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Beschlusstext (Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf 
hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 05.09.2006 Drucksachen-Nummer: 19.06 TOP 8.2 Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB Mit den Ergänzungen, dass - im Bebauungsplan ein Bolzplatz planungsrechtlich verbindlich festzusetzen ist und über das Gestaltungshandbuch erneut zu beraten ist, beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr, • den Bebauungsplan SI Nr. 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet des Bebauungsplans SI Nr. 252 liegt am westlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt: • • • • im Süden durch die Michael-Ende-Straße, im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend, im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K 39n, zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277), im Westen durch die K 39 n. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.