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Beschlussvorlage (Veränderung von Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
154 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
Beschlussvorlage (Veränderung von Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2017) Beschlussvorlage (Veränderung von Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2017) Beschlussvorlage (Veränderung von Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2017)

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Inhalt der Datei

Erstellt am: 127/2017 1. Ergänzung 22.06.2017 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage Nr.: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 11.07.2017 Betreff Veränderung von Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Aufwand 1.369.373,77 € Ausz. ./. 281.663,31 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2017 — in den Haushalten der folgenden Jahre Aufwand 1.369.373,77 € Ausz. ./. 281.663,31 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 127/2017 1. Ergänzung . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die Veränderung der Übertragungen von Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) im Ergebnisplan i.H.v. 1.367.333,43 € sowie im Finanzplan i.H.v. ./. 313.563,31 € zur Kenntnis. Erläuterungen Nach § 22 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit der Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen bei der Stadt Pulheim vom 13.04.2017 sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Darüber hinaus bleiben zweckgebundene Erträge und Einzahlungen und die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung der Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (§22 Abs. 3 GemHVO). Nach Ziffer 3 der Dienstanweisung bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen bei Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seine wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden konnte. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar. Die nachstehend aufgeführten Übertragungen werden in der maximal möglichen Höhe ausgewiesen. Sie belasten das Haushaltsjahr 2017, führen aber gleichermaßen zu einer Entlastung des Haushaltsjahres 2016. Mit Vorlage 127/2017 wurden dem Rat in seiner Sitzung am 23.05.2017 bereits Übertragungen zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der Jahresabschlussprüfung 2016 und weiterer Erkenntnisse müssen bei den Übertragungen Korrekturen vorgenommen werden. Produkt 01/12/01 „An- und Verkauf“, Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften In der Ursprungsvorlage 127/2017 wurden in Anlage I unter der lfd. Nr. 12 Übertragungen von Aufwandsmitteln in Höhe von 1.306.610 € und Übertragungen von Auszahlungsmitteln in Höhe von 6.852.717,67 € angegeben. Die Differenz zwischen Aufwands- und Auszahlungsmitteln ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Aufgrund von Korrekturen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2016 und neu vorzunehmenden Zuordnungen zu Buchhaltungsperioden, ergeben sich Mittelbedarfe im Haushaltsjahr 2017, die eine Anpassung der Übertragungen notwendig machen. Es müssen nunmehr Aufwandsmitteln in Höhe von 2.675.983,77 € und Auszahlungsmittel in Höhe von 6.539.154,36 € übertragen werden. Produkt 06/01/01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ Unter der Position M 26150101.7826000 „Einrichtung Küche KiTa Karl-Zörgiebel-Straße“ wurden in 2016 Mittel i.H.v. 31.900 € bereitgestellt. Zur Zeit wird die Vergabe der noch ausstehenden Küchenplanungen als Gesamtauftrag an ein Planungsbüro vorbereitet, damit die Grundlagen für die sich daran anschließenden baulichen Maßnahmen geschaffen werden. Die Mittel für die Beschaffung der Kücheneinrichtung sind somit ins Jahr 2017 zu übertragen. Vorlage Nr.: 127/2017 1. Ergänzung . Seite 3 / 3 Veränderungen im konsumtiven Bereich Veränderungen aufgrund Vorlage 127/2017 konsumtive Aufwandsermächtigungen gemäß beschlossenem Ergebnisplan 2017 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für konsumtive Aufwendungen Veränderungen aufgrund Vorlage 127/2017, 1. Ergänzung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für konsumtive Aufwendungen Veränderungen aufgrund Vorlage 127/2017 konsumtive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2017 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für konsumtive Auszahlungen Veränderungen aufgrund Vorlage 127/2017, 1. Ergänzung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für konsumtive Aufwendungen Veränderungen im investiven Bereich : Veränderungen aufgrund Vorlage 127/2017 investive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2017 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für investive Auszahlungen Veränderungen aufgrund Vorlage 127/2017, 1. Ergänzung zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für investive Auszahlungen 153.185.220,00 € 7.838.368,32 € 1.613.768,00 € 162.637.356,32 € 1.369.373,77 € 164.006.730,09 € 142.814.990,00 € 16.462.953,27 € 1.687.872,50 € 160.965.815,77 € ./. 313.563,31 € 160.652.252,46 € 15.639.770,00 € 19.611.299,88 € 1.641.475,73 € 36.892.545,61 € 31.900 € 36.924.445,61 € Fazit: Das Defizit aus dem Ergebnisplan 2017 in Höhe von 3.089.860 € erhöht sich um 10.821.510,09 € auf 13.911.370,09 €. Die in 2016 geplanten jedoch nicht erwirtschafteten Erträge aus Grundstücksgeschäften i.H.v. 3.231.590 € sowie aus der Auflösung der allgemeinen Investitionspauschale für die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) i.H.v. 128.057,11 € stellen in 2017 einen außerplanmäßigen Ertrag dar. Dieser außerplanmäßige Ertrag i.H.v. insgesamt 3.359.647,11 € ist im Defizit von 13.911.370,09 € nicht berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Auswirkungen nur bei voller Inanspruchnahme aller Ermächtigungen eintreten. Nähere Informationen hierzu können dem 1. Budgetbericht 2017, Vorlage 168/2017 in dieser Sitzung entnommen werden. Der Finanzplan 2017 wies eine Reduzierung der eigenen Finanzmittel in Höhe von 6.659.690 € aus. Ausgehend von einem Liquiditätsbestand zum 31.12.2016 in Höhe von 19.779.827,14 € hätte sich die Liquidität zum 31.12.2017 auf 13.120.137,14 € reduziert. Durch die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen erhöht sich die Reduzierung der eigenen Finanzmittel um 39.121.938,07 € auf 45.781.628,07 € (Liquidität zum 31.12.2017 demnach ./. 26.001.800,93 €).