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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim Bereich: Zur alten Wassermühle Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
03.05.17, 18:32
Aktualisiert
03.05.17, 18:32
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim
Bereich: Zur alten Wassermühle
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 135/2017 Erstellt am: 24.04.2017 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss Planungsausschuss 5 nö. Sitzung Termin X 10.05.2017 X 17.05.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim Bereich: Zur alten Wassermühle Aufstellung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 135/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 131 Pulheim im beschleunigten Verfahren zu fassen. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim (Bereich: Zur alten Wassermühle) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen. Ziel der Planung ist, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Bebauungskonzeptes zu schaffen, welches im Straßengeviert Johannisstraße, Am Kleekamp und Zur alten Wassermühle (südlicher und östlicher Abschnitt) auf bisher nicht bzw. untergenutzten Flächen neue Wohngebäude als Doppel- und Mehrfamilienhäuser vorsieht. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 131 Pulheim". 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Südöstlich des Pulheimer Ortskerns liegt ein von den Straßen Am Kleekamp, Zur alten Wassermühle und Johannisstraße umgebenes, überwiegend bebautes, jedoch bisher nicht mit einem Bebauungsplan überplantes Areal. Durch die vorhandenen Altstrukturen haben sich zum Teil ungeordnete Hinterlandbebauungen ergeben. Bisherige Planungsansätze für eine Bebauung der ungenutzten Blockinnenflächen hatten sich wegen der Eigentümerstruktur als nicht umsetzbar erwiesen. Dies hat sich geändert. Da nunmehr der größte Teil der unbebauten Flächen in der Hand eines Eigentümers ist, kann hier mittels verbindlicher Bauleitplanung eine geordnete, über eine Stichstraße erschlossene Ergänzungsbebauung planungsrechtlich zulässig gemacht werden. Vorlage Nr.: 135/2017 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung schlägt daher die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vor (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Hinsichtlich der Details der beabsichtigten Ergänzungsbebauung wird auf die beigefügten Konzept- und Ansichtspläne sowie auf den Entwurf der Begründung verwiesen.