Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
172/2017
Erstellt am:
26.05.2017
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
12.07.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Widmung eines Teilstücks der Erschließungsanlage "Cäcilienstraße" in Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 172/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in der beigefügten Anlage gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu
verfügen:
Cäcilienstraße
Gemarkung Stommeln
Flur 32, Flurstück 124 (teilweise), 580, 588, 590 und 592.
Der in der Anlage 1 schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die Straße „Cäcilienstraße“ wurde bereits im Abschnitt von Gartenstraße bis zum Beginn des Grundstücks der Gärtnerei
Fischer gewidmet.
Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlage kenntlich gemachte Teil vom Beginn des
ehemaligen Grundstücks der Gärtnerei Fischer bis zum Abschluss des Wendehammers, für den die Widmungsvoraussetzungen (Darstellung im Bebauungsplan Nr. 43 Stommeln als öffentliche Verkehrsfläche, entsprechende Herstellung
und städtisches Eigentum) vorliegen.
Der gekennzeichnete Bereich der Flurstücke 124 (teilweise), 580, 588, 590 und 592 ist bereits dem öffentlichen Verkehr
übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.