Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Stadtrates
vom 05.09.2006
Drucksachen-Nummer: 40.06
TOP 8.4
53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum SindorfNord" Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt
Kerpen einstimmig,
Beratung über die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden und der Öffentlichkeit.
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die während der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und der Öffentlichkeit gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2 der Verwaltungsvorlage)
auszuräumen
den Wirksamkeitsbeschluss für die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes
die Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, „Nahversorgungszentrum
Sindorf-Nord“, Stadtteil Kerpen-Sindorf, wird als Begründung zur Wirksamkeit übernommen
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Kerpen–Sindorf, es wird
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im Norden durch einen Wirtschaftsweg
im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
im Osten durch die Kreisstrasse K 19
und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist,
zu entnehmen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 1,46 ha.
Planungsziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord",
Stadtteil Kerpen–Sindorf ist es, auf den dargestellten Flächen am nördlichen Ortsrand von Sindorf
Sonderbauflächen zu entwickeln, um auf diese Weise zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen.
Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen.