Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
135/2017
Erstellt am:
24.04.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
Planungsausschuss
5
nö. Sitzung
Termin
X
10.05.2017
X
17.05.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 135/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
131 Pulheim im beschleunigten Verfahren zu fassen.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim (Bereich: Zur alten
Wassermühle) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Ziel der Planung ist, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Bebauungskonzeptes zu
schaffen, welches im Straßengeviert Johannisstraße, Am Kleekamp und Zur alten Wassermühle (südlicher und östlicher Abschnitt) auf bisher nicht bzw. untergenutzten Flächen neue Wohngebäude als Doppel- und Mehrfamilienhäuser vorsieht.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim".
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Südöstlich des Pulheimer Ortskerns liegt ein von den Straßen Am Kleekamp, Zur alten Wassermühle und Johannisstraße umgebenes, überwiegend bebautes, jedoch bisher nicht mit einem Bebauungsplan überplantes Areal.
Durch die vorhandenen Altstrukturen haben sich zum Teil ungeordnete Hinterlandbebauungen ergeben.
Bisherige Planungsansätze für eine Bebauung der ungenutzten Blockinnenflächen hatten sich wegen der Eigentümerstruktur als nicht umsetzbar erwiesen.
Dies hat sich geändert. Da nunmehr der größte Teil der unbebauten Flächen in der Hand eines Eigentümers ist, kann
hier mittels verbindlicher Bauleitplanung eine geordnete, über eine Stichstraße erschlossene Ergänzungsbebauung
planungsrechtlich zulässig gemacht werden.
Vorlage Nr.: 135/2017 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung schlägt daher die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
vor (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Hinsichtlich der Details der beabsichtigten Ergänzungsbebauung wird auf die beigefügten Konzept- und Ansichtspläne
sowie auf den Entwurf der Begründung verwiesen.