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Beschlussvorlage (Ehrenamtskarte NRW Antrag des Bürgervereins vom 06.04.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
19.06.17, 18:32
Aktualisiert
19.06.17, 18:32
Beschlussvorlage (Ehrenamtskarte NRW
Antrag des Bürgervereins vom 06.04.2017) Beschlussvorlage (Ehrenamtskarte NRW
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Antrag des Bürgervereins vom 06.04.2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 183/2017 Erstellt am: 02.06.2017 Aktenzeichen: 501 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 5.4 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 27.06.2017 Betreff Ehrenamtskarte NRW Antrag des Bürgervereins vom 06.04.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 183/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, dass die Einführung einer Ehrenamtskarte bis auf weiteres aus unten genannten Gründen nicht weiter verfolgt wird. Erläuterungen Informationen zur Ehrenamtskarte NRW Die Ehrenamtskarte wurde auf Initiative des Landes NRW im Jahre 2008 eingeführt. Mit der Karte möchten die Landesregierung, die Städte und Gemeinden besonders engagierten ehrenamtlichen Kräften ein Dankeschön übermitteln. In NRW haben bis heute 217 Kommunen die Karte eingeführt. 35.000 Karten wurden ausgestellt. Die Ehrenamtskarte ist in ganz NRW gültig. Voraussetzung zum Erhalt der Karte Eine Ehrenamtskarte erhält, wer seit zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen dürfen zusammengerechnet werden. Wer gibt die Ehrenamtskarte aus und welche Unterstützung gibt es seitens des Landes? Die Karte wird in der Regel von den teilnehmenden Städten und Gemeinden ausgegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber füllen einen Antragsbogen aus, der von der oder den Organisationen, wo das Ehrenamt ausgeführt wird, unterschrieben sein muss. Die Prüfung der Angaben und die Ausstellung erfolgt in der jeweiligen Kommune. Das Land stellt bei der Einführung der Karte Kommunen mit über 50.000 Einwohnern einmalig eine Anschubfinanzierung in Höhe von 3.000,- €, Informationsmaterialien und die Karten selbst zur Verfügung. Erfahrungen über die Inanspruchnahme und den bürokratischen Aufwand Auf einer Informationsveranstaltung zur Ehrenamtskarte am 10.05 2017 hat das Land mitgeteilt, dass eine Umfrage, die allerdings nicht repräsentativ war, eine relativ geringe Nutzung ergeben hat. Danach nutzen 18% die Karte überhaupt nicht, 52% nutzen sie weniger als einmal im Monat, 23% bis zu dreimal im Monat und 7% öfters als dreimal im Monat. Insgesamt wird die Ausgabe der Ehrenamtskarte eher als ein symbolischer Akt der Anerkennung betrachtet. Das Thema des Einnahmeausfalls bei Vergünstigungen im kommunalen Bereich ist ein strittiges Thema. Das Land argumentiert diesbezüglich mit einem gewissen Mitnahmeeffekt. Beispiel: eine Karteninhaberin/ein Karteninhaber besucht eine städtische Badeeinrichtung zum reduzierten Eintrittspreis und diese Person nimmt dann ein Familienmitglied, Vorlage Nr.: 183/2017 . Seite 3 / 3 Freundin oder Freund zum vollen Preis mit. Der reine finanzielle Verlust durch die wenigen städtischen Einrichtungen in Pulheim dürfte bei gleichzeitiger geringer Nutzung der Karte überschaubar sein. Bei der Ehrenamtskarte geht es aber nicht nur um städtische Vergünstigungen, sondern auch darum Sponsoren aus dem Einzelhandel, Gastronomie, Gewerbe, kulturellen Einrichtungen usw. für eine Beteiligung zu gewinnen. In vielen Kommunen in NRW unterstützen Sponsoren die Karte und tragen damit ein entsprechendes Logo als Hinweis. In der Informationsschrift des Landes sind u.a. Einrichtungen wie Museen, Theater, Volkshochschulen, Einzelhändler, Apotheken, Kinos, Sportstätten und Hotels erwähnt. Der bürokratische Aufwand stellt sich wie folgt dar: - Antragsausgabe - Antragsannahme und Überprüfung der Voraussetzungen - Ausstellung der Karte und statistische Erfassung - Überreichung der Karte (viele Kommunen überreichen die Karte in einem festlichen Rahmen) - Öffentlichkeitsarbeit / Bereitstellung von Informationsmaterial - Statistik und Berichte an das Land Fazit: Sowohl der bürokratische Verwaltungsaufwand, als auch die Akquise und Begleitung der Sponsoren verursacht einen erheblichen zeitlichen Aufwand. Der Gesamtaufwand ist nicht exakt zu beziffern, da er sich z.B. nach der Intensität der Akquise etc. richtet. Da 70% der bislang verteilten Ehrenamtskarten nur äußerst selten genutzt werden, steht der Aufwand auch nicht im Verhältnis zur Wirkung. Insbesondere vor dem Hintergrund der weiterhin zu leistenden Aufgaben des Sozialamtes (z.B. in der Flüchtlingsbetreuung, den gesetzlichen Änderungen beim Unterhaltsvorschussgesetz und dem damit verbundenen Mehraufwand sowie der derzeit eingeschränkten Rentenberatung) werden die genannten Tätigkeitsfelder als prioritär betrachtet. Ohne zusätzliche Stellen kann eine weitere - in diesem Fall freiwillige - Leistung nicht übernommen werden. Diese Bewertung erfolgt besonders vor dem genannten Verhältnis der geringen Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte und den anderen genannten wichtigen Tätigkeitsfeldern des Sozialamtes.