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Mitteilungsvorlage (Verwendung der Stellplatzablösebeträge)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Mitteilungsvorlage (Verwendung der Stellplatzablösebeträge)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 289/2017 Erstellt am: 12.09.2017 Aktenzeichen: IV/660 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 27.09.2017 Betreff Verwendung der Stellplatzablösebeträge Mitteilung Gemäß § 51 Landesbauordnung (BauO NRW) müssen bei der Errichtung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze oder Garagen hergestellt werden, wenn und soweit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des öffentlichen Personenverkehrs zu erwarten ist, dass der Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug erfolgt (notwendige Stellplätze und Garagen). Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann die Bauaufsichtsbehörde unter Bestimmung der Zahl der notwendigen Stellplätze auf die Herstellung von Stellplätzen verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Gemeinde einen Geldbetrag zahlen. Diese Fälle werden in Pulheim grundsätzlich dem Planungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei wurde die Verwaltung in der Sitzung des Planungsausschusses vom 05.07.2017 gebeten, über die Verwendung der eingenommenen Stellplatzablösezahlungen zu informieren. Stellplatzablösebeträge sind nach den Vorgaben der BauO zu verwenden a) für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, b) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder c) für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs. Zudem muss die Verwendung des Geldbetrages für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken. Dementsprechend werden diese Mittel, wenn sie nicht direkt verwendet werden, nicht in den allgemeinen Haushalt überführt, sondern gesondert verwaltet. Zum 31.12.2016 ergab sich somit ein verfügbarer Betrag von 709.499,90 € und weitere Zahlungen wurden seitdem eingenommen. Die Objekte, die die Zahlungspflicht auslösten, liegen fast ausnahmslos im Zentrum von Pulheim. Die Verwaltung beabsichtigt daher in diesem Bereich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und insbesondere Stellplätze zu errichten. Als erste Maßnahme ist eine Vergrößerung des Parkplatzes Steinstraße vorgesehen. Die zugehörigen Pläne werden dem TVA zur Beschlussfassung vorgelegt.