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Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord" Stadtteil Kerpen Sindorf 
hier: Wirksamkeitsbeschluss)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 05.09.2006 Drucksachen-Nummer: 40.06 TOP 8.4 53. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nahversorgungszentrum SindorfNord" Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig, Beratung über die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit. • • • die während der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen den Wirksamkeitsbeschluss für die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes die Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“, Stadtteil Kerpen-Sindorf, wird als Begründung zur Wirksamkeit übernommen Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Kerpen–Sindorf, es wird • • • • im Norden durch einen Wirtschaftsweg im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 1,46 ha. Planungsziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord", Stadtteil Kerpen–Sindorf ist es, auf den dargestellten Flächen am nördlichen Ortsrand von Sindorf Sonderbauflächen zu entwickeln, um auf diese Weise zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen.