Daten
Kommune
Pulheim
Größe
154 kB
Datum
08.03.2017
Erstellt
06.02.17, 18:31
Aktualisiert
06.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
24/2017
Erstellt am:
30.01.2017
Aktenzeichen:
66/12-14-9922
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
15.02.2017
Umweltausschuss
X
08.03.2017
Betreff
Verbesserung der Verkehrssituation auf der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
84.500 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
84.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Finanzmittel sind im laufenden Haushalt unter M 660 175 03 für das Jahr 2017 bereit gestellt.
Vorlage Nr.: 24/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der TVA / Der UA nimmt die Darstellungen der Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation der Nettegasse
zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang zur Kenntnis und beschließt eine Ortsbesichtigung.
Erläuterungen
Die Verkehrssituation in der Nettegasse war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand von Diskussionen.
Aus Sicht der Verwaltung kommen zur Lösung der festgestellten Mängel folgende Maßnahmen in Betracht:
1.
„Tempo 30“ zwischen Josef-Gladbach-Platz und Kreisverkehr Bruchstraße einführen:
Die Einführung einer generellen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h erscheint wegen der
unübersichtlichen und schmalen Straßenführung denkbar.
2.
Pizzeria:
Vor Haus Nr. 28 ist das Gehwegparken auf drei Stellplätzen in Fahrtrichtung ortsauswärts erlaubt.
Diese Regelung soll auch weiter bestehen bleiben. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich diesen
Bereich während der Betriebszeiten der Pizzeria als Ladezone mit eingeschränktem Halteverbot auszuweisen,
um sicherzustellen, dass die Parkräume zu den entsprechenden Zeiten für Lieferverkehr der Pizzeria zur
Verfügung stehen und so das Parken auf der Fahrbahn unterbunden werden kann; verdeutlicht wird dieser
Bereich durch Anbringen eines Zusatz-Vz Nr. 1040-31 „Lieferverkehr 17-22 h“ (siehe Anlage 1); Kosten ca.
1.500 €. Das Ordnungsamt führt dort bereits im Rahmen seiner Möglichkeiten Kontrollen durch und ahndet
entsprechende Verstöße. Die Ergänzung einer „Zick-Zack-Linie“ ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich, weil
das außerhalb der gekennzeichneten Stellplätze bereits angeordnete Halteverbot bekannt sein sollte.
In Fahrtrichtung Josef-Gladbach-Platz wird der vorhandene ohnehin schon schmale Gehweg vor der Pizzeria
häufig überfahren, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite Fahrzeuge auf der Fahrbahn halten.
Die Verwaltung schlägt vor, den baulichen Zustand von Nebenanlagen und Fahrbahnbreiten zu belassen.
Zur Sicherung der Straßenseite der Pizzeria vor den Häusern Nr. 29 und 31 erscheint der Verwaltung
die Aufstellung mehrerer Poller zweckmäßig (siehe Anlage 1). Die Poller sollten in einer
Entfernung von ca. 30 cm Entfernung von der Bordsteinkante stehen, so dass eine lichte Gehwegbreite von
ca. 1,20 m gewährleistet werden kann.
Eine mögliche, auch wesentlich kostenintensivere Alternative (die Kosten werden hier auf ca. 10.000 €
geschätzt) könnte die Herstellung einer echten baulichen Engstelle darstellen. Wie in der Anlage 1a gezeigt
könnte der Bereich unmittelbar vor der Pizzeria zu beiden Seiten auf 4,0 m baulich so eingeengt werden, dass
nur noch ein wechselseitiger Einrichtungsverkehr möglich ist. Fahrbevorrechtigt wären die ortsauswärts
fahrenden Kfz. Die Gehwegbereiche werden zu beiden Seiten auf 2,50 m verbreitert, so dass hier bequem
Fußgängerbegegnungsverkehr möglich wird.
Diese Alternative ist hier nur als letzter Ausweg dargestellt, falls eine andere Variante sich als nicht wirkungsvoll
erweist und wird von der Verwaltung derzeit nicht empfohlen.
3.
Zusätzliche öffentliche Stellplätze:
An der Nettegasse herrscht insgesamt gesehen hoher Parkdruck, so dass die Verwaltung in Abstimmung mit
Vorlage Nr.: 24/2017 . Seite 3 / 4
der Koordinierungsstelle Umweltschutz zur Entschärfung der Situation die Umwandlung einzelner Grünflächen
in Richtung Ortsausgang zwischen den Hausnummern 66-72 vorschlägt. Bäume wären hiervon nicht
betroffen. Hier können mit überschaubarem Aufwand bis zu 6 neue Stellplätze entstehen (siehe Anlage 2).
Hierdurch könnte auch ein Ersatz für die Einschränkung der unter Ziffer 2 dargestellten Änderungen in der
Parkregelung vor Haus Nr. 28 entstehen.
4.
Stellplatzsituation auf der Straße zwischen KVP Bruchstraße und Ortsausgang Roßackerweg:
In diesem Bereich gibt es sehr viele Grundstückzufahrten, so dass es ohnehin schon schwierig ist, Parkflächen
entlang der Straße einzurichten. Zudem ist der Straßenquerschnitt zu schmal, um gleichzeitig Schutzstreifen
und Parkflächen anlegen zu können. Die Verwaltung schlägt daher vor, die vorhandene Bushaltestelle an der
Einmündung Am Trappenbruch weiter in Richtung des Kreisverkehrsplatzes zu verschieben und als
Bushaltestelle auf der Fahrbahn mit Buskapsteinen auszubauen. Somit könnten in diesem Bereich etwa 4
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden und zudem die Bushaltestelle barrierefrei
gestaltet werden (siehe Anlage 3).
Die Kosten für die Neuerstellung der Stellplätze werden auf ca. 11.000 €, die Kosten für den Umbau der
Bushaltestelle auf ca. 27.000 € geschätzt. Der barrierefreie Umbau der Bushaltstelle wäre gem. der
entsprechenden Förderrichtlinie evtl. zuwendungsfähig.
Im weiteren Verlauf gibt die vorhandene Breite des öffentlichen Straßenraumes nicht die Möglichkeit, sowohl
Schutzstreifen als auch Parkflächen zu markieren (siehe Anlage 4). Auch die Führung der Radfahrer auf dem
vorhandenen Gehweg ist wegen der zu geringen Breite nicht möglich, so dass neue Konflikte der Verkehrsarten
vorprogrammiert wären.
Alternativ wäre es folglich nur möglich, bis zum Ortsausgang ebenfalls Tempo 30 einzurichten, da somit die
Schutzstreifen auf der Fahrbahn entfallen und evtl. nach entsprechender Prüfung und Abwägung vereinzelt öffentliche Stellplätze z. B. im Bereich der vorhandenen Baken markiert werden können.
5.
Bakenstandorte Nettegasse:
Da es im Bereich zwischen Kreisverkehrsplatz und Ortsausgang vermehrt zu Beschädigungen an den vorhandenen Baken kommt, schlägt die Verwaltung vor, die Standorte mittels Klebebordsteinen in Reflexionsfarbe
dauerhaft zu sichern (siehe Anlage 4). Durch diese bauliche Maßnahme wird auch optisch der Zwang zur Geschwindigkeitsreduzierung verstärkt. Die Kosten für diese Maßnahme werden mit ca. 3.000 € brutto veranschlagt.
6.
Überleitung des Zweirichtungsradweges an der Einmündung Roßackerweg:
Die Überleitung des Radverkehrs aus dem Zweirichtungsradweg auf die Fahrbahn am Ortseingang Stommeln
entspricht nicht mehr den Anforderungen und harmoniert auch nicht dem Anspruch Pulheims als fahrradfreundliche Stadt.
Allgemein entsprechen solche Einengungen am Ortseingang nicht mehr dem Stand der Technik und sollten
daher vermieden werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Querungsstelle gemäß den Empfehlungen der AGFS und des Rhein-ErftKreises umgebaut werden (siehe Anlage 5). Um aber weiterhin zu verdeutlichen, dass man hinter der neuen
Querung als Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam bleiben soll, soll diese zukünftig erhalten bleiben.
Vorlage Nr.: 24/2017 . Seite 4 / 4
Daher besteht die Gesamtmaßnahme aus zwei Abschnitten: Zum einen aus einem Neubau der Querungsstelle
etwa 45 m aus Richtung Stommelerbusch kommend vor der existierenden Querung, zum anderen aus einer
weiteren baulichen Verschmälerung der vorhandenen Einengung unmittelbar an der Einmündung Roßackerweg.
Durch die Gestaltung mit einer neuen Mittelinsel als Querungshilfe wird der KFZ-Verkehr auf die querenden
Radfahrer aufmerksam gemacht. Durch die Verschwenkung der Fahrbahn in diesem Bereich wird die Qrtseingangssituation deutlich hervorgehoben und veranlasst den KFZ-Verkehr zu einer spürbaren Geschwindigkeitsreduzierung. Damit wird die Sicherheit des Radverkehrs entscheidend verbessert. Zudem wird auch Fußgängern eine sichere Querungsmöglichkeit eröffnet. Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 38.000 € brutto.
Der vorgeschlagene Umbau stellt eine deutliche Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer dar, so dass, vor
allem auch mit weiteren Bauvorhaben zur Verbesserung an anderen Stellen im Stadtgebiet, eine Bezuschussung aus Mitteln der Förderrichtlinie Nahmobilität FöRi-Nah des Landes NRW mit einem Fördersatz denkbar
erscheint.
An der momentan vorhandenen Querung wird der vorh. Gehweg aus dem Roßackerweg über den Einmündungsbereich hinaus verlängert und bis an die jetzige Querungsstelle fortgeführt. Hierdurch wird die „Ortseinfahrt“ baulich auf eine Breite von 3,50 m verringert, was zu einer spürbaren Geschwindigkeitsreduzierung führen dürfte. Die Kosten für diese Veränderung werden auf ca. 4.000 € brutto geschätzt.
Die vorhandenen Baumstandorte an der jetzigen Einengung können in jedem Fall erhalten bleiben.
Die vorhandene Bakeninsel an der Einmündung Roßackerweg ortseinwärts entfällt ersatzlos.
Bei positiver Beschlussfassung würde die Verwaltung entsprechende Förderanträge stellen. Vorgespräche über
die Möglichkeit der Förderung gem. FöRiNah wurden bereits mit dem Zuwendungsgeber geführt.
7.
Tempo 70 ab Ortsausgang – bis Abzweig Stommelerbusch und Sinnersdorf
Die Einführung einer generellen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 70 km/h erscheint denkbar.
Die notwendigen Mittel für die beschriebenen Maßnahmen wurden im Haushalt 2017/2018 bereitgestellt.