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Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2017/2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
13.06.17, 11:51
Aktualisiert
13.06.17, 11:51
Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2017/2018) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2017/2018) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2017/2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 162/2017 Erstellt am: 16.05.2017 Aktenzeichen: II/52 20 10 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 20.06.2017 Betreff Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2017/2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 162/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Turn- und Sporthallen während der Schulferien im Schuljahr 2017/2018 in folgender Art zu regeln: Sommerferien 17. Juli – 29. August 2017 Die vier Großturnhallen Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt) Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu) sind in der Zeit vom 17. Juli bis einschließlich 06. August 2017 geschlossen. Ab dem 07. August 2017 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung. Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das gleiche gilt für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.). Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang. Herbstferien 23. Oktober – 05. November 2017 Alle Hallen bleiben geöffnet. Weihnachtsferien 27. Dezember 2017 – 07. Januar 2018 Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 27. Dezember 2017 bis einschließlich 01. Januar 2018 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2018 stehen diese Hallen den Sporttreibenden wieder zur Verfügung. Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle auch in der Zeit vom 27. Dezember 2017 bis 01. Januar 2018 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen. Osterferien 26. März – 08. April 2018 Die vier Großturnhallen Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt) Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu) bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den Feiertagen selbst bleiben die Hallen so weit wie möglich geschlossen. Vorlage Nr.: 162/2017 . Seite 3 / 3 Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen. Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren der Ferienspiele genutzt werden. Erläuterungen zu Sommerferien Die Schließung der Turnhallen wird so flexibel gehandhabt, dass den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung getragen wird. zu Herbstferien Die Regelung erfolgt wie in den vergangenen Jahren. zu Weihnachtsferien Grundsätzlich sollen die Turn- und Sporthallen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Allein aus Gründen der Energieeinsparung hat sich diese Regelung in den letzten Jahren bewährt. Über notwendige Ausnahmeregelungen entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. zu Osterferien Die Regelung orientiert sich an den letzten Jahren, wobei die während der gesamten Ferienzeit geöffneten Großturnhallen zumindest an den Osterfeiertagen so weit wie möglich geschlossen bleiben sollen.