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Beschlussvorlage (Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 25.6.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
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Vorlage Nr.: 208/2017 Erstellt am: 22.06.2017 Aktenzeichen: II/320.12.91.92/4 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 11.07.2017 Betreff Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 25.6.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 208/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat stellt fest, dass der im Rahmen des Bürgerentscheids vom 25.6.2017 gestellten Frage „Soll der Ratsbeschluss vom 15.11.2016 der Stadt Pulheim, die gelben Flächen der Friedhöfe mit den Gräbern der Verstorbenen auslaufen zu lassen, nach Ablauf der Grabnutzungsrechte zu entwidmen, und einer anderen Nutzung zuzuführen, aufgehoben werden?“ zugestimmt wurde. Erläuterungen Bei dem am 25.6.2017 durchgeführten Bürgerentscheid wurde über die Frage: „Soll der Ratsbeschluss vom 15.11.2016 der Stadt Pulheim, die gelben Flächen der Friedhöfe mit den Gräbern der Verstorbenen auslaufen zu lassen, nach Ablauf der Grabnutzungsrechte zu entwidmen, und einer anderen Nutzung zuzuführen, aufgehoben werden?“ abgestimmt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Stimmberechtigte insgesamt Abgegebene gültige Stimmen insgesamt Ja – Stimmen Nein – Stimmen 44.607 9.891 8.385 1.506 100,00 % 22,17 % 18,80 % 3,38 % Damit wurde über die gestellte Frage nach § 26 Abs. 7 der Gemeindeordnung (GO) mit der erforderlichen Mehrheit mit „Ja“ entschieden. Der Bürgerentscheid hat nach § 26 Abs. 8 GO die Wirkung eines Ratsbeschlusses.