Daten
Kommune
Pulheim
Größe
7,1 MB
Datum
17.05.2017
Erstellt
11.05.17, 12:19
Aktualisiert
11.05.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu fOp
-
664
ANLAGE
1
)
l/:
zur Begründung des Bebauungsplans Nr.26 pulheim 1302
Abstandsliste
2OO7
Abstandsliste 2007
(4. BlmSchV: 15.07.2006)
1.500
r.1 (r)
1.11(1)
3.2 (11 a)
kafire*e_mit
Feue.ungsanlagen ftjr den Einsatr von Brennstoffen
sowett ole l-guerungswärmeleistung 900 MW übE6teigt (#)
Anlagen zur Trockendestillation z. B. Kokereien
und Gaswerke
lntegde,tg H&ttenwerke, Anlagen zur Gewinnung von Roheisen
und-
y"iterveraöeitung
:il-i:TI:tb"r"l
ernscn.
Süirnggtellanlagen
4.4 (1)
zu
Ron"t"il
tn
St r,r""*"i.
Min€ralölrafün€rien (#)
L)
;
rli
.ä
I
3
r)Die
Anragenb€zeichnunqen itimmen nicht ammer mit denen
Obeöegnfle und/oder zusammenfassende Antagenbe..i"t der 4. Brmschv überein, denh sie enthän in hanchen Fären
Auswirkung i. s. oes eoitanOilaar;dä",;[
"lrng.nl ääiinsrchflrch des Genehmigungserfordernisses
1T:!9".hö1"". in. ih.er
immissionsachuEuno pranungsreii-üäh orne aeoer.riun! snI:i;;"ä
;;jü%:5'ffSJ$äflXr":X"".",Kffi"i":Xtf::;
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J
Ernte ung nach Leistunaskriterien nicht rmmer eingehaltän
*..0"n. Ä["änäa"Oaslimmend ist aber
Genehmigungserfordemrs - die Berriebsart, wte ste ii
oer eosia-näs]i"i" ä"'ä'iiiu"" ,",.
-
{
3
unabhängig von dem
ä
665
Ministeriatbtatt für das Land Nordrhein-l4'e§tfalen - Nr. 29 voE 12 Oktober 200?
klasse
Abstand in
m
Lrd.
1.000
-Absunds-
Nr.
auf
Hinweis
Nummer (Spalte)
AnlagenJBetriebsart (Kurztassung)
1.14 (1)
Anlagen zur Vergasung oder Verflüssigung von Kohle oder
bituminösem Schiefer
2.'t4 (2)
Anlagen zur Herstellung von Formstüc*en unter Ve.wendung von
Zement oder anderen Bindemitteln durch Stampten, Schocken,
Rütteln oder Vibrieren mil einer ProduKicnsleistung von I t oder
mehr je Stunde im Freien (')
(s. auch fd. Nr. 90)
3.1 (1)
Anlag€n zum Rösten, Schmelzen oder Sintem von Erzen
3.2 (1) b)
Anlagen zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder
Stahl mit einer Schmetrleistung von 2,5 Tonnen oder rnehrie Stunde
einschl. Stranggießen (')
(s. auch lfd. Nm. 27 und 46)
3.3 (1)
Anlagen zur Herstellung von Nichteis€orohmetallen aus Ezen,
KonzentEten oder sokundären Rohstofien einschl. Aluminiumhütten
(#)
10
3.15 (2)
Anlagen zur He6tellung oder Reparatur von Behältern aus Metall im
Freien (2. B. Container)
(s. auch lfd. Nr. 96)
(')
11
3.18 (1)
Anlagen zur Herstellung oder Reparatur von Schitfskörpem oder sektionen aus Metall im Freien (')
(s. auch [d. Nr. 97)
12
4.1 (1)
Anlagen zur labrikmäßigen Herstellung von schwefelhaltigen
Kohlenwasse6iofien oder von Nichtrnel,alleo. Metalloxiden oder
sonstigEn anorganischen Verbindungen (#)
c), p)
4.1 (1)
s)
14
4.1 (1)
h)
15
4.1 (1)
r)
Anlagen zur Hersiellung von metallorganischen Veöindungen durch
chemische Umwandlung in industriellem Umlang (#)
Anlag€n zur Iabrikmäßigen He6tellung von Chemietasem
(s. auch rd. Nr. 50) (#)
Anlagen zur Herstellung von Gasen wie Ammoniak, Chlor und
Chlorwasseßtofi, Fluor und Fluorwasserstofi, Kohlenstoff-oxiden,
Schwefelveöindungen, Stickstofioxiden, Wasserstoff,
Schwefeldioxid, Phosgen (#)
4.1 (1)
r)
Anlagen zur He6tellung von Ausgangsstoffen firr
manzenschuEmittel und von Bioziden (#)
17
4.1 (1)
s)
Anlagen arr Herstellung von Grundazneimitteln durch chemische
Umrvandlung (Wirkstoffe für Azneimittel) (#)
18
6.3 (1+2)
Anlagen zw Herslellung von Holzspanplatten, Holraserplatten, oder
\
Holrasermatlen
19
7.12 ('t')
Anlagen zur Beseitigung, Verwedung, Sammlung oder Lagerung von
Tierkörpern
oder tierischen Abtällen,
ausgenommen
Kleintierkrematorien (s. auch tfd. Nr. 200)
20
10.1s (1+2)
Ofiene Prürstände für oder mit
a) Veörennungsmotoren mit einer Feuerungswärmeleistung ab
insgesamt 300 Kilo|att,
b) Gasturbinen oder Triebwerken
(s. äuch lfd. Nr. 10'l)
21
10.16 (2)
Ofteoe PrufsEnde für ode. mit Luftschrauben
(s. auch lfd- Nr. 101)
2?
.
Anlagen zur Herstellung von Eisen- oder Stahlbaukonstruktionen im
Freion
(')
666
Ministerialblatt Jür das Land Nordrhein-Wesffalen - Nr.
29 vom 12.
Olitober 200?
m
Numme. (Spalte)
1il
1.1 (1)
700
1
.12 (.t)
Kraftwerke
Feuerungsanlagen für den EinsaE von Brgnnstoffen,
_und
soweit die Feuerung$värmeleistung mghr als 150 tvlw bls max. 9OO
MW bgträgil, auch Biomassekraftwerke (#)
Anlagen zur Destillation oder Weiterveraöeitung von Teer oder
Teerezeugnissen (#)
25
2.3 (1)
Anlagen zur Herst€llung von Zementklinker oder Zementen
26
2.4 (1+2)
Anlagen zum Brenneo von Bäuxit, Oolomit, Gips, Kalkstein,
Kieselgur, Magnesit, euazit oder von Ton zu §cfianroüe
27
312 (1) b)
Elektrc.^Stahlwerke; Anlagen zur Stahtefzewung mit Lichtbogenöfen
unter 50 t Gesamtiabstichgewicht (.)
(s. auch tfd. Nm.
I
und 46)
28
3.24 (1\
Automobil- u. t{otorradfabriken. Fabriken zur HeI§telung von
Veörennungsrnotclen (.)
29
4.1(1)
Anlagon zur fabrikmäßigen Herstellung von Kohlenwasser-stoffen
enscht. stid(stofi- oder phosphorilahige Kohlenwasserstofre (#)
a), d). e)
4.1 (11
0
4.1 (1)
m), n). q)
4.1 (1)
33
u
Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von hatogenhaltigen
Kohlenwasserstofen (#)
Anlagen zur fabrikmäßil]en Herstellung von Säuren, Basen,
Salzen
(r)
Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von phosphor-,
stickstoff_
c)
ooer katiumhaltigen Düngemitteln (#)
4.6 (1)
Anlagen zur Herstellung von Ruß (#)
8.8 (1)
8.10 (1)
Anlagen zur physikalisch und/oder chemischen Behandluno
von
Abfällen. mit einer OurchsaEteistung
ooer menrje lag (s. aucfi [d. Nr. 7i)
,*
SO
fonn; än""ü"ioiä;
Aufbereilungsantagen für schmelzflüssige Schlacke (2.
B.
Hocnotenschlacke)
36
FreizeiFa*s mit Nachtbetieb (.)
(s. auch
l
:i
,n
I
fd. Nr. 160)
Ministelialblatt Iür das Land Nordrhei!-westfalen - Nr. 29 voß 12. Oktober 2007
Abstands-
klasse
Abstand in
m
Lft.
Nr.
auf
Hioweis
oo
AnlagenlE€Ebbsarl (KurzfassuE)
(qpaltg)
lumrI|r
M 50o 37 1r (1)
fffg"üH,1ffiffiS'ffiX?#5äHEfHff'
50 i,lw
bis 150 MW behägt, auch Biomassskrafiurerke (#)
a. tlrj
:.l D)
a) uno -.
.
38 1'8(2)
Anlagen zur Ezeugung von Suom, Oamp( Warmwassar,
Prozesswäme oder Erhitrlem Abges durch den Einsatr vql
Abfallhötsem ohne ltotrsdrutrmiüst oder Bes.fiicr|tungan von
habgenorganisdnn veöindungen mit einer
Feuorungswämelehtung voo 50 Megarxatt oder rnehr
SfJli'J#"^ä"*1""äähä":3ffifJä§:iu_"",,."
eingehaustB Ebküoornspanmnlagen
39
q
41
l2',
1.10 (1)
2.4 (+21
.
2.11 (1)
1.g
tt-
42
(',
43 2.13(2t
Anla€en zum Mahl€o ode. Trod(nen von Kohte
Anlagen zum Brik€ttieren von Braun- oder Steinkohte
Anlagen zur Herste[ung von Glas oder Glasfasem audi sow€it es
aus Altglas heqestellt
Arllagen a/m Scfirnetsen mlneralig*rer Stofie einschlbßli$ Anlagen
zur
44
2.'15
(1)
(')
HirstoIur€ von Min€ralfasem
fli::iffi#ffi:1ns1""",1;,uu*,*erstra߀nbaustonen
Anlagen zur Herslellung ode, zum S{hmolzen rron Mischungen aus
Bitumen oder Teer mit Mineratstotren einschlbßlich
+mffäJlffi1*:y#tffi ;:r,ffä"9&,,H",,",,
ie Stunde (s. atrch fd. Nr. 91)
45
46
t ,
i,
47
,18
3.6 (1 +
2)
b)
(1)
9.? (1)
3.7
3.,t 1
(1 +
3.16
(1)
2)
Anlagen zum Walzgn von Stahl (Warnwalzen) und Metallen,
ausg€r|ommea Anlagen zum Waben von lGlband mit einer
BandbEite bis 650 mm (')
Anlagon zur Slahler.er,gurE mit lnduklionEöiefl, Eisen-, Ternperoder Stahlgie߀reisn mit 6iner produktionsleisttng voo 20 t &€r
mehr cusste € je Tag
(s. auch ht. Nm. E und 27)
Schmiede-. Hammer- oder Fa[u,eriG (.)
Anlagen zur He6lellung von warngefertiglen nahtosen
oder geschw€ißten Rohren aus Sta
f)
49
4:1
(1)
50
4.1
(f)
51
4.1
(1)
4.1
(1)
4.5
(2)
4.7
(11
52
53
b)
h)
i)
D
Anlageo zur tabritmäßigEn HerstEllung lron sauerstofüraltlpn
Kohleorasserstoffen (#)
Anlagen zur rabrikmäßigen Herstelung von Basiskunststoffen
(Kunstharzefl, polymeren, Fasem autzellstofrasis)
(s. auch rd. Nr. 14) (#)
Anlagsn zur fabrikmäßigen Herstollung von stnthetischen
Kaubchukeo (#)
Anlsgen zur Herstellung von Faitstofren und pigoEnbn sowie \ron
Ausgangsstofen tär Faöen und
Anstidmittet(#,
.
Anlagen zur Herstsllung voa Schmierslofien wie Scimi€rol€,
Scfi mierfette, Metaflbeaöeit]ngsöte (#)
Antagen zur Herstelung von ](ohlef}stofi (Hadbrandkohb) oder
EteKrographit durch Brennen oder craphitier€n (f)
/
668
Ministerialblatt liü das Land Nordrhein-WestJalen
4.8 (2t
56
s.l
_
N!. 29 vom
12-
Oliober 2002
Anlagen zum Destilieren von nüchtigen orqanischen Veöindunoen
mrt einer DurchsaEteistung von 3 t oder m;hrje Stunde (#)
(s. auch fd. Nr. 105 )
(1)
zur
von
von
Anlagen
Beh€ndlung
Obsrflächen
Stoffen,
_
Gegenstainden oder Ezeugnissen eins.hließlklh der dazugehörigen
Trocknungsanlagen
unler
Veruendung
von
;rs'"-;isci;;
Lösungsmitteln mit einem Veörauch an orgänischen Lösuigsmitteln
von 150 Kilogramm oder mehr je Stunde oäer von 200 Tonien
oder
mehrje Jahr
5.211)
Anlagen zum Beschichten, lmprägnieren, Kaschieren, Lackieren
oder
r ranken von cegenstilnden. Glasoder Mrneralfasem oder bahnen_
Maleriatien einschtießrich 0",
f:L_,1"j:!9T,s*
rocknungsanlagen mit Kunsthazen, soweit
r
25 Krrogramm oder mehrje Stund€ beträgt
58
60
die Menge
.rger,ong;n
dre;r Häe
5.5 (2)
Anlagen zum lsolieren von D.ähten unler Verwendung
von pheno!
oder kesothalligen DrahUacken
5.8 (2)
Anlagen zur Herstellung von Gegenstänclen unler Vetwenduno
von
phenotptasten mittets Wärmebehandtung,
soweit die
l1l11
_oo"^,
Menge oer
Ausgangsstoffe 10 kg odea mehr je Stunde üträgt
7.3 (1+2)
a) und b)
Anlagen zur Ezeugung von Speis€fotten aus tierischen
Rohstoflen
ooerzum Schmelzen von tiedschen Fetten, ausqenommen
Anlaoen
'
zur veraöeitung von setbst geuonnenen tied"d;;i"ft";
spetsetetten in Fleischereien mit ein€r Leistung bis zu 2OO
Krtogramm Speisefett ie Woche
--'-
;,
61
7.e (1)
Anlagen zur Herstellung von Futter- oder Düngemitteln
oder
technischen Feüen aus den Schtachtnebenpäunen
Xnoctren,
Tterhaare, Fedem, Hömer, Klauen oder Blut
62
7.11 (1)
Anlagen zum Lagem unbehandelter Knochen,
ausgeoommen
Anlagen für setbstgewonnene Knocien in
Flgi?che.eien, in denen je Woche weniger als
4 000 kg Fleisch veraöeitet vrerden, und
Anlagen, die nicht durch [d. Nr. i1S e.fasst,rerden
63
7.15 (1)
KottrocknUngsanägen
u
7.19 (1+21
l11lig:l
:1, Hersteüung von
r,-roouKüonsteastung von 10 Tonnen
Vierleliahresdurchschnittswert
65
7.21 (11
Sauerkraut
mir
einer
oder mehr Sauerkraut je Tag
iL
Mühlen-tir Nahrungs- oder Futtermittel mit einer p.oduküonsteistung
von 300 Tonnen Fe.rigezeugnissen oder mehr
Merteljahresdurchschnittswert -
i" i"ä'lü
(s. auch lrd. Nr. '193)
66
7.23 (1+2)
Anlagen zu. Etzeugung von öten oder Fetten
pflanztichen
Rohstoffen mit einei produküonsleistung aus '1-
F_ertigerzeugnisse
Vierteljahresdurchschnittst
67
7.24 (1)
Anlagen.
oder mehr je
/err
zur He.stellung oder
8.1 (1) a)
fag
T;;;;
"1"
Raffination
Verwendung von Zuckerrüben oder Rohzucker
68
von
von Zucker
unter
Anlagen zur. B€seitigung oder Verwertung fester,
flüssEer oder
gasfömiger Abfäfie mit brennbaren Besbn;teiten
Verfahren
aurctr rrärmis-c-r,"
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr.
Abstands-
Abstand in
m
Nr.
Hinweis
Nummer (Spalte)
der 4 BlmSchV
Anlagen-/Betriebs€rt (Kurrassung)
6s
8.3 (1+2)
Anlagen zur thermischen Auhereitung von StahhÄ,erksstäuben fär die
Gewinnung von Meta,len oder Metallverbindungen im Drehrohr oder
in einer Wirbelschicht
70
8.5 (1+2)
Ofiene Anlagen zur Ezeugung von Kompost aus organischen
Abfällen mit einer Ourchsatsleistung von 3 (n0 Tonnen oder mehr
EinsaEstoffen je Jahr (KompostweRe)
(s. auch tfd. Nr. 128)
71
8.8 (2)
8.10 (2)
Anlagen zur physikalisch und/oder chemischen Behandlung von
Abfällen mit einer Durchsatzleistung von 10 Tonnen bis wenigea als
Lfd.
klasse
lv
500
auf
669
29 vora 12. Oktober 200?
50
Tonnen Einsatzslofien
je Tag auch sow6it
nicht
genehmigungsbedürf,il (s. auch fd. Nr. 34)
72
8.9 (1) a) + b)
8.9 (2) a)
a)
Anlagen zum Zerkleinem von Schrott durch Rotormühlen mit
einer Nennleistung des Rolorantriebes von 100 Kilorratt oder
mehr
b)
Anlagen
zur
zeitweiligen Lagorung
von Eisen- oder
Nichleisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer
Gesamuagerf,äch€ von '15 000 Ouadratrneter oder mehr oder
einer Gesamtlagerkapazit tt von 'l 500 Tonnen Eisen- oder
Nichteisenschrctlen oder mehr
4.12 (1+2)
a) und b)
Ofiene Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfälten mit einet
AuiEhmekapazitltt von l0 Toonen oder ßtehr je Tag oder einer
Gesamtlage*apazität von 100 Tonnen oder mehr
74
8.13 (1+2)
75
8.14 (1+21
a) und b)
Oflene Anlagen zur zeihreiligen Lagerung von Schlämmen mil einer
Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehrie Tag oder einer
Gesamüagerkapazität von 1 50 Tonnen oder mehr
Offene Anlagen zum Lagem von ALfä[en soweit in diesen Anlagen
Abfälle vor deren Beseitigung oder VenNertung jeweils über einen
Zeitraum von mehr als einem Jahr gelagert werden
76
8.15 (1+2)
a) und b)
Offene Anlaggn zum Umschlagen von Abfällen mit einer Leistung
von 10O Tonnen oder mehr ie Tag, ausgenommen Anlagen zum
Umschlagen von Erdaushub oder von Gestein. das bei der
Gewinnung oder Autboreitung von EodenschäEen anIällt
77
9.11 (2)
Offene oder unvollsütndig gesc-hlossen€ Anlagen zum Be. oder
Entladen von Schüttgütem, die im trockenen Zustand stauben
können, sor,veit 400 Tonnea Schüttgüter oder mehr je Tag bewegt
werden: dies gih auch für saisonal genuEte Getreideannahmestellen.
Anlagen zum Be- oder Entladen von Erdaushub oder von Gestein,
das bei der Gewinnung oder Aubereitung von BodenschäEen
anrällt, sind ausgenommen
78
Abwasseöehandlungsanlagen ftir rnehr als 100 000 EW
(s. auch ltd. Nr. 143)
79
Oberirdische Deponien
80
Autokinos (')
(')
670
Muristerialblatt für das Land Nordrhein-WestIalea Nr. 29 vorD
-
12_
Oktobe! 2007
Numrner (Spatte)
zur
1.2 (21
Anlagen
a) bis c)
Prozesswärme oder erhiElem Abgas durch den EinsaE von festen,
Ezeugung
von Strom, Dampl
Warmwasser,
f,üssigen oder gasförmigen Brennstoflen mit ein;
feuerungswä.meleistung von 20 MW bis weniggr als 50 MW in einer
Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfiessel,
ausgenommen Notstromaggregate
a2
1.4 (1+21
a) und b)
Veörennungsmoloranlagen alft Antdeb von Aöeitsmaschinen odgr
zur.Erzeugung von Strom, Oampf, Warmwasser, prozesswärme oder
efiiäem Abgas für den Einsae von flüssigen oder gasförm€en
Brsnnstofien mit einer Feuerungswänneteistung von'20 MW-oder
mehr,
1.5 (1 + 2)
a) und b)
84
r.13 (2)
Gasturbinenanlagen zum Antrieb von Aöeitsmaschinen oder zur
Erzeugung von Strom (.)
Anlagen zur Ezeugung von Generator- oder Wassergas aus lesten
Brennstoffen
85
2.1 (1+2)
SteinbrUche, in denen Sp.engstofie verwendet we.den
86
2.2 (2)
Anlagen zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von natürlichem oder
känsüichem Gestein, ausgenommen Klassierantagen frir Sand
oder
Kies
2.5 (2)
(2)
Anlagen zum.Mahlen von Gips, Kieselgur, Magnesit, Mineralrarben,
Muschetschalen, Tatkum, Ton, Tutr
Cfrass) od;r Zgmentktinker
88
2.7
89
2.10 (1)
Anlagen zum B.ennen keramischer Ezeugnisse, soweit der
Ralminhalt der B,ennanlage 4 m. oder m;h. und die BesaEdichte
- -'3OO kg oder rnehlie nf Rauminhalt de, Brennantag;
bet gt-
90
2.14 12)
Anlagen atr Hersteliung von Foamslücken unler Veawendung
von
zemenl oder anderen Eindemitteh durch Stampfen, Schockän,
produktjonstei"irng
Rütteh oder Vibrioren mit eine.
von 1 i;;;,
mehrje Slunde in geschlossenen Hallen (,)
(s. auch lfd. Nr. 6)
91
2.15 (2)
Anlagen zur Herstellung oderzum Schmelzen von Mischungen
aus
Bitumen oder Teer mit Mineralstoffen einschtießtich
Aurbereitungsanlagen f.ir bitumindse St aßenbaustoffe und
I eersplittanlagen mit einer produktionslelstung
bjs weniger als
200 tje Stunde (s. auch tfd. N. .t4)
92
3.2 (21
3.7 (2)
Anlagen zum Erschmelzen von Stahl mit einer Schmelzleistuno von
weniger
2,5 1 je Stunde sowie Eisen-, Temper_ odt - --- - '-als
Stahlgießereien
mit einer produktionsleistung von 2 t bis weniger
-
Anlagen zum Blähen von pedite, Schiefer oder Ton
als
93
3.4 (1)
3.8 (1)
Gießereien fü. Nichteisenmetalle oder Anlagen zum Schmelzen,
zum
Legieren oder zur Raflination von Nt*ietsenmetaf en -mü
e-inäi
Schmetzleistung von 4 Tonnen oder mehr
;e fag Oei giLi-;nd
f
Cadmium oder von 20 Tonnen oder mehr
Nichteisenmetallen
(s. auch lfd. Nm. 163 und 203)
r" f"d b.i *";ö"
3.5 (2)
Anlagen zum Abziehen de. Oberflächen von Stahl durch Flämmen
95
3.9 ('l + 2)
Arlag€n zum Außringen von metallischen ScäuEschichten
auf
Melall- oder Kurstslofioberiächen rnit Hife von schmetzflüssioen
Eaoern, durch Flamrn-, p,asma_ oder LichtbogenspnEen (.)
96
3.15 (2)
Anlagen zur Herstellung oder Reparatur von Behällem aus
Metall in
gescnrossenen Hallen (2. B. Dampfkesset, Container)
(.) (siehe auch
lfd. Nr. 10)
671
Ministerialblatt für das IÄtd Nordrheü-WestIaleD - Nr. 29 vom 12. Oktober 2007
Abstands-
Abstand in
v
300
m
Lfd.
Nr.
e7
auf
Hinweis
Nummer (Spalte)
der 4. Blmschv
Anlagen-/Betriebsart (Kurzfassung)
3.18 (1)
Anlagen zur Herstellung oder Reparatur von Schiffskörpem oder sektionen aus Metall in geschlossenen Hallen (')
(siehe auch lfd- Nr. 11)
98
99
3.19 (1)
Aolagen zum Bau von Schienenfahzeugen
3.21 (2)
Anlagen zur Herstellung von Bleiakkumulatoren oder
lndustriebatteriezellen und sonstiger Akkumulatoren
r0o
3.23 (2)
Anlagen zur Herstellung von Aluminium-. Eisen- oder
Magnesiumpulver oder -pasten ode. von blei- oder nickelhaltigen
Pulvem oder Pasten sowie von sonstigen Metallpulvem oder -pasten
(#)
3.25 (1\
10.15 (1i2)
10.16 (2)
Anlagen ft]r den Bau und die lnstandsekung von Lufrfahzeugen
(i.V.m. Prüßtalnden, s. [d. Nrn. 20 und 2l) sowie geschlossene
Motorenprtifstände und geschlossene Prüfstände lür oder mit
Lufl.schrauben
4.1 (1)
k)
Anlagen zu, tab.ikmäßigen Herstellung von Tensiden durch
chemische Umwandlung (Seifen oder Waschmittet) (#)
4.2 (2)
Anlagen, in denen Pf,anzenschuE- oder Schädlingsbekämpfungsmittel oder ihre Wirkstoffe gemahlen oder maschinell
gemischt. abgepackt oder urngefüllt werden (#)
4.3 (1+2)
a) und b)
Antagen zur Herstellung von Grundazneimitteln (Wirkstoffen fijr
'r0'1
'lo2
103
'104
(')
Arzneimittel) unter Verwendung eines biologischen Velfahrens oder
Von Azneimitteln oder
Azneimittelzwischenproduklen im
industriellen Umfang, soweit manzen behandelt oder Tie.körper
eingEsetzt werden (#)
105
4.8 (2)
Anlagen zum Destillieren von tlüchtigen organischen Ve.bindungen
mit einer DurchsaEleistung von 1 t bis zu 3 t je Stunde (#)
(s. auch rd. Nr. 55 )
106
4.9 (21
Anlagen zum Ersahrr€lzen von Natur- oder Kuasthazen mit einer
Leistung von 1 t oder mehrje Tag (#)
107
108
4.10 (1)
Anlagen zur Herstellung von Anstrich- oder Beschichtunggstoff€n
(Lasuren, Fimis, Lacke, Dispersionslaö€n) oder Oruckfaöen unter
EinsaE von 25 tje Tag ode. mehr an flüchtigen organischen
Veöindungen (*)
5.1 12)
Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen,
Gegenstitnden oder Ezeugnissen einschließlich der zugehörigen
Trocknungsanlagen unle/Verwendung von organischen
Lösungsmitteln mit einem Verbrauch an organischen Lösungsmitteln
von 25 Kilogramm bis weniger als 150 Kilogramm je Stunde oder 15
Tonnen bis weniger.als 200 Tonnen j€ Jahr
a)
s.l
(2)
b)
Anlagen zum Bedrucken von bahnen- oder tarelförmigen Materialien
mil Rotationsdruckmaschinen einschtießlich der zugehörigen
Trocknungsanlagen, soweit die Farben oder Lacke organische
Lösungsmittel enthalten
110
5.2 (2)
Anlagen zum Beschichten, lmprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder
Tränken von Gegenständen, Glas- oder Mineralfasem oder bahnen-
oder tafefÖrmigen Materialien einschließlich der
zugehörigen
Trocknungsanlagen mit Kunstharzen soweit die Menge dieser Harze
'10 Kilogramm bis weniger als 25 Kilogramm je
Stunde beträgt,
ausgenommen Anlagen
Pulverbeschichtungsstoffen
frjr
den Ein§aE
von
olz
Ministerialblatt fiir das LaDd No.drhein-Westfaten - Nr. 29 vom
12.
Oktober 2O0t
Hrnwe6 au!
Nummer (Spalte)
'111
5.4 (2)
Anlagen zum Tränten oder übeziehen von Stofren oder
G€genständen mit T€er, Teeröl oder hoißem Bitumen, auch Anlagen
zum Tränken oder überziehen von Kabeln mit h€ißem Bitumen "
5.6 (2)
Anlagen zur Herstellung von bahnenfömllen Materialien auf
St eichmaschinen einschließlich der zugehörigen
TJocknungsanlagen unter Verwsndung von Gämischen aus
Kunststofien und Weichmachern ode. von Gemischen aui sonstigen
Stofren und oxiliertem Leinöl
113
5.9 (2)
Anlagen zur Herstellung von Reibbelägen unte. Vertt/erdung von
Phenoplasten oder sonstigen Kunstha;bindemitteln
114
6.2 (1+2)
Anlagen zur Herstellung von papier, Karlon oder pappe, auch aus
Al$Epier, aucJl sott/eit nicht genehmilungsbedürfrig
7.2 (1+2)
Anlagen zum Schlachten von Tieren mtt siner Leistunq
115
a) und b)
116
118
von
lfs
I
SOO ko
fo-nr-.n"
7.4 lt +2)
Anlagen zur Herstellung von Fleisch_ od€. Gemüsekonserven
auch soweit nicht genehmigungsbedornig
7.4 (1)
b)
Anlagen zur fabrikmäßigen Herstellung von Tierfutter durch
Envärmen der Bestandteile tiedscher Herkunft
7.6 (2)
Anlagen zum Reinigen oder zum Entschleimen von tierischen
a)
117
Lebendgewicht Gef,ügst oder rnehr je Tag odo .et ,
Lebendgeyi.ht sonstiler Tiere oder meh;
ie Tag
Därmen oder Mägen
119
7.8 (1)
Anlagen zur He.stelhrng von Gelatioe, Hauüeim, Lededeim
ode.
Knochenleim
121
7.'t3 (2)
Anlagen zum Taocknen, Einsatzen, Lagem oder Enthaaren
ungegeöter Tierhäute oder'fie.relle
7.14 (1+2)
Anla_gen zum
Geöen einschließtich Nachgerben von Tierhäuten oder
---'
Tierfellen sowie nicht genehmigungsbedO-rtige f_eaerfaOriien--
U
122
7.2o 11)
lnla.Sgl zur
123
7.22 l1+2)
Anlagen zu. Herstellung von Hete oder Stärkemehlen
mit einer
P.oduktionsleistung von 1 Tonne oder mehr Xete oOer SErtemefrien
je Tag als Vie.teljahresdu.chschnittswert
124
7.29 (1+2)
Herste ung von Braumalz (Mälzereien) mit einer
y"n 300 Tonnen o"rrrri. oo", ,,rti iä i"g lü
ljg:,9:TJ:i"tuls
vlenelahresdurchschnitbwert
Anlagen zum Rösten oder Mahlen von Kafiee oder Abpacken
von
gemahlenem Xaffee mit einer produktionsleistung
gerostetem
Kafli]ö oder mehr ü
\fierteliahresdurchschnittswert
125
7.30 (1+2\
f_n""
i;g --;t;
,on bS
-
Anlagen zum Rarsten von Kaffee
E6atrprodukten, Getreide,
Kakaobohnen oder Nüssen mit etner eroOur<'üonsListunfJon-'-i
'
Erzeusnissen oder mehr ü- 'r"g a,
L:g:
^-Cf:!Sl.
vßnetlanresdurchschni[swert
126
7.31 (1+21
a) und b)
Arlagen zur Herstellung
von Süßwaren oder Sirup,
zur Herstellung von LakriE,
zur Herstellung von Kakaomasse aus Rohkakao,
sowie zur lhermischen Veaedelung von Kakao_ oder
schokoladenmasse
auch soweit nicht genehmigungsbedürftig
673
Ministeriatblatt fiiI das I-and Nordrhein-Westfalen - Nr. 29 vom 12 Oktober 200?
Nummer (Spalte)
V
300
127
129
130
8.4 (2\
Sortjeranlagen fur Hausmüll mit einer Durchsatzleistung von 10
Tonnen ErnsaEstoffen oder mehr je Tag
8.5 (1+2)
Geschlossene Anlagen
8.6 (1+2)
a) und b)
Geschlossene Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
8.7 (1+2\
Anlagen
zur Ezeugung von
Kompost
aus
organischen Abfätten mit einer Durchsatzleistung von 3 000 Tonnen
oder mehr EinsaEstoffen je Jahr
(s. auch lfd. Nr. 70)
auch soweit nicht genehmigungsbedürftig
zur
Behandlung
von
verunreinigtem Boden durch
biologische Verfahreo, Entgasen, Strippen oder Waschen mit einem
Einsau von 1 Tonne verunreinigtem Boden oder mehrje Tag
131
Anlagen zut zeih^/eilEen Lagerung von Eisen-
8.e (2) b)
Nichteisenschrotten. einschließlich Autowracks,
mit
oder
einer
1 000 Quadratmeter bis weniger als 15 000
Quadratmeter oder einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen bis
weniger als '1 500 Tonnen Eisen- oder Nichteisenschrotten
Gesamdagerf,äche voo
132
133
mit
einer
OurchsaEleistung von 1 Tonne oder mehrje Tag
8.15 (1+2)
a) und b)
134
Anlagen zur sonstigen Behandlung von Abfällen
8.11 (1+2)
a) und b)
.
9.'l (1+2)
Geschlossene Anlagen zum Umschlagen von Abfällen mit einer
Leistung von 100 Tonnen oder mehrje Tag, ausgenommen Anlagen
zum Umschlagen von Etdaushub ode. von Gestein, das bei der
Gewinnung oder Aufbereitung von BodenschäEen anfällt
Abfüllung von brennbaren Gasen in
Anlagen, dle der Lagerung
'rnd
Behältem mit einem Fassungsvermögen von 3 Tonnen oder mehr
dienen, ausgenommen Erdgasdhrenspeicher sowie Anlagen zum
Lagem von brennbaren Gasen oder Erzeugnissen, die brennbare
Gase z.B. als Treibmittel oder Brenngas enthalten, soweit es sich um
Einzelbehältnisse mit einem Volumen von jeweils nicht mehr als
'l 000 Kubikzentimeter handelt{') (#)
9.2 (1+2)
Anlagen,
die der Lage.ung und Umfüllung von
brennbaren
Flüssigkeiten in Behälte.n mit einem Fassungsvermögen von 5 000
Tonnen oder mehr dienen (') (#)
136
138
9.36 (2)
Anlagen zur Lagerung von Gülle mit einem Fassungsvermögen von
2 500 Kubikmetem oder mehr
9.37 (1)
Anlagen, die der Lagerung von chemischen Ezeugnissen von
25 000 Tonnen oder mehr dienen (') (#)
10.7 (1+2\
Anlagen zum Vulkanisiercn 'von Natur- oder Synthesekautschuk
unter Verwendung von Schwefel oder Schwefelverbindungen,
ausgenommen Anlagen, in denen
je
-
weniger als 50 Kilogramm Kautschuk
-
ausschließlichvorvulkanisierterKautschukeingesetztwird
Stunde verarbeitet
werden oder
(s. auch lld. Nr.221)
139
10.'t7 (2)
Offene Anlagen mit schalltechnisch optimierten gasbetriebenen
Karts, die an 5 Tagen oder mehr je Jahr der Ausübung des
Motorsports dienen (Kart-Bahnen)
674
Ministerialblatt ftir das Land Nordrhein-1vestfaletr - Nr.
m
Abstands-
Abstand in
v
300
klasse
Lfd.
Nr.
auf
Hinweis
Nummer (Spalte)
der 4. BlmSchV
14o 102.1(2)
29
vosl 12. Okober 2007
Anlagen-/Betriebsart (Kurrassung)
*':3:L""*:J,i."Jl:""1'?l',nil"1,o"l"l*,ti"""1,1*:,""";':i-ffi[
Anlagen zur automatischen Reinigung von Fässern einschließlich
zugehöriger Aufarbeitungsanlagen, soweit
die
Behälter
von
o.ganischen Stolfen gereinigt werden
141
10'23
(2)
Anbgen
zur
Textilveredlung du.ch Sengen, Thermollxieren,
Thermoisolieren, Beschichten, lmprägnieren oder Appretieren,
einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen, auch soweit
nicht genehmigungsbedürftig.
142
10.25
143
-
(2)
Kälteahlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemiüeln von 3
Ammoniak oder meh. (') (#)
t
Abwasseöehandlungsanlagen bis einschl. 100 000 EW,
(s. auch lfd. Nr. 78)
I
:,
:
144
-
Oberirdische Deponien für lnert- und Mineralstoffe
145
'146
-
Säge-, Furnier- oder Schälwerke
-
Anlagen zur Gewinnung oder Aufbereitung von Sand, Blms, Kies.
Ton oder Lehm
'147
-
fiA
-
149
-
Emaillieranlagen
150
-
Presswerke (")
151
-
Anlagen zur Herstellung von Eisen- oder Stahlbaukonstruktionen in
geschlossenen Hallen (*)
152
153
-
Stab- oder DrahEiehereien
154
-
(')
Anlagen zur Herstellung von Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen oder
Fasetz ementplatten unter Dampfüberdruck
Anlagen zur Herstellung von Bauelementen oder in Serien
gerertigten Holzbauten
(')
Schwemaschinenbau
Anlagen zur Herstellung von Wellpappe
(')
155
-
Ausliererungslager für Tiefkühlkost
156
-
Margarine oder Kunstspeisefettfabriken
157
-
BetriebshöIe für Sraßenbahnen
158
-
Betriebshöfe der Müllabfuhr oder der Straßendienste (.)
159
-
Speditionen aller Art sowie Betriebe zum Umschtag größerer
Gütermengen (.)
160
-
Freizeitparks ohne Nachtbetrieb
(s. auch lfd. Nr. 36)
(')
(')
(')
Ministedalblatt für das Lard Nord.rhein-Westfalen - Nr.
Abstands-
Abstand in
m
Nr.
200
67s
Oktober 200?
Hinweis
Nummer (Spalte)
der 4. BlmSchV
Anlagen-/Bekiebsart (Kuzfassung)
161
2.e(2)
Anlagen zum Säurepolieren ode; Mattätzen von Glas oder
Glaswaren untd Verwendung von Flusssäure
162
2.'tO (21
Anlagen zrm Brennen keramischer Erzeugnisse, soweit der
Rauminhalt der Brennanlage 4 m' oder mehr oder die BesaEdichte
mehr als 100 kg/m3 und weniger als 300 kg lmr Rauminhalt der
Brennanlage beträgt, ausgenommen elektisch b€heiae Brennöfen,
die diskontinuierlich und ohfle Ablufrführung b€trieben werden
163
3.4 (2)
Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von
Nichteisenmetallen mit einer Schmelzleistung von 0,5 Tonnen bis
weniger als 4 Tonnen je Tag bei Blei und Cadmium odet uon 2
Ltd.
klasse
vl
auf
29 voÜl 12.
20 Tonnen js Tag bei sonstigen
(auch soweit durch besondere Wahl
Tonnen bis weniger als
Nichteisenmetallen
emissionsarme, Schmelzagg.egat€ nicht genehmigungsbedürflig)
(s. auch fd. Nr. 93 und 203)
1M
3.8 (2)
Gi6߀.sien für Nichteisenmetalle soweit 0,5 Tonnen bis weniger als 4
Tonnen je Tag bei Blei und Cadmium oder von 2 Tonnen bis weniger
als 20 Tonnen je Tag bei sonsügen Nichteisenmetallen abgegossen
werden
165
3.10 (1+2)
Afllagen zur Oberflächenb€handlung von Metallen oder Kunststolfen
durch ein elektrolytisches oder chemisches Verrahren zur
Obernächenbehandlung von Metallen durcfi Boizen oder Brennen
unter Verwendung von Fluss- oder Salp€tersäure (#)
5.7 (2)
a) und b)
Anlagen zur Verarbeitung von f,üssigan ungesäfiigten
Polyesterharzen mit Styrol-ZusaE od€r llüssigen Epoxidharzen mit
Aminen zu Fommassen, Fo.mtäilen oder Ferligezeugnissen, soweit
keine geschlossenen Werkzeuge (Formen) verwendet werden, für
einen Harzveörauch von 500 kg oder mehrje Woche, z. B.
Bootsbau, Fahzeugbau oder Behälteöau
167
s.10 (2)
Anlagen zur Herstellung von künstlichen Schleifscheiben,
-keüpem, -papieren oder {eweben unter Verwendung organischer
Binde- oder Lösungsmittel
168
5.11 (2)
Anlagen zur He.stellung von Polyurethanfo.mteilen. Bauteilen unter
Ver!,v€ndung von Polyurethan, Pol)orethanblöcken in Kastenfonnen
ode. zum Ausschäumen von Hohlräunen mit Potyurethan, soweit die
Menge der Ausgangsstoffe 200 kg oder mehr je Stunde beträgt
169
7.s (2)
Anlagen zum Räuchem von Fleisch- oder Fischwaren mit einer
166
Produktionsleistung von weniger als 75 Tonnen geräucherlen Waren
je Tag, ausgenommen
Anlagen in Gaststätten,
Räuchereien mit einer Räucherleistung von weniJer als 1 Tonne
Fleisch- ode. Fischwaren ie Wocie und
o/o der Abgase
Anlagen, bei denen mindestgns
-
170
7.20 12)
90
konstruktionsbedingt d6r Anlage waeder zugefijhrt werden
Anlagen zum Trocknen von Braumalz (Malzdaneo) mit einer
Produktionsleistung von weniger als 300 Tonnen Darmalz je Tag als
Vierteliahresdurchschnittswe.t
171
7.27 (1+21
Brauereien mit einem Ausstoß von 200 Hektoliter Bier oder mehrje
Tag als Vierteljahresdurchschriittswert und (Melasse-) Brennereien
'172
7.28 (1+2)
Anlagen zur Herstellung von Speisewüzen aus tierischen oder
pllanzlichen Stoffen unte. Verwendung von Säuren
oIo
Ministedalblatt für das Laod Noldthein-Westlalen - Nr.
29 vom 12.
Oktobe! 2007
Nummer (Spalte)
7.32 (1+2)
174
7.33 (2)
175
8.1 (1) b)
Anla-gen zur BehaMlung oder Verarbeitung von Milch sowie Anlagen
mit Sprühtrocknem zum Trocloen von Milch, Ezeugnissen aus Milch
oder von Milchbestandteilen, soweit 5 Tonnen Mil-ch oder mehr je
Tag als Jahresdurchschnitbwert eingeseEt werden
Anlagen atm Befeuchten von Tabak unterZuführung von Wärme,
oder Arcmatisieren oder Trocknen von fementiede; Tabak
Verbrennungsmotoranlagen
für den EinsaE von Altöl
von
Deponi€gas_mil einer Feuerungswärmeleistung
Megawatt oder mehr
176
8.12 (1+2\
a) und b)
177
8.13 (r+2)
178
8.14 (1+21
a) und b)
179
10.8 (21
Geschlossane Antagen zur zeitweitigen LagErung von Schlämmen
mit eaner Aufnahmekapaz ität von t0 Tonnen odeimehr je Tag oder
einer Gesamtlagerlapazität von .l5O Tonnen oder mehr
Geschlossene Anlagen zum Lagem von Abfällen, soweit in diesen
Anlagen Abfälte vo. deren Beseitigung oder Venrertung
leweili UOer
emen ZetIliium von m6hr als einem Jahr gelagert werden
Anlageo zur._ Herstellung von BautenschuE_. Reinigungs_ oder
.
HolzschuEmineln
sowie von Klebemineh ausgenommei An-lagen, in
denen diese Mittet ausschtießtich unter Venve_-ndung uon W"ii., äi"
Verdünnungsmittel h€rgestellt werden,
181
10.10 (1 )
10.10 (2 )
a) und b)
1
ceschlossene Antagen zur zeitweitigen Lagerung von Abfällen, mit
einer Aufnahmekapazität von 1O Tonnen od;r meir p Tag oder einer
Gesamdagerkapazität von , 0O Tonnen oder mehr
genehmigungsbedürnig
180
oder
auctr soweit
.rr. Voöehandtung > 10 Ud (Waschen,
l11q"l.
Mercens€ren) oder zum Fäöen ab
nicfri
Bteichen,
2 Ud von Fasern oder Textilien
auch unter Verwendung von Chlor oder ChtorvertinOunge; od;r
harbebeschleunigem einschließlich der Spannrahmenanl-agen
;n
Anlagen zur Herstellung von Bolzen. Nägeln, Nieten, Muttem,
Schrauben, Kugeln, Nadetn oder ähntich;n met lltsct en Hor,nteiten
durch Druc*umfo.men aut Aulomaten sowie Arto."fe"O*t eiei""
i,l
t/
182
Anlagen zur Herstellung von kaltgefertgten nah osen oder
geschweißten Rohren aus Stahl (.)
183
Anlagen zum automatschen Sorlieren, Reinigen, Abfullen ode.
verpacken von Flaschen aus Glas mit einer aeistung von 25OO
Flaschen oder mehrje Stunde (.)
1U
Maschinenfabriken oder Härtereien
t85
Pressereien oder Stähzereien (')
186
Schrottplätze bis weniger ats
187
Aolagen zur HerstelluDg von Kabeln
188
Anlagen zur Herstellung von Möbeln, Krsten und palenen aus
Holz
und sonstigen Holzwaren
189
Zimmerelen (')
190
Lackierereien mit einem LösungsmitteldurchsaE bjs weniger als
25
kgy'h (2.8. Lohnlackierereien)
.t.OOO
m2 Gesamflagernäche
Ministerialblatt fu! das Land Nordrhein_westlalen - Nr'
29
vom
l2
Oktober 200?
b//
m
Floischzedegebetriebe ohne Ve.aöeitung
192
Anlagen zum Trocknen von Getreide oder Tabak unter EinsaE von
Gebläsen
(')
Mühlen fi]r Nahrungs- oder Futtermittel mit einer Produktionsleistung
Tonnen bis weniger als «)O Tonnen Fertigerzeugnissen je
Tag als ViErteliah.esdurchschnittswert (s auch lfd. Nr' 65)
von
1OO
194
Brot abriken odet Fabriken zur Herstellung von Oaueöackwaren
195
Milchverwerlungsanlagen
196
Autobusuntemehmen. audl des öIfenüichen Personennahve*ehrs
197
198
199
ohne Trockenmilchezeugun9
f)
Anlagen zum Be- oder Entladen von Schüngüem bei Getreide'
annahmestellen, soweit vJeniger al§ 40O t Schüttgüter je Tag bewegt
werden können
Anlaqen zt r Herstellung von Ansldch- oder Beschichtungs-stoffen
(Lasüren. Fimis, Lacke, Dispersionsfaöen) oder Druckfarben unter
EinsaE von bis zu 25 tie Tag an flüchÜgen organischen
Verbindungen
Kart-Anlagen sowie Modellsportanlagen in geschlossenen Hallen
678
Ministerialblätt liü das Land Nordrhein_Westfalen
_
Nr. 29 voE 12. Oktobe! 2007
Nummer (Spalte)
200
7.12 (1)
Kleintierkemato{ien
(s- auch
201
8.1 (2)
fd. Nr. 19)
Verbrennungsmoto.anlagen für den Einsatr
von Artöl oder
UeponEgas mit einer Feuen nds:wämel€istung Uis
*en6er ais-i
b)
Megawatt
202
8.9 (2)
Anlagen zur Behandlung von Alüautos mit eine,
DurchsaEle,stung
c)
von 5 Altautos oder mehr je Wod|e
203
Anlagen zum S|rl|elzen. zum Legigren ode.
zur Rafnnaüon von
Nichteisanrnetallen
(s. auch tfd. Nm. 93 und 163)
204
3:ffi[ä:#ffif
*ns
von Fertirserichten (rGntinendianste,
205
Schlossereiei, D,ohereier\ SchrveißerBien
206
Anlagen zur Herstellung von Kunststoneilen
ohne Verwendung von
Phenolha.z
der
Schleifer€ieo
6n
207
Autolaclderereien, einschl. Kargsseriebau,
insbesondera zur
Beseitigung von Untallschäden
208
'l
209
Holzpelletieranlagerv-werke
ischle,eisn ode. Scfißinereien
in geschlossenen lialten
2'to
211
Tapetenfabriken. di€ nicht du.ch
212
Fabriken zur Herstellung von Lede,waren,
Kofiern oder Taschen
sowie Handschuhmachereien oder schuhfabriken l
2'13
älmiezu.
fd. Nm.
10g und 109 erfasst s/erden
HeEte[ung von Reißspinnsloffen, tndustrietvättE
oder
214
Spinnereien oder Webereien
215
Kleiderfabriken oder Anlagen zur He6leltung
von Texlitien
216
Großwäsci€reien odgr große chemische Reinilungsanlagen
217
B€triebe des.Elektroge.äbbaus sowie dsr sonstigen
elekt onischen
oder feinnochanischen lndust ie
218
Bauhöfe
219
Aolagen zur Krafr fahzeugübe.wactung
220
Kraft lahzeug-Reparaturwerkslätten
2.1
von Reiron soweit weniser ars 50
$i::i.äJ'*li"+?f#ät
ksie