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Beschlussvorlage (Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
148 kB
Datum
13.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 266/2017 Erstellt am: 29.08.2017 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 13.09.2017 Betreff Anlage von Wildblumenflächen im Stadtgebiet Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 266/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss beschließt, dass auch zukünftig Wildblumenflächen nur auf nach bisheriger Erfahrung geeigneten Grünflächen angelegt werden. Dies kann sowohl bei der Neuanlage von Grünflächen, wie z.B. in den Bebauungsplänen 113 bis 115 vorgesehen, geschehen als auch bei der Umgestaltung von bereits vorhandenen Grünflächen, sofern sie hinsichtlich der Größe und der Art der gewünschten Nutzung dafür in Frage kommen. Auf umfangreiche Versuche, Wildblumenflächen im Straßenbegleitgrün anzulegen, soll aus den in den Erläuterungen dargestellten Gründen verzichtet werden. Erläuterungen Mit Schreiben vom 05.07.2017 beantragt die Fraktion Bürgerverein, Grün- und Ackerflächen, welche im Besitz der Stadt sind und nicht anderweitig genutzt werden, sowie das Straßenbegleitgrün (Seitenstreifen, Kreisel etc.) nach Möglichkeit sukzessive in Wildblumenflächen umzugestalten. Ziel dieser Maßnahme soll sein, den Kosten- und Pflegeaufwand für die städtischen Grünflächen zu verringern und ein besseres Aussehen der Grünflächen zu erreichen. Außerdem soll ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet werden. Grundsätzlich wird die Initiative des Bürgervereins seitens der Verwaltung begrüßt. In bestimmten Bereichen wurden diese Ideen bereits umgesetzt, z.B. wurden im Nordpark umfangreiche Wildwiesen angelegt. Ähnliches ist auch für die Grünflächen in den Bebauungsplänen 113 bis 115 geplant. Außerdem wurde in diesem Jahr eine Grünordnungsplanfläche bei Sinnersdorf auch aus einer Kombination von Gehölzen und Wildwiesen gestaltet, da gerade solch vielseitigen Flächen ökologisch sehr wertvoll sind. Allerdings eignen sich nicht alle Kategorien von Grünflächen für diese Art der Gestaltung.  Städtische Ackerflächen werden in der Regel verpachtet und ackerbaulich genutzt. Sofern sie als GOP-Flächen Verwendung finden, erfolgen dort ökologisch hochwertige Anpflanzungen, die einen noch geringeren Pflegeaufwand erfordern als Wiesenflächen und auch andere Funktionen im Naturhaushalt übernehmen. In geeigneten Fällen bei ausreichender Flächengröße werden Wildwiesen als Strukturelement bereits angelegt.  Innerörtliche Grünflächen eignen sich oft nicht zu einer Ansaat als Wildblumenwiesen, da die Rasenflächen häufig von der Öffentlichkeit zum Aufenthalt oder Spielen genutzt werden (z.B. Rasenflächen im Stadtgarten, Barbarapark usw.). Außerdem ist es nicht sinnvoll, vorhandene Gehölzflächen durch Wildblumenwiesen zu ersetzen, da dies den Pflegeaufwand nicht mindert.  In den Bereichen des Straßenbegleitgrüns ist die Anlage von Wildblumenflächen aus verschiedenen Gründen meistens ebenfalls nicht sinnvoll und möglich: Die Flächen müssen eine Mindestgröße aufweisen und Abstand zum Straßenraum haben, damit die hochwachsenden Kräuter und Gräser nicht auf die Verkehrsfläche kippen (z.B. insbesondere nach Unwettern oder Starkregen). Wildblumenwiesen sind meist nur über einen relativ kurzen Zeitraum wirklich attraktiv, wenn die meisten Kräuter blühen. Stehen die Wiesen im Samenstand, werden sie von den meisten Bürgerinnen und Bürgern als unattraktiv empfunden. Der Samenstand ist jedoch nötig, damit sich viele der Arten aussamen können. Vorlage Nr.: 266/2017 . Seite 3 / 3 Unter Bäumen können sich Wildwiesen nicht dauerhaft etablieren, da Licht und Wasser fehlen. Unter Altbaumbestand ist eine Neuanlage von Wildblumenwiesen aus diesen Gründen nahezu unmöglich, nach kürzester Zeit verkümmern die Pflanzen. Im Straßenbegleitgrün entlang der Straßenränder könnte überlegt werden, die Schnitthäufigkeit zu reduzieren, wie es häufig an überörtlichen Straßen erfolgt. Dadurch könnten sich dort vorhandene Wildkräuter entwickeln und attraktive Blühaspekte bilden. Allerdings wurde dies in den vergangenen Jahren beispielsweise an der Orrer Str. mehrfach getestet, um den dort wachsenden intensiv blau blühenden Wegwarten Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Sobald die Pflanzen verblüht waren, gab es Beschwerden aus der Bevölkerung, wie hässlich und ungepflegt der Grünstreifen aussehen würde. Um Wildpflanzen dauerhaft zu etablieren, müssten aber auch die Zeiten nach der Blüte bis zur Samenreife Akzeptanz finden, die dann jedoch weniger attraktiv sind. Grundsätzlich müssen bei der Anlage von Wildwiesenflächen folgende Punkte beachtet werden: 1.) Außerhalb der besiedelten Bereiche muss darauf geachtet werden, dass nur regionales Saatgut zum Einsatz kommt, um eine Florenverfälschung zu verhindern. Dieses Saatgut ist relativ teuer. 2.) Die Pflege von Wildblumenwiesen ist nicht unbedingt kostengünstig und hängt sehr stark von den jeweiligen örtlichen Standortbedingungen und Gegebenheiten ab. Um die Wildblumenwiesen im Nordpark zu etablieren, waren in den ersten Jahren umfangreiche Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen notwendig, um zu verhindern, dass die Ackerwildkräuter, deren Samen im Boden vorhanden waren und sind, sich durchsetzen. Solche Maßnahmen erfordern umfangreiches Fachwissen und Pflegemaßnahmen, wie z.B. Schröpfschnitte, die mehrfach zu bestimmten Terminen ausgeführt werden müssen, die aber jährlich aufgrund der Witterungslagen und der unterschiedlichen Entwicklung der verschiedenen in den Blumenwiesen vorhandenen Arten variieren. Insofern muss flexibel auf solche Bedingungen reagiert werden. Auch wenn die Wiesen etabliert sind, ist der Pflegeaufwand in der Regel nicht geringer als bei 8 bis 10 maliger Rasenmahd, da die abgemähten Pflanzenteile nicht auf der Fläche verbleiben können, sondern aufgenommen werden müssen. Dies stellt einen hohen Aufwand dar. Bleiben die Pflanzenreste auf der Fläche liegen, führt dies zum Einen zu einer ungewollten Nährstoffzufuhr und zum Anderen zum ‚Ersticken‘ der Wiesen mit der Folge, dass sich überwiegend Gräser durchsetzen, da diese besser mit solchen Bedingungen zurechtkommen. 3.) Auf den hier vorherrschenden sehr nährstoffreichen Lössböden ist das Etablieren von Wildblumenwiesen bedingt durch den hohen Nährstoffgehalt sehr schwierig. Häufig sind insbesondere stickstoffliebende Pflanzen wie Brennnessel oder Ackerdisteln konkurrenzstärker als die gewünschten Wiesenkräuter. Dies führt dann dazu, dass die Flächen häufig neu eingesät werden müssen, was sowohl Kosten verursacht als auch Zeitaufwand bedeutet. Insofern schlägt die Verwaltung vor, auch zukünftig Wildblumenflächen nur auf nach bisheriger Erfahrung geeigneten Grünflächen anzulegen. Dies kann sowohl bei der Neuanlage von Grünflächen, wie z.B. in den Bebauungsplänen 113 bis 115 vorgesehen, geschehen als auch bei der Umgestaltung von bereits vorhandenen Grünflächen, sofern sie hinsichtlich der Größe und der Art der gewünschten Nutzung dafür in Frage kommen. Auf umfangreiche Versuche, Wildblumenflächen im Straßenbegleitgrün anzulegen, soll aus oben genannten Gründen verzichtet werden.