Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 17.10.2006
Drucksachen-Nummer: 87.06
TOP 5.5
Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil
Kerpen-Türnich
hier: Satzungsbeschluss
Herr Zimball merkt an, dass es hier zu hohen Lärmbelästigungen der Anlieger entlang der B 264
kommen kann.
Die Verwaltung entgegnet, dass die Lärmbelastung aus den Verkehrsbewegungen auf der B 264 rein
formal vom Bebauungsplanverfahren getrennt zu betrachten ist
Der Ausschuss bittet die Verwaltung mit dem hier zuständigen Baulastträger ein Erörterungsgespräch zu
möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung der hier betroffenen Anlieger zu führen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen mit
14 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen, folgenden Beschluß zu fassen
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die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen,
den Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschliessen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird zur
Kenntnis genommen.