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Beschlussvorlage (Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII hier: SchülerFlex e.V.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
22.06.2017
Erstellt
12.06.17, 18:31
Aktualisiert
12.06.17, 18:31
Beschlussvorlage (Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII
hier: SchülerFlex e.V.) Beschlussvorlage (Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII
hier: SchülerFlex e.V.)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 148/2017 Erstellt am: 28.04.2017 Aktenzeichen: II/512 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 22.06.2017 Betreff Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII hier: SchülerFlex e.V. Veranlasser/in / Antragsteller/in SchülerFlex e.V. Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 148/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „SchülerFlex e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Erläuterungen Der Verein „SchülerFlex e.V.“ hat sich am 17.08.2016 gegründet und ist in der Betreuung von Schulkindern aktiv. Er erfüllt damit Aufgaben nach §24 Absatz 4 SGB VIII. SchülerFlex e.V. bietet seit Dezember 2016 ein flexibles Betreuungsangebot für Grundschulkinder (bisher ausschließlich aus der Barbaraschule) an 5 Wochentagen bis maximal 14.00 Uhr an. Die Wochentage können einzeln aber verbindlich für ein Schuljahr gebucht werden. Insgesamt besteht die Gruppe derzeit aus 16 Schülerinnen und Schülern, die in diesem offenen Konzept nach der Schule bis 14.00 Uhr betreut werden. Das Angebot versteht sich einerseits als bedarfsgerechtes Format zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Andererseits schlägt es die Brücke zur Jugendarbeit. Auf Grund der kürzeren Betreuungsdauer, wird es den Kindern ermöglicht nachmittags selbst gewählten Hobbies (Sport, Musik…) nachzugehen. Nicht zuletzt wird auch das Zusammenleben mit der Familie gefördert, denn die Betreuung beschränkt sich auf die Kernzeit, die aus organisatorischen Gründen wirklich benötigt wird. Der Rat der Stadt Pulheim begrüßt dieses Angebot und hat dem Träger für das erste Jahr eine Anschubfinanzierung gewährt. Die laufenden Kosten für das Angebot werden zu 100% durch die Eltern getragen. Bisher läuft das Angebot als sogenanntes „weiteres Ganztags-und Betreuungsangebot“ über den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010. Ein entsprechender Schulkonferenzbeschluss der Barbaraschule bietet hierzu die Grundlage. Zum neuen Schuljahr ist die Umstellung als Projekt der Jugendhilfe vorgesehen. Schülerflex e.V. möchte Schülerinnen und Schüler weiterer in der Nähe liegender Grundschulen gewinnen (max. sollen 30 Schüler insgesamt angemeldet sein). Es gibt demnach im kommenden Schuljahr keine ausschließliche Bindung mehr an die Barbaraschule. Damit ist der o.g. Schulerlass kein passender Rahmen mehr für die Konzeption. SchülerFlex e.V. hat daher einen Antrag zur Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gestellt. Nach §25 AG KJHG NW ist das Jugendamt nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses örtlich für die Anerkennung zuständig, wenn der Träger der freien Jugendhilfe seinen Sitz im Bezirk des Jugendamtes hat und dort vorwiegend tätig ist. Dies trifft auf den Verein „SchülerFlex e.V.“ zu. Gegen die Anerkennung des Vereins „SchülerFlex e.V.“ bestehen aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes keine Bedenken. Die Satzung und der Antrag des Vereins auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sind als Anlage beigefügt.