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Anfrage (Anfrage bzgl. Änderung des FNP zur Auskiesung Friesheimer Busch, Gefahrenpotenzial durch NATO-Versorgungsleitung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Anfrage (Anfrage bzgl. Änderung des FNP zur Auskiesung Friesheimer Busch, Gefahrenpotenzial durch NATO-Versorgungsleitung)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Hans-Otto Nowak Wildweg 4a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Umwelt- Und Planungsamt Holzdamm 10 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Herr Wirtz 0 22 35 / 409-324 Ihre Anfrage vom 16.09.2010 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 21.09.2010 F 477/2010 05.10.2010 Anfrage bzgl. Änderung des FNP zur Auskiesung Friesheimer Busch, Gefahrenpotenzial durch NATO-Versorgungsleitung Sehr geehrter Herr Nowak, Ihre bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung am 16.09.2010 im Rahmen der Beratungen zu V 4422/2010 (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch) vorgetragenen Fragen beantworte ich wie folgt: Im Rahmen der Genehmigungsplanung zur Auskiesung wird die Lage der Pipeline einschließlich der erforderlichen Schutzstreifen berücksichtigt. Ob eine Verlegung der Pipeline in Betracht kommt und welche Vorsorgemaßnahmen ggf. ergriffen werden müssen, wird im Benehmen mit der zuständigen Wehrbereichsverwaltung geklärt. Die entsprechende Berücksichtigung der Leitung ist durch die erneute Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung im Genehmigungsverfahren (RheinErft-Kreis) zur Auskiesung gesichert. Die Kosten einer evtl. erforderlichen Verlegung der Leitung müssen vom Verursacher (Kiesabbauunternehmen) übernommen werden. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Rips)