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Beschlusstext (Umsiedlung Manheim; hier: Wahl eines Bürgerbeirates)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Umsiedlung Manheim;
hier: Wahl eines Bürgerbeirates)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 05.09.2006 Drucksachen-Nummer: 13.06 TOP 5. Umsiedlung Manheim; hier: Wahl eines Bürgerbeirates Es findet eine rege Diskussion über das Für und Wider des im Entwurf der Wahlordnung vorgesehenen Ausschlusses der Wählbarkeit in den Bürgerbeirat Manheim für kommunale Mandatsträger (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) statt. Auf Anfrage der StVO Lambertz bestätigt Bürgermeisterin Sieburg, dass gewählte Beiratsmitglieder, die später Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger würden, ihre Wählbarkeit zum Bürgerbeirat verlieren und aus dem Gremium ausscheiden müssten. Für die FDP-Fraktion beantragt StVO Effertz, im Satz 3 des § 6 der Wahlordnung „kommunale Mandatsträger“ durch „Ratsmitglieder“ zu ersetzen, um so eine Wählbarkeit von sachkundigen Bürgern zu erreichen. Dieser Antrag wird mit 23 Nein-Stimmen bei 21 Ja-Stimmen abgelehnt. Anschließend stellt Bürgermeisterin Sieburg die Wahlordnung insgesamt mit der Einfügung des folgenden 2. Satzes in § 6 aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr zur Abstimmung: „Darüber hinaus wählbar sind „Umsiedler“ nach der Definition der Umsiedlerfibel (Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte in Manheim), auch wenn sie mit Hauptwohnung nicht in Manheim gemeldet sind.“ Demnach beschließt der Rat der Stadt Kerpen auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr mit 25 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen die als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Bildung des Bürgerbeirates Manheim. Die erste Wahl des Bürgerbeirates Manheim findet am Sonntag, 12.11.2006, statt. Die für die Durchführung der Wahl erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.