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Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen
hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 05.09.2006 Drucksachen-Nummer: 39.06 TOP 8.3 Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig, • die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen • den Bebauungsplan TÜ 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des BP Nr. 283 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 im Norden durch die Hausgärten der Schildgenstraße im Westen durch die Hausgärten der Brüggener Straße Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.