Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
230/2017
Erstellt am:
10.08.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.09.2017
Planungsausschuss
X
20.09.2017
Betreff
FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf
Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
- Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 230/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für die Teilbereichsänderung 18.1 Pulheim
des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss,
auf dessen Grundlage die ermittelten Umweltbelange in der Planung zu behandeln.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr.
18.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S.
2808) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Gemäß der Beschlussfassung im Planungsausschuss am 15.03.2017 (Vorlage Nr. 174/2016) führte die Verwaltung die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung der Teilbereichsänderung 18.1 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim durch.
Von der Gelegenheit, sich in der Zeit vom 11.05.17 bis 02.06.17 zur Planung zu äußern, machten Bürger keinen, Träger
öffentlicher Belange in vier Fällen Gebrauch.
Die Landwirtschaftskammer NRW gibt Hinweise und stellt – aus ihrer Sicht – die Unbedenklichkeit der Planung unter
den Vorbehalt, dass keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen für Kompensationen in Anspruch genommen werden (siehe Anlage).
Der Rhein-Erft-Kreis behält sich vor, erst nach Vorlage des Umweltberichts endgültig Stellung zu nehmen (siehe Anlage).
Die Bezirksregierung Köln sowie die Stadt Köln geben zur Kenntnis, keine Bedenken zu haben.
Der o.g. Beschluss enthielt auch den Auftrag an die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln eine Anfrage gemäß § 34
Landesplanungsgesetz zu stellen. Dies geschah mit Schreiben vom 31.07.2017.
Mit Schreiben vom 15.08.2017 teilte die Bezirksregierung mit, dass aus landesplanerischer Sicht gegen die Teilbereichsänderung 18.1 des Flächennutzungsplans keine Bedenken bestehen.
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, den Offenlagebeschluss zu fassen. Als öffentlich auszulegende Unterlagen sind
dieser Beschlussvorlage die zeichnerische Darstellung der Teilbereichsänderung und der Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht beigefügt.