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Beschlusstext (Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich hier: Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich 
hier: Satzungsbeschluss )

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 17.10.2006 Drucksachen-Nummer: 87.06 TOP 5.5 Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich hier: Satzungsbeschluss Herr Zimball merkt an, dass es hier zu hohen Lärmbelästigungen der Anlieger entlang der B 264 kommen kann. Die Verwaltung entgegnet, dass die Lärmbelastung aus den Verkehrsbewegungen auf der B 264 rein formal vom Bebauungsplanverfahren getrennt zu betrachten ist Der Ausschuss bittet die Verwaltung mit dem hier zuständigen Baulastträger ein Erörterungsgespräch zu möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung der hier betroffenen Anlieger zu führen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen, folgenden Beschluß zu fassen - - die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen, den Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschliessen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen.