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Mitteilungsvorlage (Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
98 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
11.09.17, 18:31
Aktualisiert
11.09.17, 18:31
Mitteilungsvorlage (Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020") Mitteilungsvorlage (Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020")

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 251/2017 Erstellt am: 24.08.2017 Aktenzeichen: II/510 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 21.09.2017 Betreff Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020" Mitteilung Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Nr. 40/2017 am 29.06.2017 ist das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsausbaugesetz) vom 23.06.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden Finanzmittel nach dem neuen Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ für den Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt bereitgestellt. Der Gesetzestext ist als Anlage beigefügt. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat die Landschaftsverbände mit Schreiben vom 21.08.2017 entsprechend informiert. Die neugefasste „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ wurde am 17.08.2017 im Ministerialblatt des Landes veröffentlicht. Im Rahmen der Anpassung der Richtlinie wurden auch die Förderhöchstbeträge für Neu- und Umbaumaßnahmen deutlich erhöht. So können Neubaumaßnahmen nunmehr mit bis zu 30.000 € (bisher bis zu 20.000 €) und Aus- und Umbaumaßnahmen mit bis zu 13.000 € (bisher 8.500 €) je Platz gefördert werden. Die Bezuschussung der Maßnahmen erfolgt in Höhe von bis zu 90 % bei Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen bzw. in Höhe von bis zu 70 % bei Sanierungsmaßnahmen. Die Mittelverteilung auf die Jugendämter in NRW erfolgt durch ein zunächst reserviertes Budget, für das im Rahmen der ersten Antragsrunde bis zum 10.01.2018 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist. Soweit für die bereitgestellten Bundesmittel bis zum 10.01.2018 keine entscheidungsreifen Anträge vorliegen, werden die nicht in Anspruch genommenen Mittel neu verteilt. Die Budgets wurden auf der Basis der Anzahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren im Jugendamtsbezirk zum Stichtag 31.12.2015 ermittelt. Die Höhe des für Pulheim zur Verfügung stehenden Betrages beläuft sich auf 721.068 €, hiervon sind 25% für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen reserviert, 75% sind für die Schaffung von neuen Plätzen einzusetzen. Die Mittel können aber auch insgesamt für die Schaffung neuer Plätze verwendet werden. Vorlage Nr.: 251/2017 . Seite 2 / 2 Gemäß den Förderrichtlinien können folgende Maßnahmen gefördert werden: a) Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt. b) Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen (Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen) für bestehende Betreuungsplätze, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden. c) Investitionsmaßnahmen in der Kindertagespflege zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten zur Beantragung der Fördermittel.