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Beschlussvorlage (Mittelbereitstellung für Einstellungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
19.06.17, 18:32
Aktualisiert
19.06.17, 18:32
Beschlussvorlage (Mittelbereitstellung für Einstellungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) Beschlussvorlage (Mittelbereitstellung für Einstellungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 202/2017 Erstellt am: 14.06.2017 Aktenzeichen: II/50 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung X Termin 27.06.2017 Betreff Mittelbereitstellung für Einstellungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Fraktion des Bürgervereins Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: — im Haushalt des laufenden Jahres — in den Haushalten der folgenden Jahre 2018 2.200 – 3.400 € 1.100 -1.700 € 1.100 -1.700 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 202/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA beschließt für das Aufgabengebiet `Flüchtlingshilfe´ die Schaffung einer Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in der zweiten Jahreshälfte 2017. Die Stelle ist auf ein Jahr befristet. Die Kosten belaufen sich auf rd. 2.200 € bis 3.400 € und verteilen sich anteilig auf die Jahre 2017/ 2018 in Abhängigkeit des Arbeitsbeginns (siehe Vorlage 145/2017). Die Einstellung von bis zu zwei weiteren Bundesfreiwilligen steht in Abhängigkeit eines seitens der Verwaltung dem HFA vorzulegenden Erfahrungsberichts. Erläuterungen Die Verwaltung befürwortet einen Testlauf mit einer Kraft im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und sieht hierin Chancen, dass eine sinnvolle Unterstützung der Flüchtlingsarbeit und der dort tätigen ehrenamtlichen Kräften geschaffen werden kann. Als konkrete Einsatzmöglichkeiten sind die Unterstützung bei Hausmeistertätigkeiten, Begleitung der Flüchtlinge zu Terminen, Unterstützung des Ehrenamtes, Durchführung von kleinen, zeitlich begrenzten Projekten mit Kindern und Jugendlichen, usw. zu nennen. Allerdings gibt es im Sozialamt der Stadt Pulheim bisher keine Erfahrungen mit dem Einsatz von Angestellten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Daher wird vorgeschlagen, dass ein solches Modell zuerst getestet wird, ohne jedoch – wie bisher vorgeschlagen – drei Personen gleichzeitig einzustellen. Letzteres würde zu einem erheblichen organisatorischen Aufwand führen und das Sozialamt vor einen großen Einarbeitungsbedarf stellen. Wenngleich eine personelle Unterstützung im Aufgabengebiet `Flüchtlingshilfe´ positiv zu bewerten ist, darf nicht verkannt werden, dass durch die erforderliche Einarbeitung und fachliche Begleitung zumindest in den ersten Wochen/ Monaten vorhandene Personalkapazitäten – vorrangig im pädagogischen Bereich – gebunden werden. Verschärft wird dies durch die begrenzte Einsatzdauer; so stehen die Bundesfreiwilligen maximal für die Dauer eines Jahres zur Verfügung. Bei Folgeeinstellungen wird insofern immer wieder eine Einarbeitung und Begleitung notwendig sein, so dass sich der Aufwand für die Beschäftigten der Stadtverwaltung dauerhaft erhöht. Die verwaltungsinterne Erarbeitung eines Einsatzkonzeptes ist notwendig, damit der Einsatz der Freiwilligen auch konstruktiv genutzt werden kann. Hierbei sollen auch die Belange des Ehrenamtes berücksichtigt werden, damit die angestrebte Unterstützung erreicht werden kann. Dazu sollen konkrete Vorschläge und Einsatzmöglichkeiten mit festen Ansprechpersonen durch die Ehrenamtskoordinatoren und -koordinatorinnen abgefragt werden. Des Weiteren sind organisatorische und personalrechtliche Fragestellungen zu klären. Zu nennen sind hier u.a. die Erreichbarkeit während des Dienstes (Einsatz von Mobiltelefonen), Notwendigkeit der Bereitstellung eines festen Arbeitsplatzes, Sicherstellung der Mobilität, usw.. Diese Fragestellungen können zu weiteren Kosten und Hürden führen, die bisher nicht abgebildet wurden. Ein Erfahrungsbericht nach der Hälfte der Zeit ist aus Sicht der Verwaltung notwendig, um bereits während des Testlaufs beurteilen zu können, ob sich der Einsatz als sinnvoll herausstellt, ob ggf. Nachbesserungen am Einsatzkonzept vorgenommen werden sollen oder ob sich ein Einsatz im Bereich der Flüchtlingshilfe grundsätzlich als weniger effektiv erweist.