 (11 a) kafire*e_mit Feue.ungsanlagen ftjr den Einsatr von Brennstoffen sowett ole l-guerungswärmeleistung 900 MW übE6teigt (#) Anlagen zur Trockendestillation z. B. Kokereien und Gaswerke lntegde,tg H&ttenwerke, Anlagen zur Gewinnung von Roheisen und- y"iterveraöeitung :il-i:TI:tb"r"l ernscn. Süirnggtellanlagen 4.4 (1) zu Ron"t"il tn St r,r""*"i. Min€ralölrafün€rien (#) L) ; rli .ä I 3 r)Die Anragenb€zeichnunqen itimmen nicht ammer mit denen Obeöegnfle und/oder zusammenfassende Antagenbe..i"t der 4. Brmschv überein, denh sie enthän in hanchen Fären Auswirkung i. s. oes eoitanOilaar;dä",;[ "lrng.nl ääiinsrchflrch des Genehmigungserfordernisses 1T:!9".hö1"". in. ih.er immissionsachuEuno pranungsreii-üäh orne aeoer.riun! snI:i;;"ä ;;jü%:5'ffSJ$äflXr":X"".",Kffi"i":Xtf::; i:f J Ernte ung nach Leistunaskriterien nicht rmmer eingehaltän *..0"n. Ä["änäa"Oaslimmend ist aber Genehmigungserfordemrs - die Berriebsart, wte ste ii oer eosia-näs]i"i" ä"'ä'iiiu"" ,",. - { 3 unabhängig von dem ä 665 Ministeriatbtatt für das Land Nordrhein-l4'e§tfalen - Nr. 29 voE 12 Oktober 200? klasse Abstand in m Lrd. 1.000 -Absunds- Nr. auf Hinweis Nummer (Spalte) AnlagenJBetriebsart (Kurztassung) 1.14 (1) Anlagen zur Vergasung oder Verflüssigung von Kohle oder bituminösem Schiefer 2.'t4 (2) Anlagen zur Herstellung von Formstüc*en unter Ve.wendung von Zement oder anderen Bindemitteln durch Stampten, Schocken, Rütteln oder Vibrieren mil einer ProduKicnsleistung von I t oder mehr je Stunde im Freien (') (s. auch fd. Nr. 90) 3.1 (1) Anlag€n zum Rösten, Schmelzen oder Sintem von Erzen 3.2 (1) b) Anlagen zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl mit einer Schmetrleistung von 2,5 Tonnen oder rnehrie Stunde einschl. Stranggießen (') (s. auch lfd. Nm. 27 und 46) 3.3 (1) Anlagen zur Herstellung von Nichteis€orohmetallen aus Ezen, KonzentEten oder sokundären Rohstofien einschl. Aluminiumhütten (#) 10 3.15 (2) Anlagen zur He6tellung oder Reparatur von Behältern aus Metall im Freien (2. B. Container) (s. auch lfd. Nr. 96) (') 11 3.18 (1) Anlagen zur Herstellung oder Reparatur von Schitfskörpem oder sektionen aus Metall im Freien (') (s. auch [d. Nr. 97) 12 4.1 (1) Anlagen zur labrikmäßigen Herstellung von schwefelhaltigen Kohlenwasse6iofien oder von Nichtrnel,alleo. Metalloxiden oder sonstigEn anorganischen Verbindungen (#) c), p) 4.1 (1) s) 14 4.1 (1) h) 15 4.1 (1) r) Anlagen zur Hersiellung von metallorganischen Veöindungen durch chemische Umwandlung in industriellem Umlang (#) Anlag€n zur Iabrikmäßigen He6tellung von Chemietasem (s. auch rd. Nr. 50) (#) Anlagen zur Herstellung von Gasen wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasseßtofi, Fluor und Fluorwasserstofi, Kohlenstoff-oxiden, Schwefelveöindungen, Stickstofioxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen (#) 4.1 (1) r) Anlagen zur He6tellung von Ausgangsstoffen firr manzenschuEmittel und von Bioziden (#) 17 4.1 (1) s) Anlagen arr Herstellung von Grundazneimitteln durch chemische Umrvandlung (Wirkstoffe für Azneimittel) (#) 18 6.3 (1+2) Anlagen zw Herslellung von Holzspanplatten, Holraserplatten, oder \ Holrasermatlen 19 7.12 ('t') Anlagen zur Beseitigung, Verwedung, Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern oder tierischen Abtällen, ausgenommen Kleintierkrematorien (s. auch tfd. Nr. 200) 20 10.1s (1+2) Ofiene Prürstände für oder mit a) Veörennungsmotoren mit einer Feuerungswärmeleistung ab insgesamt 300 Kilo|att, b) Gasturbinen oder Triebwerken (s. äuch lfd. Nr. 10'l) 21 10.16 (2) Ofteoe PrufsEnde für ode. mit Luftschrauben (s. auch lfd- Nr. 101) 2? . Anlagen zur Herstellung von Eisen- oder Stahlbaukonstruktionen im Freion (') 666 Ministerialblatt Jür das Land Nordrhein-Wesffalen - Nr. 29 vom 12. Olitober 200? m Numme. (Spalte) 1il 1.1 (1) 700 1 .12 (.t) Kraftwerke Feuerungsanlagen für den EinsaE von Brgnnstoffen, _und soweit die Feuerung$värmeleistung mghr als 150 tvlw bls max. 9OO MW bgträgil, auch Biomassekraftwerke (#) Anlagen zur Destillation oder Weiterveraöeitung von Teer oder Teerezeugnissen (#) 25 2.3 (1) Anlagen zur Herst€llung von Zementklinker oder Zementen 26 2.4 (1+2) Anlagen zum Brenneo von Bäuxit, Oolomit, Gips, Kalkstein, Kieselgur, Magnesit, euazit oder von Ton zu §cfianroüe 27 312 (1) b) Elektrc.^Stahlwerke; Anlagen zur Stahtefzewung mit Lichtbogenöfen unter 50 t Gesamtiabstichgewicht (.) (s. auch tfd. Nm. I und 46) 28 3.24 (1\ Automobil- u. t{otorradfabriken. Fabriken zur HeI§telung von Veörennungsrnotclen (.) 29 4.1(1) Anlagon zur fabrikmäßigen Herstellung von Kohlenwasser-stoffen enscht. stid(stofi- oder phosphorilahige Kohlenwasserstofre (#) a), d). e) 4.1 (11 0 4.1 (1) m), n). q) 4.1 (1) 33 u Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von hatogenhaltigen Kohlenwasserstofen (#) Anlagen zur fabrikmäßil]en Herstellung von Säuren, Basen, Salzen (r) Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von phosphor-, stickstoff_ c) ooer katiumhaltigen Düngemitteln (#) 4.6 (1) Anlagen zur Herstellung von Ruß (#) 8.8 (1) 8.10 (1) Anlagen zur physikalisch und/oder chemischen Behandluno von Abfällen. mit einer OurchsaEteistung ooer menrje lag (s. aucfi [d. Nr. 7i) ,* SO fonn; än""ü"ioiä; Aufbereilungsantagen für schmelzflüssige Schlacke (2. B. Hocnotenschlacke) 36 FreizeiFa*s mit Nachtbetieb (.) (s. auch l :i ,n I fd. Nr. 160) Ministelialblatt Iür das Land Nordrhei!-westfalen - Nr. 29 voß 12. Oktober 2007 Abstands- klasse Abstand in m Lft. Nr. auf Hioweis oo AnlagenlE€Ebbsarl (KurzfassuE) (qpaltg) lumrI|r M 50o 37 1r (1) fffg"üH,1ffiffiS'ffiX?#5äHEfHff' 50 i,lw bis 150 MW behägt, auch Biomassskrafiurerke (#) a. tlrj :.l D) a) uno -. . 38 1'8(2) Anlagen zur Ezeugung von Suom, Oamp( Warmwassar, Prozesswäme oder Erhitrlem Abges durch den Einsatr vql Abfallhötsem ohne ltotrsdrutrmiüst oder Bes.fiicr|tungan von habgenorganisdnn veöindungen mit einer Feuorungswämelehtung voo 50 Megarxatt oder rnehr SfJli'J#"^ä"*1""äähä":3ffifJä§:iu_"",,." eingehaustB Ebküoornspanmnlagen 39 q 41 l2', 1.10 (1) 2.4 (+21 . 2.11 (1) 1.g tt- 42 (', 43 2.13(2t Anla€en zum Mahl€o ode. Trod(nen von Kohte Anlagen zum Brik€ttieren von Braun- oder Steinkohte Anlagen zur Herste[ung von Glas oder Glasfasem audi sow€it es aus Altglas heqestellt Arllagen a/m Scfirnetsen mlneralig*rer Stofie einschlbßli$ Anlagen zur 44 2.'15 (1) (') HirstoIur€ von Min€ralfasem fli::iffi#ffi:1ns1""",1;,uu*,*erstra߀nbaustonen Anlagen zur Herslellung ode, zum S{hmolzen rron Mischungen aus Bitumen oder Teer mit Mineratstotren einschlbßlich +mffäJlffi1*:y#tffi ;:r,ffä"9&,,H",,",, ie Stunde (s. atrch fd. Nr. 91) 45 46 t , i, 47 ,18 3.6 (1 + 2) b) (1) 9.? (1) 3.7 3.,t 1 (1 + 3.16 (1) 2) Anlagen zum Walzgn von Stahl (Warnwalzen) und Metallen, ausg€r|ommea Anlagen zum Waben von lGlband mit einer BandbEite bis 650 mm (') Anlagon zur Slahler.er,gurE mit lnduklionEöiefl, Eisen-, Ternperoder Stahlgie߀reisn mit 6iner produktionsleisttng voo 20 t &€r mehr cusste € je Tag (s. auch ht. Nm. E und 27) Schmiede-. Hammer- oder Fa[u,eriG (.) Anlagen zur He6lellung von warngefertiglen nahtosen oder geschw€ißten Rohren aus Sta f) 49 4:1 (1) 50 4.1 (f) 51 4.1 (1) 4.1 (1) 4.5 (2) 4.7 (11 52 53 b) h) i) D Anlageo zur tabritmäßigEn HerstEllung lron sauerstofüraltlpn Kohleorasserstoffen (#) Anlagen zur rabrikmäßigen Herstelung von Basiskunststoffen (Kunstharzefl, polymeren, Fasem autzellstofrasis) (s. auch rd. Nr. 14) (#) Anlagsn zur fabrikmäßigen Herstollung von stnthetischen Kaubchukeo (#) Anlsgen zur Herstellung von Faitstofren und pigoEnbn sowie \ron Ausgangsstofen tär Faöen und Anstidmittet(#, . Anlagen zur Herstsllung voa Schmierslofien wie Scimi€rol€, Scfi mierfette, Metaflbeaöeit]ngsöte (#) Antagen zur Herstelung von ](ohlef}stofi (Hadbrandkohb) oder EteKrographit durch Brennen oder craphitier€n (f) / 668 Ministerialblatt liü das Land Nordrhein-WestJalen 4.8 (2t 56 s.l _ N!. 29 vom 12- Oliober 2002 Anlagen zum Destilieren von nüchtigen orqanischen Veöindunoen mrt einer DurchsaEteistung von 3 t oder m;hrje Stunde (#) (s. auch fd. Nr. 105 ) (1) zur von von Anlagen Beh€ndlung Obsrflächen Stoffen, _ Gegenstainden oder Ezeugnissen eins.hließlklh der dazugehörigen Trocknungsanlagen unler Veruendung von ;rs'"-;isci;; Lösungsmitteln mit einem Veörauch an orgänischen Lösuigsmitteln von 150 Kilogramm oder mehr je Stunde oäer von 200 Tonien oder mehrje Jahr 5.211) Anlagen zum Beschichten, lmprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder r ranken von cegenstilnden. Glasoder Mrneralfasem oder bahnen_ Maleriatien einschtießrich 0", f:L_,1"j:!9T,s* rocknungsanlagen mit Kunsthazen, soweit r 25 Krrogramm oder mehrje Stund€ beträgt 58 60 die Menge .rger,ong;n dre;r Häe 5.5 (2) Anlagen zum lsolieren von D.ähten unler Verwendung von pheno! oder kesothalligen DrahUacken 5.8 (2) Anlagen zur Herstellung von Gegenstänclen unler Vetwenduno von phenotptasten mittets Wärmebehandtung, soweit die l1l11 _oo"^, Menge oer Ausgangsstoffe 10 kg odea mehr je Stunde üträgt 7.3 (1+2) a) und b) Anlagen zur Ezeugung von Speis€fotten aus tierischen Rohstoflen ooerzum Schmelzen von tiedschen Fetten, ausqenommen Anlaoen ' zur veraöeitung von setbst geuonnenen tied"d;;i"ft"; spetsetetten in Fleischereien mit ein€r Leistung bis zu 2OO Krtogramm Speisefett ie Woche --'- ;, 61 7.e (1) Anlagen zur Herstellung von Futter- oder Düngemitteln oder technischen Feüen aus den Schtachtnebenpäunen Xnoctren, Tterhaare, Fedem, Hömer, Klauen oder Blut 62 7.11 (1) Anlagen zum Lagem unbehandelter Knochen, ausgeoommen Anlagen für setbstgewonnene Knocien in Flgi?che.eien, in denen je Woche weniger als 4 000 kg Fleisch veraöeitet vrerden, und Anlagen, die nicht durch [d. Nr. i1S e.fasst,rerden 63 7.15 (1) KottrocknUngsanägen u 7.19 (1+21 l11lig:l :1, Hersteüung von r,-roouKüonsteastung von 10 Tonnen Vierleliahresdurchschnittswert 65 7.21 (11 Sauerkraut mir einer oder mehr Sauerkraut je Tag iL Mühlen-tir Nahrungs- oder Futtermittel mit einer p.oduküonsteistung von 300 Tonnen Fe.rigezeugnissen oder mehr Merteljahresdurchschnittswert - i" i"ä'lü (s. auch lrd. Nr. '193) 66 7.23 (1+2) Anlagen zu. Etzeugung von öten oder Fetten pflanztichen Rohstoffen mit einei produküonsleistung aus '1- F_ertigerzeugnisse Vierteljahresdurchschnittst 67 7.24 (1) Anlagen. oder mehr je /err zur He.stellung oder 8.1 (1) a) fag T;;;; "1" Raffination Verwendung von Zuckerrüben oder Rohzucker 68 von von Zucker unter Anlagen zur. B€seitigung oder Verwertung fester, flüssEer oder gasfömiger Abfäfie mit brennbaren Besbn;teiten Verfahren aurctr rrärmis-c-r," Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. Abstands- Abstand in m Nr. Hinweis Nummer (Spalte) der 4 BlmSchV Anlagen-/Betriebs€rt (Kurrassung) 6s 8.3 (1+2) Anlagen zur thermischen Auhereitung von StahhÄ,erksstäuben fär die Gewinnung von Meta,len oder Metallverbindungen im Drehrohr oder in einer Wirbelschicht 70 8.5 (1+2) Ofiene Anlagen zur Ezeugung von Kompost aus organischen Abfällen mit einer Ourchsatsleistung von 3 (n0 Tonnen oder mehr EinsaEstoffen je Jahr (KompostweRe) (s. auch tfd. Nr. 128) 71 8.8 (2) 8.10 (2) Anlagen zur physikalisch und/oder chemischen Behandlung von Abfällen mit einer Durchsatzleistung von 10 Tonnen bis wenigea als Lfd. klasse lv 500 auf 669 29 vora 12. Oktober 200? 50 Tonnen Einsatzslofien je Tag auch sow6it nicht genehmigungsbedürf,il (s. auch fd. Nr. 34) 72 8.9 (1) a) + b) 8.9 (2) a) a) Anlagen zum Zerkleinem von Schrott durch Rotormühlen mit einer Nennleistung des Rolorantriebes von 100 Kilorratt oder mehr b) Anlagen zur zeitweiligen Lagorung von Eisen- oder Nichleisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamuagerf,äch€ von '15 000 Ouadratrneter oder mehr oder einer Gesamtlagerkapazit tt von 'l 500 Tonnen Eisen- oder Nichteisenschrctlen oder mehr 4.12 (1+2) a) und b) Ofiene Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfälten mit einet AuiEhmekapazitltt von l0 Toonen oder ßtehr je Tag oder einer Gesamtlage*apazität von 100 Tonnen oder mehr 74 8.13 (1+2) 75 8.14 (1+21 a) und b) Oflene Anlagen zur zeihreiligen Lagerung von Schlämmen mil einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehrie Tag oder einer Gesamüagerkapazität von 1 50 Tonnen oder mehr Offene Anlagen zum Lagem von ALfä[en soweit in diesen Anlagen Abfälle vor deren Beseitigung oder VenNertung jeweils über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gelagert werden 76 8.15 (1+2) a) und b) Offene Anlaggn zum Umschlagen von Abfällen mit einer Leistung von 10O Tonnen oder mehr ie Tag, ausgenommen Anlagen zum Umschlagen von Erdaushub oder von Gestein. das bei der Gewinnung oder Autboreitung von EodenschäEen anIällt 77 9.11 (2) Offene oder unvollsütndig gesc-hlossen€ Anlagen zum Be. oder Entladen von Schüttgütem, die im trockenen Zustand stauben können, sor,veit 400 Tonnea Schüttgüter oder mehr je Tag bewegt werden: dies gih auch für saisonal genuEte Getreideannahmestellen. Anlagen zum Be- oder Entladen von Erdaushub oder von Gestein, das bei der Gewinnung oder Aubereitung von BodenschäEen anrällt, sind ausgenommen 78 Abwasseöehandlungsanlagen ftir rnehr als 100 000 EW (s. auch ltd. Nr. 143) 79 Oberirdische Deponien 80 Autokinos (') (') 670 Muristerialblatt für das Land Nordrhein-WestIalea Nr. 29 vorD - 12_ Oktobe! 2007 Numrner (Spatte) zur 1.2 (21 Anlagen a) bis c) Prozesswärme oder erhiElem Abgas durch den EinsaE von festen, Ezeugung von Strom, Dampl Warmwasser, f,üssigen oder gasförmigen Brennstoflen mit ein; feuerungswä.meleistung von 20 MW bis weniggr als 50 MW in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfiessel, ausgenommen Notstromaggregate a2 1.4 (1+21 a) und b) Veörennungsmoloranlagen alft Antdeb von Aöeitsmaschinen odgr zur.Erzeugung von Strom, Oampf, Warmwasser, prozesswärme oder efiiäem Abgas für den Einsae von flüssigen oder gasförm€en Brsnnstofien mit einer Feuerungswänneteistung von'20 MW-oder mehr, 1.5 (1 + 2) a) und b) 84 r.13 (2) Gasturbinenanlagen zum Antrieb von Aöeitsmaschinen oder zur Erzeugung von Strom (.) Anlagen zur Ezeugung von Generator- oder Wassergas aus lesten Brennstoffen 85 2.1 (1+2) SteinbrUche, in denen Sp.engstofie verwendet we.den 86 2.2 (2) Anlagen zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von natürlichem oder känsüichem Gestein, ausgenommen Klassierantagen frir Sand oder Kies 2.5 (2) (2) Anlagen zum.Mahlen von Gips, Kieselgur, Magnesit, Mineralrarben, Muschetschalen, Tatkum, Ton, Tutr Cfrass) od;r Zgmentktinker 88 2.7 89 2.10 (1) Anlagen zum B.ennen keramischer Ezeugnisse, soweit der Ralminhalt der B,ennanlage 4 m. oder m;h. und die BesaEdichte - -'3OO kg oder rnehlie nf Rauminhalt de, Brennantag; bet gt- 90 2.14 12) Anlagen atr Hersteliung von Foamslücken unler Veawendung von zemenl oder anderen Eindemitteh durch Stampfen, Schockän, produktjonstei"irng Rütteh oder Vibrioren mit eine. von 1 i;;;, mehrje Slunde in geschlossenen Hallen (,) (s. auch lfd. Nr. 6) 91 2.15 (2) Anlagen zur Herstellung oderzum Schmelzen von Mischungen aus Bitumen oder Teer mit Mineralstoffen einschtießtich Aurbereitungsanlagen f.ir bitumindse St aßenbaustoffe und I eersplittanlagen mit einer produktionslelstung bjs weniger als 200 tje Stunde (s. auch tfd. N. .t4) 92 3.2 (21 3.7 (2) Anlagen zum Erschmelzen von Stahl mit einer Schmelzleistuno von weniger 2,5 1 je Stunde sowie Eisen-, Temper_ odt - --- - '-als Stahlgießereien mit einer produktionsleistung von 2 t bis weniger - Anlagen zum Blähen von pedite, Schiefer oder Ton als 93 3.4 (1) 3.8 (1) Gießereien fü. Nichteisenmetalle oder Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raflination von Nt*ietsenmetaf en -mü e-inäi Schmetzleistung von 4 Tonnen oder mehr ;e fag Oei giLi-;nd f Cadmium oder von 20 Tonnen oder mehr Nichteisenmetallen (s. auch lfd. Nm. 163 und 203) r" f"d b.i *";ö" 3.5 (2) Anlagen zum Abziehen de. Oberflächen von Stahl durch Flämmen 95 3.9 ('l + 2) Arlag€n zum Außringen von metallischen ScäuEschichten auf Melall- oder Kurstslofioberiächen rnit Hife von schmetzflüssioen Eaoern, durch Flamrn-, p,asma_ oder LichtbogenspnEen (.) 96 3.15 (2) Anlagen zur Herstellung oder Reparatur von Behällem aus Metall in gescnrossenen Hallen (2. B. Dampfkesset, Container) (.) (siehe auch lfd. Nr. 10) 671 Ministerialblatt für das IÄtd Nordrheü-WestIaleD - Nr. 29 vom 12. Oktober 2007 Abstands- Abstand in v 300 m Lfd. Nr. e7 auf Hinweis Nummer (Spalte) der 4. Blmschv Anlagen-/Betriebsart (Kurzfassung) 3.18 (1) Anlagen zur Herstellung oder Reparatur von Schiffskörpem oder sektionen aus Metall in geschlossenen Hallen (') (siehe auch lfd- Nr. 11) 98 99 3.19 (1) Aolagen zum Bau von Schienenfahzeugen 3.21 (2) Anlagen zur Herstellung von Bleiakkumulatoren oder lndustriebatteriezellen und sonstiger Akkumulatoren r0o 3.23 (2) Anlagen zur Herstellung von Aluminium-. Eisen- oder Magnesiumpulver oder -pasten ode. von blei- oder nickelhaltigen Pulvem oder Pasten sowie von sonstigen Metallpulvem oder -pasten (#) 3.25 (1\ 10.15 (1i2) 10.16 (2) Anlagen ft]r den Bau und die lnstandsekung von Lufrfahzeugen (i.V.m. Prüßtalnden, s. [d. Nrn. 20 und 2l) sowie geschlossene Motorenprtifstände und geschlossene Prüfstände lür oder mit Lufl.schrauben 4.1 (1) k) Anlagen zu, tab.ikmäßigen Herstellung von Tensiden durch chemische Umwandlung (Seifen oder Waschmittet) (#) 4.2 (2) Anlagen, in denen Pf,anzenschuE- oder Schädlingsbekämpfungsmittel oder ihre Wirkstoffe gemahlen oder maschinell gemischt. abgepackt oder urngefüllt werden (#) 4.3 (1+2) a) und b) Antagen zur Herstellung von Grundazneimitteln (Wirkstoffen fijr 'r0'1 'lo2 103 '104 (') Arzneimittel) unter Verwendung eines biologischen Velfahrens oder Von Azneimitteln oder Azneimittelzwischenproduklen im industriellen Umfang, soweit manzen behandelt oder Tie.körper eingEsetzt werden (#) 105 4.8 (2) Anlagen zum Destillieren von tlüchtigen organischen Ve.bindungen mit einer DurchsaEleistung von 1 t bis zu 3 t je Stunde (#) (s. auch rd. Nr. 55 ) 106 4.9 (21 Anlagen zum Ersahrr€lzen von Natur- oder Kuasthazen mit einer Leistung von 1 t oder mehrje Tag (#) 107 108 4.10 (1) Anlagen zur Herstellung von Anstrich- oder Beschichtunggstoff€n (Lasuren, Fimis, Lacke, Dispersionslaö€n) oder Oruckfaöen unter EinsaE von 25 tje Tag ode. mehr an flüchtigen organischen Veöindungen (*) 5.1 12) Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenstitnden oder Ezeugnissen einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen unle/Verwendung von organischen Lösungsmitteln mit einem Verbrauch an organischen Lösungsmitteln von 25 Kilogramm bis weniger als 150 Kilogramm je Stunde oder 15 Tonnen bis weniger.als 200 Tonnen j€ Jahr a) s.l (2) b) Anlagen zum Bedrucken von bahnen- oder tarelförmigen Materialien mil Rotationsdruckmaschinen einschtießlich der zugehörigen Trocknungsanlagen, soweit die Farben oder Lacke organische Lösungsmittel enthalten 110 5.2 (2) Anlagen zum Beschichten, lmprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Gegenständen, Glas- oder Mineralfasem oder bahnen- oder tafefÖrmigen Materialien einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen mit Kunstharzen soweit die Menge dieser Harze '10 Kilogramm bis weniger als 25 Kilogramm je Stunde beträgt, ausgenommen Anlagen Pulverbeschichtungsstoffen frjr den Ein§aE von olz Ministerialblatt fiir das LaDd No.drhein-Westfaten - Nr. 29 vom 12. Oktober 2O0t Hrnwe6 au! Nummer (Spalte) '111 5.4 (2) Anlagen zum Tränten oder übeziehen von Stofren oder G€genständen mit T€er, Teeröl oder hoißem Bitumen, auch Anlagen zum Tränken oder überziehen von Kabeln mit h€ißem Bitumen " 5.6 (2) Anlagen zur Herstellung von bahnenfömllen Materialien auf St eichmaschinen einschließlich der zugehörigen TJocknungsanlagen unter Verwsndung von Gämischen aus Kunststofien und Weichmachern ode. von Gemischen aui sonstigen Stofren und oxiliertem Leinöl 113 5.9 (2) Anlagen zur Herstellung von Reibbelägen unte. Vertt/erdung von Phenoplasten oder sonstigen Kunstha;bindemitteln 114 6.2 (1+2) Anlagen zur Herstellung von papier, Karlon oder pappe, auch aus Al$Epier, aucJl sott/eit nicht genehmilungsbedürfrig 7.2 (1+2) Anlagen zum Schlachten von Tieren mtt siner Leistunq 115 a) und b) 116 118 von lfs I SOO ko fo-nr-.n" 7.4 lt +2) Anlagen zur Herstellung von Fleisch_ od€. Gemüsekonserven auch soweit nicht genehmigungsbedornig 7.4 (1) b) Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von Tierfutter durch Envärmen der Bestandteile tiedscher Herkunft 7.6 (2) Anlagen zum Reinigen oder zum Entschleimen von tierischen a) 117 Lebendgewicht Gef,ügst oder rnehr je Tag odo .et , Lebendgeyi.ht sonstiler Tiere oder meh; ie Tag Därmen oder Mägen 119 7.8 (1) Anlagen zur He.stelhrng von Gelatioe, Hauüeim, Lededeim ode. Knochenleim 121 7.'t3 (2) Anlagen zum Taocknen, Einsatzen, Lagem oder Enthaaren ungegeöter Tierhäute oder'fie.relle 7.14 (1+2) Anla_gen zum Geöen einschließtich Nachgerben von Tierhäuten oder ---' Tierfellen sowie nicht genehmigungsbedO-rtige f_eaerfaOriien-- U 122 7.2o 11) lnla.Sgl zur 123 7.22 l1+2) Anlagen zu. Herstellung von Hete oder Stärkemehlen mit einer P.oduktionsleistung von 1 Tonne oder mehr Xete oOer SErtemefrien je Tag als Vie.teljahresdu.chschnittswert 124 7.29 (1+2) Herste ung von Braumalz (Mälzereien) mit einer y"n 300 Tonnen o"rrrri. oo", ,,rti iä i"g lü ljg:,9:TJ:i"tuls vlenelahresdurchschnitbwert Anlagen zum Rösten oder Mahlen von Kafiee oder Abpacken von gemahlenem Xaffee mit einer produktionsleistung gerostetem Kafli]ö oder mehr ü \fierteliahresdurchschnittswert 125 7.30 (1+2\ f_n"" i;g --;t; ,on bS - Anlagen zum Rarsten von Kaffee E6atrprodukten, Getreide, Kakaobohnen oder Nüssen mit etner eroOur<'üonsListunfJon-'-i ' Erzeusnissen oder mehr ü- 'r"g a, L:g: ^-Cf:!Sl. vßnetlanresdurchschni[swert 126 7.31 (1+21 a) und b) Arlagen zur Herstellung von Süßwaren oder Sirup, zur Herstellung von LakriE, zur Herstellung von Kakaomasse aus Rohkakao, sowie zur lhermischen Veaedelung von Kakao_ oder schokoladenmasse auch soweit nicht genehmigungsbedürftig 673 Ministeriatblatt fiiI das I-and Nordrhein-Westfalen - Nr. 29 vom 12 Oktober 200? Nummer (Spalte) V 300 127 129 130 8.4 (2\ Sortjeranlagen fur Hausmüll mit einer Durchsatzleistung von 10 Tonnen ErnsaEstoffen oder mehr je Tag 8.5 (1+2) Geschlossene Anlagen 8.6 (1+2) a) und b) Geschlossene Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen 8.7 (1+2\ Anlagen zur Ezeugung von Kompost aus organischen Abfätten mit einer Durchsatzleistung von 3 000 Tonnen oder mehr EinsaEstoffen je Jahr (s. auch lfd. Nr. 70) auch soweit nicht genehmigungsbedürftig zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahreo, Entgasen, Strippen oder Waschen mit einem Einsau von 1 Tonne verunreinigtem Boden oder mehrje Tag 131 Anlagen zut zeih^/eilEen Lagerung von Eisen- 8.e (2) b) Nichteisenschrotten. einschließlich Autowracks, mit oder einer 1 000 Quadratmeter bis weniger als 15 000 Quadratmeter oder einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen bis weniger als '1 500 Tonnen Eisen- oder Nichteisenschrotten Gesamdagerf,äche voo 132 133 mit einer OurchsaEleistung von 1 Tonne oder mehrje Tag 8.15 (1+2) a) und b) 134 Anlagen zur sonstigen Behandlung von Abfällen 8.11 (1+2) a) und b) . 9.'l (1+2) Geschlossene Anlagen zum Umschlagen von Abfällen mit einer Leistung von 100 Tonnen oder mehrje Tag, ausgenommen Anlagen zum Umschlagen von Etdaushub ode. von Gestein, das bei der Gewinnung oder Aufbereitung von BodenschäEen anfällt Abfüllung von brennbaren Gasen in Anlagen, dle der Lagerung 'rnd Behältem mit einem Fassungsvermögen von 3 Tonnen oder mehr dienen, ausgenommen Erdgasdhrenspeicher sowie Anlagen zum Lagem von brennbaren Gasen oder Erzeugnissen, die brennbare Gase z.B. als Treibmittel oder Brenngas enthalten, soweit es sich um Einzelbehältnisse mit einem Volumen von jeweils nicht mehr als 'l 000 Kubikzentimeter handelt{') (#) 9.2 (1+2) Anlagen, die der Lage.ung und Umfüllung von brennbaren Flüssigkeiten in Behälte.n mit einem Fassungsvermögen von 5 000 Tonnen oder mehr dienen (') (#) 136 138 9.36 (2) Anlagen zur Lagerung von Gülle mit einem Fassungsvermögen von 2 500 Kubikmetem oder mehr 9.37 (1) Anlagen, die der Lagerung von chemischen Ezeugnissen von 25 000 Tonnen oder mehr dienen (') (#) 10.7 (1+2\ Anlagen zum Vulkanisiercn 'von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von Schwefel oder Schwefelverbindungen, ausgenommen Anlagen, in denen je - weniger als 50 Kilogramm Kautschuk - ausschließlichvorvulkanisierterKautschukeingesetztwird Stunde verarbeitet werden oder (s. auch lld. Nr.221) 139 10.'t7 (2) Offene Anlagen mit schalltechnisch optimierten gasbetriebenen Karts, die an 5 Tagen oder mehr je Jahr der Ausübung des Motorsports dienen (Kart-Bahnen) 674 Ministerialblatt ftir das Land Nordrhein-1vestfaletr - Nr. m Abstands- Abstand in v 300 klasse Lfd. Nr. auf Hinweis Nummer (Spalte) der 4. BlmSchV 14o 102.1(2) 29 vosl 12. Okober 2007 Anlagen-/Betriebsart (Kurrassung) *':3:L""*:J,i."Jl:""1'?l',nil"1,o"l"l*,ti"""1,1*:,""";':i-ffi[ Anlagen zur automatischen Reinigung von Fässern einschließlich zugehöriger Aufarbeitungsanlagen, soweit die Behälter von o.ganischen Stolfen gereinigt werden 141 10'23 (2) Anbgen zur Textilveredlung du.ch Sengen, Thermollxieren, Thermoisolieren, Beschichten, lmprägnieren oder Appretieren, einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen, auch soweit nicht genehmigungsbedürftig. 142 10.25 143 - (2) Kälteahlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemiüeln von 3 Ammoniak oder meh. (') (#) t Abwasseöehandlungsanlagen bis einschl. 100 000 EW, (s. auch lfd. Nr. 78) I :, : 144 - Oberirdische Deponien für lnert- und Mineralstoffe 145 '146 - Säge-, Furnier- oder Schälwerke - Anlagen zur Gewinnung oder Aufbereitung von Sand, Blms, Kies. Ton oder Lehm '147 - fiA - 149 - Emaillieranlagen 150 - Presswerke (") 151 - Anlagen zur Herstellung von Eisen- oder Stahlbaukonstruktionen in geschlossenen Hallen (*) 152 153 - Stab- oder DrahEiehereien 154 - (') Anlagen zur Herstellung von Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen oder Fasetz ementplatten unter Dampfüberdruck Anlagen zur Herstellung von Bauelementen oder in Serien gerertigten Holzbauten (') Schwemaschinenbau Anlagen zur Herstellung von Wellpappe (') 155 - Ausliererungslager für Tiefkühlkost 156 - Margarine oder Kunstspeisefettfabriken 157 - BetriebshöIe für Sraßenbahnen 158 - Betriebshöfe der Müllabfuhr oder der Straßendienste (.) 159 - Speditionen aller Art sowie Betriebe zum Umschtag größerer Gütermengen (.) 160 - Freizeitparks ohne Nachtbetrieb (s. auch lfd. Nr. 36) (') (') (') Ministedalblatt für das Lard Nord.rhein-Westfalen - Nr. Abstands- Abstand in m Nr. 200 67s Oktober 200? Hinweis Nummer (Spalte) der 4. BlmSchV Anlagen-/Bekiebsart (Kuzfassung) 161 2.e(2) Anlagen zum Säurepolieren ode; Mattätzen von Glas oder Glaswaren untd Verwendung von Flusssäure 162 2.'tO (21 Anlagen zrm Brennen keramischer Erzeugnisse, soweit der Rauminhalt der Brennanlage 4 m' oder mehr oder die BesaEdichte mehr als 100 kg/m3 und weniger als 300 kg lmr Rauminhalt der Brennanlage beträgt, ausgenommen elektisch b€heiae Brennöfen, die diskontinuierlich und ohfle Ablufrführung b€trieben werden 163 3.4 (2) Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen mit einer Schmelzleistung von 0,5 Tonnen bis weniger als 4 Tonnen je Tag bei Blei und Cadmium odet uon 2 Ltd. klasse vl auf 29 voÜl 12. 20 Tonnen js Tag bei sonstigen (auch soweit durch besondere Wahl Tonnen bis weniger als Nichteisenmetallen emissionsarme, Schmelzagg.egat€ nicht genehmigungsbedürflig) (s. auch fd. Nr. 93 und 203) 1M 3.8 (2) Gi6߀.sien für Nichteisenmetalle soweit 0,5 Tonnen bis weniger als 4 Tonnen je Tag bei Blei und Cadmium oder von 2 Tonnen bis weniger als 20 Tonnen je Tag bei sonsügen Nichteisenmetallen abgegossen werden 165 3.10 (1+2) Afllagen zur Oberflächenb€handlung von Metallen oder Kunststolfen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verrahren zur Obernächenbehandlung von Metallen durcfi Boizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salp€tersäure (#) 5.7 (2) a) und b) Anlagen zur Verarbeitung von f,üssigan ungesäfiigten Polyesterharzen mit Styrol-ZusaE od€r llüssigen Epoxidharzen mit Aminen zu Fommassen, Fo.mtäilen oder Ferligezeugnissen, soweit keine geschlossenen Werkzeuge (Formen) verwendet werden, für einen Harzveörauch von 500 kg oder mehrje Woche, z. B. Bootsbau, Fahzeugbau oder Behälteöau 167 s.10 (2) Anlagen zur Herstellung von künstlichen Schleifscheiben, -keüpem, -papieren oder {eweben unter Verwendung organischer Binde- oder Lösungsmittel 168 5.11 (2) Anlagen zur He.stellung von Polyurethanfo.mteilen. Bauteilen unter Ver!,v€ndung von Polyurethan, Pol)orethanblöcken in Kastenfonnen ode. zum Ausschäumen von Hohlräunen mit Potyurethan, soweit die Menge der Ausgangsstoffe 200 kg oder mehr je Stunde beträgt 169 7.s (2) Anlagen zum Räuchem von Fleisch- oder Fischwaren mit einer 166 Produktionsleistung von weniger als 75 Tonnen geräucherlen Waren je Tag, ausgenommen Anlagen in Gaststätten, Räuchereien mit einer Räucherleistung von weniJer als 1 Tonne Fleisch- ode. Fischwaren ie Wocie und o/o der Abgase Anlagen, bei denen mindestgns - 170 7.20 12) 90 konstruktionsbedingt d6r Anlage waeder zugefijhrt werden Anlagen zum Trocknen von Braumalz (Malzdaneo) mit einer Produktionsleistung von weniger als 300 Tonnen Darmalz je Tag als Vierteliahresdurchschnittswe.t 171 7.27 (1+21 Brauereien mit einem Ausstoß von 200 Hektoliter Bier oder mehrje Tag als Vierteljahresdurchschriittswert und (Melasse-) Brennereien '172 7.28 (1+2) Anlagen zur Herstellung von Speisewüzen aus tierischen oder pllanzlichen Stoffen unte. Verwendung von Säuren oIo Ministedalblatt für das Laod Noldthein-Westlalen - Nr. 29 vom 12. Oktobe! 2007 Nummer (Spalte) 7.32 (1+2) 174 7.33 (2) 175 8.1 (1) b) Anla-gen zur BehaMlung oder Verarbeitung von Milch sowie Anlagen mit Sprühtrocknem zum Trocloen von Milch, Ezeugnissen aus Milch oder von Milchbestandteilen, soweit 5 Tonnen Mil-ch oder mehr je Tag als Jahresdurchschnitbwert eingeseEt werden Anlagen atm Befeuchten von Tabak unterZuführung von Wärme, oder Arcmatisieren oder Trocknen von fementiede; Tabak Verbrennungsmotoranlagen für den EinsaE von Altöl von Deponi€gas_mil einer Feuerungswärmeleistung Megawatt oder mehr 176 8.12 (1+2\ a) und b) 177 8.13 (r+2) 178 8.14 (1+21 a) und b) 179 10.8 (21 Geschlossane Antagen zur zeitweitigen LagErung von Schlämmen mit eaner Aufnahmekapaz ität von t0 Tonnen odeimehr je Tag oder einer Gesamtlagerlapazität von .l5O Tonnen oder mehr Geschlossene Anlagen zum Lagem von Abfällen, soweit in diesen Anlagen Abfälte vo. deren Beseitigung oder Venrertung leweili UOer emen ZetIliium von m6hr als einem Jahr gelagert werden Anlageo zur._ Herstellung von BautenschuE_. Reinigungs_ oder . HolzschuEmineln sowie von Klebemineh ausgenommei An-lagen, in denen diese Mittet ausschtießtich unter Venve_-ndung uon W"ii., äi" Verdünnungsmittel h€rgestellt werden, 181 10.10 (1 ) 10.10 (2 ) a) und b) 1 ceschlossene Antagen zur zeitweitigen Lagerung von Abfällen, mit einer Aufnahmekapazität von 1O Tonnen od;r meir p Tag oder einer Gesamdagerkapazität von , 0O Tonnen oder mehr genehmigungsbedürnig 180 oder auctr soweit .rr. Voöehandtung > 10 Ud (Waschen, l11q"l. Mercens€ren) oder zum Fäöen ab nicfri Bteichen, 2 Ud von Fasern oder Textilien auch unter Verwendung von Chlor oder ChtorvertinOunge; od;r harbebeschleunigem einschließlich der Spannrahmenanl-agen ;n Anlagen zur Herstellung von Bolzen. Nägeln, Nieten, Muttem, Schrauben, Kugeln, Nadetn oder ähntich;n met lltsct en Hor,nteiten durch Druc*umfo.men aut Aulomaten sowie Arto."fe"O*t eiei"" i,l t/ 182 Anlagen zur Herstellung von kaltgefertgten nah osen oder geschweißten Rohren aus Stahl (.) 183 Anlagen zum automatschen Sorlieren, Reinigen, Abfullen ode. verpacken von Flaschen aus Glas mit einer aeistung von 25OO Flaschen oder mehrje Stunde (.) 1U Maschinenfabriken oder Härtereien t85 Pressereien oder Stähzereien (') 186 Schrottplätze bis weniger ats 187 Aolagen zur HerstelluDg von Kabeln 188 Anlagen zur Herstellung von Möbeln, Krsten und palenen aus Holz und sonstigen Holzwaren 189 Zimmerelen (') 190 Lackierereien mit einem LösungsmitteldurchsaE bjs weniger als 25 kgy'h (2.8. Lohnlackierereien) .t.OOO m2 Gesamflagernäche Ministerialblatt fu! das Land Nordrhein_westlalen - Nr' 29 vom l2 Oktober 200? b// m Floischzedegebetriebe ohne Ve.aöeitung 192 Anlagen zum Trocknen von Getreide oder Tabak unter EinsaE von Gebläsen (') Mühlen fi]r Nahrungs- oder Futtermittel mit einer Produktionsleistung Tonnen bis weniger als «)O Tonnen Fertigerzeugnissen je Tag als ViErteliah.esdurchschnittswert (s auch lfd. Nr' 65) von 1OO 194 Brot abriken odet Fabriken zur Herstellung von Oaueöackwaren 195 Milchverwerlungsanlagen 196 Autobusuntemehmen. audl des öIfenüichen Personennahve*ehrs 197 198 199 ohne Trockenmilchezeugun9 f) Anlagen zum Be- oder Entladen von Schüngüem bei Getreide' annahmestellen, soweit vJeniger al§ 40O t Schüttgüter je Tag bewegt werden können Anlaqen zt r Herstellung von Ansldch- oder Beschichtungs-stoffen (Lasüren. Fimis, Lacke, Dispersionsfaöen) oder Druckfarben unter EinsaE von bis zu 25 tie Tag an flüchÜgen organischen Verbindungen Kart-Anlagen sowie Modellsportanlagen in geschlossenen Hallen 678 Ministerialblätt liü das Land Nordrhein_Westfalen _ Nr. 29 voE 12. Oktobe! 2007 Nummer (Spalte) 200 7.12 (1) Kleintierkemato{ien (s- auch 201 8.1 (2) fd. Nr. 19) Verbrennungsmoto.anlagen für den Einsatr von Artöl oder UeponEgas mit einer Feuen nds:wämel€istung Uis *en6er ais-i b) Megawatt 202 8.9 (2) Anlagen zur Behandlung von Alüautos mit eine, DurchsaEle,stung c) von 5 Altautos oder mehr je Wod|e 203 Anlagen zum S|rl|elzen. zum Legigren ode. zur Rafnnaüon von Nichteisanrnetallen (s. auch tfd. Nm. 93 und 163) 204 3:ffi[ä:#ffif *ns von Fertirserichten (rGntinendianste, 205 Schlossereiei, D,ohereier\ SchrveißerBien 206 Anlagen zur Herstellung von Kunststoneilen ohne Verwendung von Phenolha.z der Schleifer€ieo 6n 207 Autolaclderereien, einschl. Kargsseriebau, insbesondera zur Beseitigung von Untallschäden 208 'l 209 Holzpelletieranlagerv-werke ischle,eisn ode. Scfißinereien in geschlossenen lialten 2'to 211 Tapetenfabriken. di€ nicht du.ch 212 Fabriken zur Herstellung von Lede,waren, Kofiern oder Taschen sowie Handschuhmachereien oder schuhfabriken l 2'13 älmiezu. fd. Nm. 10g und 109 erfasst s/erden HeEte[ung von Reißspinnsloffen, tndustrietvättE oder 214 Spinnereien oder Webereien 215 Kleiderfabriken oder Anlagen zur He6leltung von Texlitien 216 Großwäsci€reien odgr große chemische Reinilungsanlagen 217 B€triebe des.Elektroge.äbbaus sowie dsr sonstigen elekt onischen oder feinnochanischen lndust ie 218 Bauhöfe 219 Aolagen zur Krafr fahzeugübe.wactung 220 Kraft lahzeug-Reparaturwerkslätten 2.1 von Reiron soweit weniser ars 50 $i::i.äJ'*li"+?f#ät ksie