Daten
Kommune
Pulheim
Größe
267 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
11.05.17, 12:19
Aktualisiert
11.05.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302
Bereich: Siemensstraße
Entwurf der Begründung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB
Mai 2017
AMT FÜR STADTENTWICKLUNG;
STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE
STADT PULHEIM
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302, Siemensstraße
Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Stand Mai 2017
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planungsanlass, Planerfordernis, .............................................................................................. 3
2.
Räumlicher Geltungsbereich ....................................................................................................... 3
3.
Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen / Planverfahren ............................. 3
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes ................................................................ 4
5.
Planungsziel.................................................................................................................................. 4
6.
Planinhalte .................................................................................................................................... 5
6.1.
Art der baulichen Nutzung
6.2
Maß der baulichen Nutzung
6.3.
Überbaubare Grundstücksfläche
7.
Umweltbelange ............................................................................................................................. 6
8.
Kosten ........................................................................................................................................... 6
Stadt Pulheim
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302, Siemensstraße
Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
1.
Stand Mai 2017
Planungsanlass, Planerfordernis
In der nordwestlichen Ecke des Bebauungsplangebiets Nr. 26 Pulheim grenzt an den Knoten Venloer Straße /
Bonnstraße ein mit einer großen Gewerbehalle bebautes Grundstück. Die Halle unter der Adresse Siemensstraße 1-5 ist Standort mehrerer Gewerbebetriebe.
Eine ca. 2.780 qm große Fläche zwischen Halle und Venloer Straße ist bisher baulich nicht genutzt. Sie erfuhr in
der Vergangenheit unterschiedliche Lager- oder Ausstellungsnutzungen, eine Bebauung war aber - auch wegen
der nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden überbaubaren Fläche - nicht erfolgt.
Nunmehr hat ein Investor ein Konzept vorgelegt, welches die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes mit
Staffelgeschoss zum Inhalt hat. Es soll unterschiedliche gewerbliche Nutzungen aufnehmen, die hierfür erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Erschließung ist wie bisher ausschließlich über
die Siemensstraße vorgesehen.
Der präsentierte Objektentwurf würde eine städtebauliche Aufwertung des bisher unattraktiven Eckbereichs am
Straßenknoten mit sich bringen. Zusammen mit dem auf der anderen Seite der Bonnstraße entstehenden Geschosswohnungsbau ergäbe sich für nach Pulheim einfahrende Bürger und Besucher eine markante „Eingangsarchitektur“.
Wegen teilweise nicht vorhandener Baufläche im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim ließe sich
das Vorhaben nur nach entsprechender Änderung des Plans genehmigen. Erforderlich ist also ein Bauleitplan,
der die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen schafft.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Als Planänderungsbereich ist der für das konzipierte Bauvorhaben erforderliche Teil des Grundstücks Siemensstraße 1-5 abgegrenzt worden. Es handelt sich um eine 2.780 qm große Teilfläche der Parzelle 1792 in der Flur
3 der Gemarkung Pulheim.
Die genaue Planabgrenzung ist aus dem Übersichtsplan bzw. der Planzeichnung ersichtlich.
3.
Planungsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen / Planverfahren
Der Planänderungsbereich ist durch den 1985 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim überplant. Dieser setzt als Baugebiet ein Gewerbegebiet (GE) fest.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist das Areal gemäß § 1 Abs. 2 BauNVO (ebenfalls) als
Gewerbegebiet dargestellt. Das jetzt projektierte Vorhaben soll ausschließlich zwecks gewerblicher Nutzung
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Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Stand Mai 2017
errichtet werden, so dass der aufzustellende Bebauungsplan hinsichtlich der festzusetzenden Nutzungsart als
aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt angesehen werden kann.
Die zur Baurechtschaffung für das Projekt beabsichtigte bzw. erforderliche Änderung des Bebauungsplans
Nr. 26 Pulheim berührt nicht dessen Grundzüge. Änderungsinhalt soll lediglich die Festsetzung einer - im Verhältnis zum gesamten Plangebiet - weit untergeordneten zusätzlichen überbaubaren Fläche sowie eine leichte
Modifizierung der Regelungen zum Maß der Nutzung sein. Die Baugebietsausweisung bleibt unverändert GE.
Gemäß § 13 Abs. 1 BauGB sind damit die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens
erfüllt. Der Änderungsplan erhält daher die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302.
Im vereinfachten Verfahren kann gemäß § 13 Abs.2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Hiervon wird im vorliegenden Fall jedoch nicht Gebrauch gemacht, da vor Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes zunächst die Stellungnahmen betroffener Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeholt werden sollen.
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Das Plangebiet stellt sich als (fast) vollständig versiegelte gewerbliche Grundstücks(teil)fläche eines mit einer
großen Halle bebauten Gewerbegrundstücks dar. Die nicht überbauten Flächen werden derzeit als Rangierfläche und Parkplatz der bestehenden Gewerbehalle genutzt
Nördlich und westlich direkt angrenzend verlaufen die Venloer Straße (K 25) und die Bonnstraße (L 183). Die
sonstige nähere Umgebung ist von gewerblichen Nutzungen und den entsprechenden baulichen Großstrukturen
geprägt. Der Versiegelungsgrad der Grundstücke ist sehr hoch. Jenseits der Bonnstraße ist in jüngerer Vergangenheit eine Reihenhausbebauung entstanden. Aktuell im Bau ist ein dreigeschossiges Seniorenheim.
5.
Planungsziel
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, ein
neues, gewerblich genutztes Gebäude auf der bisher unbebauten Grundstücksteilfläche am Knoten Venloer
Straße / Bonnstraße errichten zu können. Ziel ist dabei aus Investorensicht die Realisierung eines gewerblichen
Renditeobjekts, aus städtischer Sicht die städtebauliche und gestalterische Aufwertung der die Straßenkreuzung
umgebenden Wohn- und Gewerbegrundstücke.
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6.
Planinhalte
6.1
Art der baulichen Nutzung
Stand Mai 2017
Der Planentwurf für den Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302 behält die Baugebietsfestsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim bei. Mit der Ausweisung als Gewerbegebiet (GE) sind die projektierten Nutzungen zulässig,
Nutzungseinschränkungen werden per textlicher Festsetzung 1.1 für Einzelhandelsbetriebe vorgenommen. Hier
ist analog zu vergleichbaren Regelungen in anderen Bebauungsplänen mit GE-Festsetzung der Verkauf nahversorgungs- und zentrenrelevanter Sortimente ausgeschlossen. Damit soll einer Entwicklung entgegengesteuert
werden, die zu einer Schwächung der Versorgungslage der Ortszentren führen könnte, die also den Erhalt und
die Entwicklung insbesondere des zentralen Versorgungsbereichs im Ortsteil Pulheim gefährden oder behindern
würde. Die fragliche Liste hat gegenüber den mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim (bekannt
gemacht am10.05.1994) für unzulässig bestimmten Sortimenten die notwendige Aktualisierung erfahren.
Über Ausnahmeregelungen werden bestimmte begründbare Abweichungen vom grundsätzlichen Einzelhandelsausschluss zugelassen;
Gemäß textlicher Festsetzung 1.3 wird eine weitere Nutzungseinschränkung vorgenommen: Die nach § 8 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise in Gewerbegebieten zulässigen Vergnügungsstätten werden für das Plangebiet nicht
zugelassen. Damit soll für den Änderungsbereich sichergestellt werden, dass hier nur „klassische“ Gewerbebetriebe (Produktion, Reparatur, Handel, Gastronomie) sowie Büro- und Verwaltungsgebäude angesiedelt werden
können. Insbesondere dient die Festsetzung dem Ausschluss sich gerne auch in Gewerbegebieten ansiedelnder
Spielhallen.
Die Festsetzung gemäß Ziffer 1.4 übernimmt – in aktualisierter Form – den Regelungsgehalt der im Ursprungsplan Nr. 26 Pulheim vorgenommenen Zonierung auf der Grundlage des sog. Abstandserlasses. Nicht zugelassen werden Anlagen der Abstandsklassen I –VI der Abstandsliste 2007. Die Liste ist dieser Begründung als ANLAGE 1 beigefügt.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
Der Planentwurf übernimmt – mit einer Ausnahme – die Maßfestsetzungen des Ursprungsplans. Als Zahl der
Vollgeschosse wird wieder eine III, als Grundflächenzahl wieder die 0,8 festgesetzt. Auf die Beibehaltung der
Geschossflächenzahl (2,0) wird verzichtet, da das projektierte Vorhaben, für dessen Zulassungsfähigkeit die
vereinfachte Planänderung betrieben wird, mit drei Vollgeschossen und einem (vierten) Staffelgeschoss einen
solchen Wert schwer einhalten kann. Die städtebauliche Aufwertung des fraglichen Areals macht die geplante
Höhe und Baumasse vertretbar.
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Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
6.3.
Stand Mai 2017
Überbaubare Grundstücksfläche
Zentraler Inhalt dieser vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim ist die Festsetzung einer
zusätzlichen/ergänzenden überbaubaren Fläche im Eckbereich von Venloer Straße und Bonnstraße. Das zur
Planung Anlass gebende Vorhaben ließe sich ohne diese Bauflächenerweiterung nicht genehmigen. Der Umfang
der neu festgesetzten überbaubaren Flächen orientiert sich an der Grundfläche des Vorhabenentwurfes.
7.
Umweltbelange
Das Plangebiet umfasst die nicht bebaute Teilfläche eines Gewerbegrundstücks. Wegen der aktuellen Nutzung
als Rangier- und Parkplatzfläche ist sie vollständig mit Schotter gedeckt bzw. befestigt. Nicht mehr zum Grundstück gehörende Randbereiche entlang der Bonnstraße und der Venloer Straße stellen sich als eher ungepflegte
Grünflächen mit Wildwuchs dar..
Die mit dem Planentwurf neu festgesetzte Baufläche erfasst ausschließlich bereits befestigte Grundstücksflächen ohne Bewuchs. Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans sind folglich keine Eingriffe zu erwarten.
8.
Kosten
Der Stadt Pulheim entstehen durch die Planung nach derzeitigem Sachstand keine Kosten.
Mai 2017
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Demografie
Stadt Pulheim
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