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Beschlussvorlage (Optimierung Verkehrssituation in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Beschlussvorlage (Optimierung Verkehrssituation in Geyen) Beschlussvorlage (Optimierung Verkehrssituation in Geyen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 268/2017 Erstellt am: 29.08.2017 Aktenzeichen: II/32.36 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 27.09.2017 Betreff Optimierung Verkehrssituation in Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 268/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt den Antrag der Fraktion Bürgerverein vom 24.08.2017 zur Verkehrssituation in Geyen in den Punkten 2. und 3. abzulehnen. Im Übrigen nimmt der Ausschuss die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis. Erläuterungen Am 24.08.2017 beantragt die Fraktion Bürgerverein unter den Pkt. 2. und 3. eine Änderung der im Zuge der Baumaßnahme von-Frentz-Str. 17 erlassenen verkehrlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde u.a. zur Phasenschaltung der angeordneten Lichtsignalanlage bzw. die Freigabe der Frechener Straße von der Bonnstraße aus für Anliegerverkehr. Der TVA ist formell nicht entscheidungsbefugt. Die Ausführung der Straßenverkehrsgesetzgebung führen die Straßenverkehrsbehörden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung durch. Die Stadt Pulheim, der Bürgermeister, als örtliche Straßenverkehrsbehörde unterfällt insoweit der staatlichen Aufsicht der Kreisbehörde, der Bezirksregierung usw.. Folgerichtig wäre der Antrag der nächsthöheren Behörde, dem Rhein-Erft-Kreis, vorzulegen. Folgt die Aufsicht dem Antrag, wird sie die Stadt anweisen, die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erlassen. Die beanstandete verkehrliche Anordnung wurde nach einem mehrmonatigen Abwägungsprozess unter Beteiligung der Polizei, Straßen NRW, Rhein-Erft-Kreis, ÖPNV, der Bauherrenschaft und dem städtischen Tiefbauamt unter den Aspekten der Verkehrssicherheit und unter Wahrung einer größtmöglichen Verkehrsflüssigkeit getroffen. In diesem Prozess war allen Beteiligten klar, dass eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. In Betracht gezogen wurden selbstverständlich auch Fragen der Ablauforganisation des Bauvorhabens selbst. So es Alternativen tatsächlich und rechtlich gegeben hätte, wären diese aufgegriffen worden. Wie oben dargelegt war auch der ÖPNV beteiligt. Die Verkehrsregelung wahrt dessen Belange der Anschlusstaktungen. Die Verwaltung wird in der Sitzung zu den vielfältigen schriftlichen und mündlichen Eingaben, die unter Bezug auf die halbseitige Sperrung der von-Frentz-Straße usw. eingegangen sind, Stellung nehmen und insoweit dem bekundeten Informationsbedürfnis nachkommen.