Daten
Kommune
Pulheim
Größe
90 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
06.02.17, 18:31
Aktualisiert
06.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
26/2017
Erstellt am:
31.01.2017
Aktenzeichen:
II/320.
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
15.02.2017
Betreff
Erleichterungen bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 30)
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Novelle)
Erlass des MBWSV vom 15.12.2016
Mitteilung
Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Nr. 59/2016 ist die Erste Verordnung zur Änderung der StraßenverkehrsOrdnung („StVO-Novelle“) am 14.12.2016 in Kraft getreten.
Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30) im Nahbereich von sozialen Einrichtungen an innerörtlichen
klassifizierten Straßen sowie an weiteren Vorfahrtsstraßen geschaffen wurden. Dies stellt einen Baustein zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und ältere Menschen
zählen, dar.
Das für die StVO zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt, detaillierte
Maßgaben zur rechtssicheren Anordnung solcher Geschwindigkeitsbeschränkungen im Rahmen der Novellierung der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) unter Zeichen 274 StVO (zulässige
Höchstgeschwindigkeit) festzuschreiben. Die VwV-StVO-Novelle soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 Rechtskraft erhalten.
Detaillierte Informationen sind als Anlage beigefügt.