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Beschlusstext (Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen hier: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen
hier: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 05.09.2006 Drucksachen-Nummer: D 73.06 TOP 11.2 Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen hier: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen Der Stadtrat genehmigt einstimmig gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NW die folgende Dringlichkeitsentscheidung: DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen beschlossen. Kerpen, 23.06.2006 Marlies Sieburg Bürgermeisterin Hermann Josef Klingele Stadtverordneter