Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
234/2017
Erstellt am:
16.08.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.09.2017
Planungsausschuss
X
20.09.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim
Bereich: Gewerbegebiet "Industriebahn"
- Aufhebung des Beschlusses vom 28.10.2015 und Beschluss zur (erneuten) Änderung des Geltungsbereichs
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB
Siehe Vorlage Nr. 367/2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 234/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss stimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlägen für den Planungsausschuss zu.
2. Der Planungsausschuss hebt seinen Beschluss vom 28.10.2015, demzufolge das Aufstellungsverfahren für den
Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim mit verkleinertem Geltungsbereich und unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr.
99/1 Pulheim fortgeführt werden soll, auf.
3. Der Planungsausschuss beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim gemäß der beigefügten Übersichtskarte neu abzugrenzen und beauftragt die Verwaltung, mit dem als Anlage beigefügten Entwurfskonzept die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Erläuterungen
Die mit Beschluss vom 28.10.2015 vorgenommene Verkleinerung des Plangeltungsbereichs für den Bebauungsplan
Nr. 99 Pulheim und die damit beabsichtigte Fortführung des Aufstellungsverfahrens nur für Flächen eines ersten Bauabschnitts hatte im Wesentlichen entwässerungstechnische Gründe (siehe Vorlage Nr. 367/2015). Die seinerzeitige
Problemlage besteht nicht mehr, so dass die bauleitplanerische Baurechtschaffung für gewerbliche Nutzungen auf den
im Regionalplan ausgewiesenen GIB-Flächen westlich der K 6 für den ursprünglichen BP 99–Geltungsbereich möglich
ist.
Die nunmehr vorgeschlagene Geltungsbereichsabgrenzung, welche die Grenzziehung gemäß Aufstellungsbeschluss
vom 02.02.2010 an mehreren Stellen überschreitet, ist veranlasst durch die Ergebnisse der inzwischen vorliegenden
Verkehrsuntersuchung (als Anlage beigefügt) bzw. den daraus abzuleitenden verkehrstechnischen Ausbauerfordernissen. Außerdem streben die Stadt Pulheim und die Firma Segmüller an, eine direkte, in den Kreisverkehrsplatz der K 6
bzw. in das Gebiet Am Schwefelberg führende Ausfahrt aus der B 59 zu realisieren. Das Entwurfskonzept für die Erschließung und sonstige angestrebte Entwicklung der zukünftigen Gewerbeflächen lässt erkennen, an welchen Stellen
und in welcher Weise die heutigen Verkehrsflächen modifiziert und ertüchtigt werden sollen (im Einzelnen siehe hierzu
den beigefügten Entwurf der Planbegründung). Mit der Einbeziehung dieser fraglichen Verkehrsflächenbereiche in den
Plangeltungsbereich des Bebauungsplans wird die baurechtliche Grundlage für diese Maßnahmen geschaffen.
Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Entwurfskonzept - dessen Darstellung von Parzellen und Baukörpern lediglich der
Veranschaulichung dienen und nur schematischen Charakter haben - und dem Entwurf seiner Begründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.