Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
11.09.17, 18:31
Aktualisiert
11.09.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
254/2017
Erstellt am:
24.08.2017
Aktenzeichen:
IV/61 - bu
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
20.09.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim
Magdeburger Straße / Escher Straße
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 254/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim (Bereich: Magdeburger Straße / Escher Straße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m. W. v. 29.07.2017 aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Nutzbarmachung und Nachverdichtung einer innerörtlichen und zentral gelegenen Fläche
durch den Bau einer Kindertagesstätte (KiTa) durch einen privaten Träger. Durch die Schaffung des Planungsrechts soll die Realisierung der KiTa ermöglicht werden.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S.
2808) m. W. v. 29.07.2017 erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des
Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m. W. v. 29.07.2017 durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
An der Escher Straße, im Kerngebiet der Stadt Pulheim, ist der Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant.
Da der geltende Durchführungsplan (DP) der Gemeinde Pulheim „Orrer Straße“, Nr. 1 (1959) für den Bereich der KiTa
Stellplätze und private Grünfläche festsetzt, ist eine Planrechtsänderung erforderlich, um die Nutzbarmachung und
Nachverdichtung der Fläche vornehmen zu können. Die Verwaltung schlägt daher den oben stehenden Beschluss vor,
um mit dem Bebauungsplan Nr. 136 Pulheim – KiTa Magdeburger Straße – eine entsprechende Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) vorzunehmen. Des Weiteren sind angrenzende bestehende Einfamilienhausgrundstücke einbezogen worden, die zwar bestehen, aber bislang nicht planungsrechtlich gesichert sind. Der geltende Durchführungsplan
Nr. 1 Pulheim soll im Zuge des BP-Verfahrens 136 Pulheim aufgehoben werden.
Nähere Inhalte sind dem anliegenden Begründungsentwurf und dem städtebaulichen Entwurf zu entnehmen.