Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
13.06.17, 11:51
Aktualisiert
13.06.17, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
162/2017
Erstellt am:
16.05.2017
Aktenzeichen:
II/52 20 10
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
nö. Sitzung
Termin
20.06.2017
Betreff
Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2017/2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 162/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Turn- und Sporthallen
während der Schulferien im Schuljahr 2017/2018 in folgender Art zu regeln:
Sommerferien
17. Juli – 29. August 2017
Die vier Großturnhallen
Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum
Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße
Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt)
Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu)
sind in der Zeit vom 17. Juli bis einschließlich 06. August 2017 geschlossen.
Ab dem 07. August 2017 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung.
Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das gleiche gilt
für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.).
Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang.
Herbstferien
23. Oktober – 05. November 2017
Alle Hallen bleiben geöffnet.
Weihnachtsferien
27. Dezember 2017 – 07. Januar 2018
Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 27. Dezember 2017 bis einschließlich
01. Januar 2018 geschlossen.
Ab dem 02. Januar 2018 stehen diese Hallen den Sporttreibenden wieder zur Verfügung.
Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle auch in der Zeit vom 27. Dezember 2017 bis 01. Januar 2018 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen.
Osterferien
26. März – 08. April 2018
Die vier Großturnhallen
Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum
Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße
Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt)
Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu)
bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den Feiertagen selbst bleiben die Hallen so weit wie möglich
geschlossen.
Vorlage Nr.: 162/2017 . Seite 3 / 3
Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen.
Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten
Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren der Ferienspiele genutzt werden.
Erläuterungen
zu Sommerferien
Die Schließung der Turnhallen wird so flexibel gehandhabt, dass den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung getragen
wird.
zu Herbstferien
Die Regelung erfolgt wie in den vergangenen Jahren.
zu Weihnachtsferien
Grundsätzlich sollen die Turn- und Sporthallen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Allein aus
Gründen der Energieeinsparung hat sich diese Regelung in den letzten Jahren bewährt.
Über notwendige Ausnahmeregelungen entscheidet die Verwaltung im Einzelfall.
zu Osterferien
Die Regelung orientiert sich an den letzten Jahren, wobei die während der gesamten Ferienzeit geöffneten Großturnhallen zumindest an den Osterfeiertagen so weit wie möglich geschlossen bleiben sollen.