Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
22.06.2017
Erstellt
12.06.17, 18:31
Aktualisiert
12.06.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
148/2017
Erstellt am:
28.04.2017
Aktenzeichen:
II/512
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
22.06.2017
Betreff
Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII
hier: SchülerFlex e.V.
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SchülerFlex e.V.
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 148/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „SchülerFlex e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB
VIII anzuerkennen.
Erläuterungen
Der Verein „SchülerFlex e.V.“ hat sich am 17.08.2016 gegründet und ist in der Betreuung von Schulkindern aktiv.
Er erfüllt damit Aufgaben nach §24 Absatz 4 SGB VIII.
SchülerFlex e.V. bietet seit Dezember 2016 ein flexibles Betreuungsangebot für Grundschulkinder (bisher ausschließlich
aus der Barbaraschule) an 5 Wochentagen bis maximal 14.00 Uhr an. Die Wochentage können einzeln aber verbindlich
für ein Schuljahr gebucht werden. Insgesamt besteht die Gruppe derzeit aus 16 Schülerinnen und Schülern, die in diesem offenen Konzept nach der Schule bis 14.00 Uhr betreut werden.
Das Angebot versteht sich einerseits als bedarfsgerechtes Format zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Andererseits
schlägt es die Brücke zur Jugendarbeit. Auf Grund der kürzeren Betreuungsdauer, wird es den Kindern ermöglicht
nachmittags selbst gewählten Hobbies (Sport, Musik…) nachzugehen. Nicht zuletzt wird auch das Zusammenleben mit
der Familie gefördert, denn die Betreuung beschränkt sich auf die Kernzeit, die aus organisatorischen Gründen wirklich
benötigt wird.
Der Rat der Stadt Pulheim begrüßt dieses Angebot und hat dem Träger für das erste Jahr eine Anschubfinanzierung
gewährt. Die laufenden Kosten für das Angebot werden zu 100% durch die Eltern getragen.
Bisher läuft das Angebot als sogenanntes „weiteres Ganztags-und Betreuungsangebot“ über den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010. Ein entsprechender Schulkonferenzbeschluss der Barbaraschule
bietet hierzu die Grundlage. Zum neuen Schuljahr ist die Umstellung als Projekt der Jugendhilfe vorgesehen. Schülerflex
e.V. möchte Schülerinnen und Schüler weiterer in der Nähe liegender Grundschulen gewinnen (max. sollen 30 Schüler
insgesamt angemeldet sein). Es gibt demnach im kommenden Schuljahr keine ausschließliche Bindung mehr an die
Barbaraschule. Damit ist der o.g. Schulerlass kein passender Rahmen mehr für die Konzeption.
SchülerFlex e.V. hat daher einen Antrag zur Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gestellt.
Nach §25 AG KJHG NW ist das Jugendamt nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses örtlich für die Anerkennung zuständig, wenn der Träger der freien Jugendhilfe seinen Sitz im Bezirk des Jugendamtes hat und dort vorwiegend tätig ist. Dies trifft auf den Verein „SchülerFlex e.V.“ zu.
Gegen die Anerkennung des Vereins „SchülerFlex e.V.“ bestehen aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes keine
Bedenken.
Die Satzung und der Antrag des Vereins auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sind als
Anlage beigefügt.