Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Erleichterungen bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 30) Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Novelle) Erlass des MBWSV vom 15.12.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
90 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
06.02.17, 18:31
Aktualisiert
06.02.17, 18:31
Mitteilungsvorlage (Erleichterungen bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 30)
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Novelle)
Erlass des MBWSV vom 15.12.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 26/2017 Erstellt am: 31.01.2017 Aktenzeichen: II/320. Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 15.02.2017 Betreff Erleichterungen bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 30) Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Novelle) Erlass des MBWSV vom 15.12.2016 Mitteilung Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Nr. 59/2016 ist die Erste Verordnung zur Änderung der StraßenverkehrsOrdnung („StVO-Novelle“) am 14.12.2016 in Kraft getreten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30) im Nahbereich von sozialen Einrichtungen an innerörtlichen klassifizierten Straßen sowie an weiteren Vorfahrtsstraßen geschaffen wurden. Dies stellt einen Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und ältere Menschen zählen, dar. Das für die StVO zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, detaillierte Maßgaben zur rechtssicheren Anordnung solcher Geschwindigkeitsbeschränkungen im Rahmen der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) unter Zeichen 274 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit) festzuschreiben. Die VwV-StVO-Novelle soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 Rechtskraft erhalten. Detaillierte Informationen sind als Anlage beigefügt.