Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
259/2017
Erstellt am:
06.09.2017
Aktenzeichen:
II/32.370
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Betriebsabrechnung des Krankentransports und Notfallrettungsdienstes 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 259/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt
1.) die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Krankentransport und Notfallrettungsdienst 2016 und
2.) die für das Jahr 2016 festgestellten Unterdeckungen von 107.949,90 € beim Rettungsdienst und 169.323,92 € beim
Notarzt als Aufwandspositionen in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2018 bis 2020 einzusetzen.
Erläuterungen
Für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2016 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Krankentransport und Notfallrettungsdienst erstellt. Die Betriebsabrechnung 2016 schließt sowohl im Rettungsdienst mit einer Unterdeckung in Höhe von 107.949,90 €, als auch beim Notarzt mit einer Unterdeckung in Höhe von
169.323,92 € ab. Hauptgründe für die Unterdeckungen sind in den geringeren Gebühreneinnahmen gegenüber der
Kalkulationsannahme zu finden, sowie in Mehrausgaben in den Bereichen Verbrauchsmitteln, Fahrzeugunterhaltung und
Personalkosten.
§ 14 Abs. 2 RettG NRW (Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer) sieht vor, dass der Entwurf der Gebührensatzung sowie beurteilungsfähige Unterlagen den Verbänden
der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten
sind. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Im Erörterungsprozess fand eine Einigung mit den Vertretern der Krankenkassenverbände dahingehend statt, dass die Krankenkassen eine Kostenübernahme für 50 % der
Fehleinsätze akzeptieren und somit die hälftigen Kosten für Fehleinsätze von den Kommunen selbst zu tragen sind.
Bei Fehleinsätzen handelt es sich um Behandlungen ohne Transporte z.B. wegen Verweigerung, bei Tod der zu transportierenden Person am Notfallort sowie um Falschalarmierungen, die im guten Glauben erfolgt sind, bei denen dann
jedoch keine Behandlung erforderlich war.
Folglich sind die Betriebsabrechnungen um die kalkulatorische Hinzurechnung der Einnahmen aus 50 % der Fehleinsätze, die nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden können, zu ergänzen.
Die erste Gegenüberstellung der Einnahmen und Kosten in Anlage 1 ist somit als Kostenunterdeckung der Stadt Pulheim zu verstehen. Die zweite Gegenüberstellung der Einnahmen und Kosten beinhaltet die Berücksichtigung der fiktiven Einnahmen aus 50 % der Fehleinsätze und ist die Auswertung der Unterdeckung, die mit den Krankenkassenverbänden abrechnungsfähig ist.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz) sind aus Betriebsabrechnungen entstehende Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechenden Ergebnisse aus der Betriebsabrechnung 2016 in die Gebührenkalkulationen für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst für die Jahre 2018 bis 2020 als Aufwandspositionen einzusetzen.