Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
19.06.17, 18:32
Aktualisiert
19.06.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
202/2017
Erstellt am:
14.06.2017
Aktenzeichen:
II/50
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
27.06.2017
Betreff
Mittelbereitstellung für Einstellungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X
ja
nein
Finanzierungsbedarf
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
gesamt:
— im Haushalt des laufenden Jahres
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2018
2.200 – 3.400
€
1.100 -1.700
€
1.100 -1.700
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 202/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA beschließt für das Aufgabengebiet `Flüchtlingshilfe´ die Schaffung einer Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in der zweiten Jahreshälfte 2017. Die Stelle ist auf ein Jahr befristet. Die Kosten belaufen sich auf rd.
2.200 € bis 3.400 € und verteilen sich anteilig auf die Jahre 2017/ 2018 in Abhängigkeit des Arbeitsbeginns (siehe Vorlage 145/2017). Die Einstellung von bis zu zwei weiteren Bundesfreiwilligen steht in Abhängigkeit eines seitens der Verwaltung dem HFA vorzulegenden Erfahrungsberichts.
Erläuterungen
Die Verwaltung befürwortet einen Testlauf mit einer Kraft im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und sieht hierin
Chancen, dass eine sinnvolle Unterstützung der Flüchtlingsarbeit und der dort tätigen ehrenamtlichen Kräften geschaffen werden kann. Als konkrete Einsatzmöglichkeiten sind die Unterstützung bei Hausmeistertätigkeiten, Begleitung der
Flüchtlinge zu Terminen, Unterstützung des Ehrenamtes, Durchführung von kleinen, zeitlich begrenzten Projekten mit
Kindern und Jugendlichen, usw. zu nennen.
Allerdings gibt es im Sozialamt der Stadt Pulheim bisher keine Erfahrungen mit dem Einsatz von Angestellten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Daher wird vorgeschlagen, dass ein solches Modell zuerst getestet wird, ohne
jedoch – wie bisher vorgeschlagen – drei Personen gleichzeitig einzustellen. Letzteres würde zu einem erheblichen
organisatorischen Aufwand führen und das Sozialamt vor einen großen Einarbeitungsbedarf stellen. Wenngleich eine
personelle Unterstützung im Aufgabengebiet `Flüchtlingshilfe´ positiv zu bewerten ist, darf nicht verkannt werden, dass
durch die erforderliche Einarbeitung und fachliche Begleitung zumindest in den ersten Wochen/ Monaten vorhandene
Personalkapazitäten – vorrangig im pädagogischen Bereich – gebunden werden. Verschärft wird dies durch die begrenzte Einsatzdauer; so stehen die Bundesfreiwilligen maximal für die Dauer eines Jahres zur Verfügung. Bei Folgeeinstellungen wird insofern immer wieder eine Einarbeitung und Begleitung notwendig sein, so dass sich der Aufwand
für die Beschäftigten der Stadtverwaltung dauerhaft erhöht.
Die verwaltungsinterne Erarbeitung eines Einsatzkonzeptes ist notwendig, damit der Einsatz der Freiwilligen auch konstruktiv genutzt werden kann. Hierbei sollen auch die Belange des Ehrenamtes berücksichtigt werden, damit die angestrebte Unterstützung erreicht werden kann. Dazu sollen konkrete Vorschläge und Einsatzmöglichkeiten mit festen Ansprechpersonen durch die Ehrenamtskoordinatoren und -koordinatorinnen abgefragt werden.
Des Weiteren sind organisatorische und personalrechtliche Fragestellungen zu klären. Zu nennen sind hier u.a. die
Erreichbarkeit während des Dienstes (Einsatz von Mobiltelefonen), Notwendigkeit der Bereitstellung eines festen Arbeitsplatzes, Sicherstellung der Mobilität, usw.. Diese Fragestellungen können zu weiteren Kosten und Hürden führen,
die bisher nicht abgebildet wurden.
Ein Erfahrungsbericht nach der Hälfte der Zeit ist aus Sicht der Verwaltung notwendig, um bereits während des Testlaufs
beurteilen zu können, ob sich der Einsatz als sinnvoll herausstellt, ob ggf. Nachbesserungen am Einsatzkonzept vorgenommen werden sollen oder ob sich ein Einsatz im Bereich der Flüchtlingshilfe grundsätzlich als weniger effektiv erweist.