Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Stadtrates
vom 05.09.2006
Drucksachen-Nummer: 13.06
TOP 5.
Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates
Es findet eine rege Diskussion über das Für und Wider des im Entwurf der Wahlordnung vorgesehenen
Ausschlusses der Wählbarkeit in den Bürgerbeirat Manheim für kommunale Mandatsträger
(Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) statt.
Auf Anfrage der StVO Lambertz bestätigt Bürgermeisterin Sieburg, dass gewählte Beiratsmitglieder, die
später Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger würden, ihre Wählbarkeit zum Bürgerbeirat verlieren und
aus dem Gremium ausscheiden müssten.
Für die FDP-Fraktion beantragt StVO Effertz, im Satz 3 des § 6 der Wahlordnung „kommunale
Mandatsträger“ durch „Ratsmitglieder“ zu ersetzen, um so eine Wählbarkeit von sachkundigen Bürgern
zu erreichen.
Dieser Antrag wird mit 23 Nein-Stimmen bei 21 Ja-Stimmen abgelehnt.
Anschließend stellt Bürgermeisterin Sieburg die Wahlordnung insgesamt mit der Einfügung des
folgenden 2. Satzes in § 6 aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr zur
Abstimmung:
„Darüber hinaus wählbar sind „Umsiedler“ nach der Definition der Umsiedlerfibel (Eigentümer, Mieter,
Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte in Manheim), auch wenn sie mit Hauptwohnung nicht in
Manheim gemeldet sind.“
Demnach beschließt der Rat der Stadt Kerpen auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr mit 25 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen die als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Bildung
des Bürgerbeirates Manheim.
Die erste Wahl des Bürgerbeirates Manheim findet am Sonntag, 12.11.2006, statt.
Die für die Durchführung der Wahl erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.