Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Stadtrates
vom 05.09.2006
Drucksachen-Nummer: 19.06
TOP 8.2
Bebauungsplan SI Nr. 252 ¿Lammertsheck¿, Stadtteil Sindorf
hier : Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Mit den Ergänzungen, dass
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im Bebauungsplan ein Bolzplatz planungsrechtlich verbindlich festzusetzen ist und
über das Gestaltungshandbuch erneut zu beraten ist,
beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr,
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den Bebauungsplan SI Nr. 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans SI Nr. 252 liegt am westlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles
Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt:
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im Süden durch die Michael-Ende-Straße,
im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend,
im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K 39n,
zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277),
im Westen durch die K 39 n.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.