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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2016) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 142/2017 Erstellt am: 06.07.2017 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 26.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung 2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 142/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2016 und 2. die für das Jahr 2016 festgestellte Überdeckung von 231.785 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2018 bis 2020 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2016 erstellt. Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 106,97 % und einer Überdeckung von 231.785 € ab. Insgesamt sind rund 106,4 T€ / 2,6 % geringere Kosten als kalkuliert abgerechnet worden. Die Nebenerträge lagen im Gesamtergebnis rund 105,7 T€ / 17,0 % über den Kalkulationsannahmen. Hauptgründe sind jeweils geringerer Aufwand bei Unternehmerentgelten, Verwertungs- bzw. Beseitigungsgebühren und Eigenleistungen. Aufgrund der Marktpreisentwicklung gestiegene Papiererlöse führten zudem zu höheren Erträgen. Da auch die Gebührenerträge die Kalkulationsannahme um rund 19,7 T€ / 0,6 % übertrafen, errechnet sich insgesamt eine Überdeckung von rund 7,0 %. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2016 ausgewiesene Überdeckung von 231.785 € in den Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2018 bis 2020 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.