Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
208/2017
Erstellt am:
22.06.2017
Aktenzeichen:
II/320.12.91.92/4
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
11.07.2017
Betreff
Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 25.6.2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 208/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat stellt fest, dass der im Rahmen des Bürgerentscheids vom 25.6.2017 gestellten Frage „Soll der Ratsbeschluss
vom 15.11.2016 der Stadt Pulheim, die gelben Flächen der Friedhöfe mit den Gräbern der Verstorbenen auslaufen zu
lassen, nach Ablauf der Grabnutzungsrechte zu entwidmen, und einer anderen Nutzung zuzuführen, aufgehoben werden?“ zugestimmt wurde.
Erläuterungen
Bei dem am 25.6.2017 durchgeführten Bürgerentscheid wurde über die Frage: „Soll der Ratsbeschluss vom 15.11.2016
der Stadt Pulheim, die gelben Flächen der Friedhöfe mit den Gräbern der Verstorbenen auslaufen zu lassen, nach Ablauf der Grabnutzungsrechte zu entwidmen, und einer anderen Nutzung zuzuführen, aufgehoben werden?“ abgestimmt.
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
Stimmberechtigte insgesamt
Abgegebene gültige Stimmen insgesamt
Ja – Stimmen
Nein – Stimmen
44.607
9.891
8.385
1.506
100,00 %
22,17 %
18,80 %
3,38 %
Damit wurde über die gestellte Frage nach § 26 Abs. 7 der Gemeindeordnung (GO) mit der erforderlichen Mehrheit mit
„Ja“ entschieden. Der Bürgerentscheid hat nach § 26 Abs. 8 GO die Wirkung eines Ratsbeschlusses.