Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
225/2017
Erstellt am:
21.08.2017
Aktenzeichen:
IV-66-662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2018
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.023.710 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2017
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2018
2.023.710 €
2019 ff*
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
€
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandsreduzierung im Vergleich zur Kalkulation 2017
beträgt 87.410 €. Die Mittel stehen im Haushalt 2018 in den Produkten 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze
und 011202 für die städt. Gebäude und deren Außenanlagen bereit. * Eine Aussage für die Jahre ab 2019 ist nicht
möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 225/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2018.
Ab dem 01.01.2018 gelten folgende Gebührensätze:
Schmutzwasserbeseitigung 1,82 € / cbm und Niederschlagswasserbeseitigung 0,87 € / m².
Erläuterungen
Die Kalkulation der Abwassergebühren 2018 führt zu den nachfolgend dargestellten Gebührenänderungen:
Schmutzwassergebühr / cbm
Niederschlagswassergebühr / m²
Gebühren
2017
Veränderung
Gebühren
2018
1,91 €
0,91 €
-0,09 €
-0,04 €
1,82 €
0,87 €
Die Kosten liegen um 491.241 € und die Nebenerträge um 46.283 € niedriger, als für das Jahr 2017 kalkuliert. Die gebührenrelevanten und um die Nebenerträge bereinigten Kosten reduzieren sich um 444.958 € (-4,10%) gegenüber der
Gebührenkalkulation 2017 auf 10.410.193 €. Hauptgründe sind einmalig anfallende Gutachterkosten in 2017 und geringere kalkulatorische Kosten beim Aufwand sowie geringerer Ausgleich von Überdeckungen aus Vorjahren.
In der Kalkulation 2018 können die Überdeckung aus 2014 von 173.464 € auf der Schmutzwasser-Kostenstelle sowie
Anteile der Überdeckungen aus 2014 von 28.714 € und aus 2015 von 65.378 € auf der NiederschlagswasserKostenstelle zur Finanzierung herangezogen werden.
Bezüglich der Niederschlagswassergebühren für die städtischen Straßen- und Gebäudeflächen sowie der Schmutzwasserbeseitigungsgebühren für die städtischen Gebäude ergibt sich aufgrund der niedrigeren Gebührensätze gegenüber
der Kalkulation 2017 ein um 87.410 € (-4,14%) geringerer städtischer Aufwand von 2.023.710 €. Dieser ist im Haushalt
2018 finanziert.