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Antrag (Antrag bzgl. Zuschuss zur Sanierung des Sportheimes in Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
734 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen den beigefügten Antrag der I des CDUIhl Fraktion Fraktion dl SPD- o 0 F.D.P.- 0 [J;!I: an die zuständigen Fraktion der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich Fraktion BÜNDNIS 90 I DIE GRUNEN o StV '/~. Ausschüsse weiter. STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Öffentlich A 8/0114 ..' .. • '..1 ·~l·'·.h:.:l',;_L·:i.It.t1'r. 1'~f1 Amt: - 40- ~.'I " '; .. ,~ . .~. ;_ i ,~ t- _ I • ".' , . , ,'·l. ';1 L~· __ . :. ~r l'~' ,I ~:,:; L_i ;:ulrli~-:t.:·_~-." ,: ; ·:·:.:· .... f~ ~! 'l,. ;~;..•>S :. Beschlxust.: I ti: C~. Ji'~ ., - • ,'.J - 40 - Datum: 22.11.2004 tr,·~ ....-_.. ~B'eM;fF fÄ~ttä~lhgC:iüschuss ----- ---_ zur Sanierung des Sportlerheimes in Ir:F; '3lJh·?Diimeriheim '.'".-1:.'. Co .~ ...... ~ ....... I £# - :. '. • ~~" ! .{.:. ~'-".~ ..... ,~~:,:-"~".'.' I'" • ; 1/ i.... ", Finanzielle Auswirkungen: ., , .:._. Mittel stehen nicht ", 'j": t , • " . ZU! Ve;rfügung:. 1 , , '., ."', , , Untersch(if,t.des Budgetverontwortlichen ErftsI9_dt.c:J!'ln;22.11.04.. l .: :"'~"" , .. ' "'" ,",.., : " .... - : ". .,1- II Der-Antraq wird-zur Beschlussfassung zugeleitet an den ~~·rf'r.~:·,· :':',.J, ~~'".,':~",'.; I:'·", I~JlP~U~~C:;~~ss., . Stellungnahme der Verwaltung: :In':Q~1JZuschussrichtlinien für sporttreibende Vereine, die der Ausschuss für Sport 'undSbi.iales·in seiller' Sitzung am 10.03.04 beschlossen hat. heißt es in Punkt 8 Absatz 2: .,' " n ",.,,' t •• ." I j • '. .' , .Folcekostenwle Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen sowie die in die lnvesfltion elnqebrochten Eigenleistungen werden nicht bezuschusst." .... ~ ':. ' ' , m ~ , . '.,' ,.::' 1'1 "o, o ~ .. P:'\AL\OIRMERZ!"iEIH ' ANTRAG.ooe 'v ~ , .... Rot und Ausschüsse hoben in der Vergangenheit mehrfach über Investitionszuschüsse und insbesondere das Thema der Reparaturen und sonstigen Folgekosten diskutiert. Esbestand Einvernehmen, diese Kosten zukünftig nicht mehr zu bezuschussen. Die Richtlinienkommission hat die Ergebnisse der früheren Diskussionen und die Erfahrungen der Fachömter in der Vergangenheit in die neuen Richtlinien eingebracht und den Fachausschüssen einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Eine Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme des Sportlerheimes in Dirmerzheim über die Richtlinien ist nicht möglich. Vertretung • (Erner) • P:\hL\DIRMERZHEIM AHTRAG.DOC SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Marita Rusch Stadtverordnete Marita Rusch Im Laachenfeld 34 Tel: 022351680023 1IlU'-f-~""."-' i!1Jlo'il Dirmerzheirn, den 07.11.2004 .;/..'JI,·-....J!Uar "0 Oe, B ~fhS','IIj/ --!urQllr·noIßfor. 10, NOV,2004 • Stadtverwaltung Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Am Holzdamm 10 50374 Erftstadt 6S r;;61 51 I flS / tJ11y Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche, , Ich bitte Sie, im Namen der SPD Fraktion, den beigefügten Schriftsatz des S.C. Dirmerzheim auf die nächste Sitzung des Sportausschusses als ordentlichen Tagesordnungspunkt zu setzen. Da der Sportclub die Instandsetzungsarbeiten in der Winterpause durchführen lassen muß, ist es erforderlich, dass diese Angelegenheit schnellstens behandelt wird. Mit freundliehen Grüßen Marita Rusch ::se: ~:L sc 1928 J?irmerzheim ~~ Fußball .~ ,~ n: ~f~ e.V. ~ frY'l Ju-Jutsu An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Ernst Dieter Bösche 50374 Erftstadt , Sanierung unseres Sportheims in Dirmerzheim Sehr geehrter Herr Bösche, , im Jahre 2001 haben wir die Dusch-, Umkleide- und Toilettenräume in unserem Sportheim modernisert und instand gesetzt. Unter anderem wurden diese Räume im Zuge dieser Maßnahme bis auf den Boden komplett neu gefliest. Mit dieser Maßnahme sind wir der unserem Verein obliegenden Unterhaltspflicht nachgekommen. Vor einigen Wochen sind Fehler, die bei der damaligen Modernisierung gemacht wurden, aufgetreten. Diese Fehler haben einen Wasserschaden bewirkt, der nur mit einem erheblichen finanziellen Kraftakt in der Größenordnung von € 12.000,00€ 20.000,00 (je nach Umfang der Sanierung) zu beseitigen ist. Leider können wir für diesen Schaden Niemanden haftbar machen, da die Arbeiten zwar von einem Fachmann, jedoch nicht von einem Unternehmer durchgeführt wurden. Wir beantragen hiermit eine finanzielle Unterstützung für die Sanierungsmaßnahme durch die Stadt Erftstadt. Es ist uns bekannt, dass diese Sanierung nach den Zuschussregeln der Stadt Erftstadt nicht förderungswürdig ist. Da der aufgetretene Schaden ein Härtefall darstellt, beantragen wir die Prüfung einer anteilmässigen Unterstützung durch die Verwaltung der Stadt Erftstadt. Weiterhin beantragen wir, umgehend mit den Sanierungsarbeiten förderungsunschädlich beginnen zu können, und dies, unabhängig der späteren Entscheidung durch die Verwaltung. 1. Vorsitzender Karl Degener Wendelinusstr. 14 50374 Erftstadt Tel.: 02235/78500 Geschäftsführer Klaus Esser Wolfhelmstr.42 a 50259 Pulhelm Tel.:02234/680300 Kassierer Michael Hansen Feldstr. 38 50374 Erftstadt 02235/72074 Bankverbindung Ralffelsenbank-Gymnich Kto.Nr.: 3100117010 BLZ.: 37069322 An dieser Stelle möchten wir noch anmerken, dass der Schaden durch die bestehende Versicherung geprüft wird. In einer mündlichen Mitteilung erhielten wir jedoch die Information, dass eine Regulierung nach den momentan vorliegenden Fakten nicht stattfinden wird. Wir haben weiterhin den Landessportbund um Unterstützung durch die Gewährung ein zinsloses Darlehens gebeten. Hier besteht in jedem Fall die Möglichkeit der Darlehensgewährung, aller Voraussicht nach jedoch erst in 2 - 3 Jahren. Eine weitere Anfrage für die Einräumung eines Darlehens durch die ortsansässigen Raiffeisenbank Gymnich eG haben wir ebenfalls gestartet. Hier wird die Gewährung eines Darlehens von der Stellung einer Bürgschaft durch die 1. und 2. Vorsitzenden, Herrn Karl Degener und meine Person, abhängig gemacht. Wir sind beide, aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen, nicht zu der Unterzeichnung einer Bürgschaft bereit. • Wie Sie sehen, versuchen wir durch verschiedene Maßnahmen die Belastung des SC 1928 Dirmerzheim e. V. in einem tragbaren Rahmen zu halten . Abschliessend bedanken wir uns bereits heute im Namen aller Mitglieder des Vereins für Ihre Mühe und möchten gleichzeitig die Hoffnung einer positiven Entscheidung zum Ausdruck bringen. Mit sportlichen Grüßen • Willi Lessenich 2. Vorsitzender 1. Vorsitzender Karl Degener Wendellnusstr. 14 50374 Erftstadt Tel.: 02235/78500 Geschäftsführer Klaus Esser Wolfhelmstr.42 a 50259 Pulheim Tel.:02234/680300 Kassierer Bankverbindunq Michael Raiffeisenbank-Gymnlch Hansen Feldstr. 38 50374 Erftstadt 02235/72074 Kto.Nr.: 3100117010 BLZ.: 37069322 • SC 1928 ~irmerz!teim e.V. ~~ ~L 'r;~\ ~~ X f") Ju-Jutsu Fußball -~ ~ Inliner Gvmnastik L~ An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Ernst Dieter Bösche fryt Erftstadt, den 20.09.2004 50374 Erftstadt Sanierung unseres Sportheims in Dirmerzheim Hier: Stellung einer Bürgschaft durch die Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Bösche, I ich nehme Bezug auf das am 19.09.04 während des Pfarrfestes in Dirmerzheim geführte Gespräch. In diesem Zusammenhang darf ich Sie um eine kurze Bestätigung Ihrer Information hinsichtlich einer Bürgschaft durch die Stadt Erftstadt bitten. Da wir für die Sanierung der Dusch- und Kabinenräumlichkeiten in unserem Sportheim Planungssicherheit brauchen, benötigen wir Ihre Bestätigung. Wir müssen kurzfristig den Sanierungsauftrag vergeben, damit die Arbeiten in der spielfreien Winterpause von Mitte Dezember d. J. bis Ende Januar 2005 von dem ausführenden Unternehmen termingerecht eingeplant werden kann. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns die gewünschte Bestätigung kurzfristig zukommen lassen würden. Ich bedanke mich bereits im Voraus und verbleibe mit sportlichen Grüßen Willi Lessenich 2. Vorsitzender 1. Vorsitzender Karl Degener Wendelinusstr. 14 50374 Eoftstadt Tel. :02235/78500 2. Vorsitzender Willi Lessenich Remigiusstrasse 82 50374 Eoftstadt Tel. :02235/74518 Kassierer Michael Hansen Feldstr. 38 50374 Eoftstadt 02235/72074 Bankverbindung Raiffeisenbank-Gymnich Kto.Nr.: 3100117010 eiz.. 37069322 !ur SltzungJ\Oi Mr. V J.Ad20!f 1DP Anlage zum A 8/0114 ~S./1 Bürgschaft tür Sportvereine • Die Förderung des Breitensports zugunsten der Sportvereine ist im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung nach § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) grundsätzlich zulässig. Die Förderung kann auch in der Übernahme einer Bürgschaft zugunsten eines Vereines vorgenommen werden. Bei der Übernahme von Bürgschaften ist jedoch darauf zu achten, dass sie wegen der zweifelsfrei damit verbundenen finanzwirtschaftlichen Risiken nur dann übernommen werden sollten, wenn sich die Verbürgung der Stadt nach der Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zur Stellung von Sicherheiten im Interesse der sportlichen und der gemeindlichen Aufgabenerfüllung als dringend notwendig erweist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Übernahme der Bürgschaft - sich auf die Finanzierung vermögenswirksamer beschränkt; Maßnahmen des Vereines - eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht offensichtlich zu erwarten ist; - nur als Ausfallbürgschaft • zulässig ist. Nach dem Vereinsrecht haften die Mitglieder eines Vereinsvorstandes mit ihrem privaten Vermögen auch für Forderungen gegenüber dem Verein. Deshalb sollte vor Übernahme-einer Bürgschaft bedacht werden, dass auch Vereinsvorstände nicht nur sportlich tätiger Vereine durch nachträgliche AntragsteIlung versuchen könnten, über eine Ausfallbürgschaft der Stadt ihr eigenes finanzielles Risiko zu mindern. In Vertretung