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Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssituation auf der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
154 kB
Datum
08.03.2017
Erstellt
06.02.17, 18:31
Aktualisiert
06.02.17, 18:31
Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssituation auf der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang) Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssituation auf der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang) Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssituation auf der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang) Beschlussvorlage (Verbesserung der Verkehrssituation auf der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 24/2017 Erstellt am: 30.01.2017 Aktenzeichen: 66/12-14-9922 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 15.02.2017 Umweltausschuss X 08.03.2017 Betreff Verbesserung der Verkehrssituation auf der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 84.500 € — im Haushalt des laufenden Jahres 84.500 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzmittel sind im laufenden Haushalt unter M 660 175 03 für das Jahr 2017 bereit gestellt. Vorlage Nr.: 24/2017 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der TVA / Der UA nimmt die Darstellungen der Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation der Nettegasse zwischen Josef-Gladbach-Platz und Ortsausgang zur Kenntnis und beschließt eine Ortsbesichtigung. Erläuterungen Die Verkehrssituation in der Nettegasse war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand von Diskussionen. Aus Sicht der Verwaltung kommen zur Lösung der festgestellten Mängel folgende Maßnahmen in Betracht: 1. „Tempo 30“ zwischen Josef-Gladbach-Platz und Kreisverkehr Bruchstraße einführen: Die Einführung einer generellen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h erscheint wegen der unübersichtlichen und schmalen Straßenführung denkbar. 2. Pizzeria: Vor Haus Nr. 28 ist das Gehwegparken auf drei Stellplätzen in Fahrtrichtung ortsauswärts erlaubt. Diese Regelung soll auch weiter bestehen bleiben. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich diesen Bereich während der Betriebszeiten der Pizzeria als Ladezone mit eingeschränktem Halteverbot auszuweisen, um sicherzustellen, dass die Parkräume zu den entsprechenden Zeiten für Lieferverkehr der Pizzeria zur Verfügung stehen und so das Parken auf der Fahrbahn unterbunden werden kann; verdeutlicht wird dieser Bereich durch Anbringen eines Zusatz-Vz Nr. 1040-31 „Lieferverkehr 17-22 h“ (siehe Anlage 1); Kosten ca. 1.500 €. Das Ordnungsamt führt dort bereits im Rahmen seiner Möglichkeiten Kontrollen durch und ahndet entsprechende Verstöße. Die Ergänzung einer „Zick-Zack-Linie“ ist aus Sicht der Verwaltung entbehrlich, weil das außerhalb der gekennzeichneten Stellplätze bereits angeordnete Halteverbot bekannt sein sollte. In Fahrtrichtung Josef-Gladbach-Platz wird der vorhandene ohnehin schon schmale Gehweg vor der Pizzeria häufig überfahren, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite Fahrzeuge auf der Fahrbahn halten. Die Verwaltung schlägt vor, den baulichen Zustand von Nebenanlagen und Fahrbahnbreiten zu belassen. Zur Sicherung der Straßenseite der Pizzeria vor den Häusern Nr. 29 und 31 erscheint der Verwaltung die Aufstellung mehrerer Poller zweckmäßig (siehe Anlage 1). Die Poller sollten in einer Entfernung von ca. 30 cm Entfernung von der Bordsteinkante stehen, so dass eine lichte Gehwegbreite von ca. 1,20 m gewährleistet werden kann. Eine mögliche, auch wesentlich kostenintensivere Alternative (die Kosten werden hier auf ca. 10.000 € geschätzt) könnte die Herstellung einer echten baulichen Engstelle darstellen. Wie in der Anlage 1a gezeigt könnte der Bereich unmittelbar vor der Pizzeria zu beiden Seiten auf 4,0 m baulich so eingeengt werden, dass nur noch ein wechselseitiger Einrichtungsverkehr möglich ist. Fahrbevorrechtigt wären die ortsauswärts fahrenden Kfz. Die Gehwegbereiche werden zu beiden Seiten auf 2,50 m verbreitert, so dass hier bequem Fußgängerbegegnungsverkehr möglich wird. Diese Alternative ist hier nur als letzter Ausweg dargestellt, falls eine andere Variante sich als nicht wirkungsvoll erweist und wird von der Verwaltung derzeit nicht empfohlen. 3. Zusätzliche öffentliche Stellplätze: An der Nettegasse herrscht insgesamt gesehen hoher Parkdruck, so dass die Verwaltung in Abstimmung mit Vorlage Nr.: 24/2017 . Seite 3 / 4 der Koordinierungsstelle Umweltschutz zur Entschärfung der Situation die Umwandlung einzelner Grünflächen in Richtung Ortsausgang zwischen den Hausnummern 66-72 vorschlägt. Bäume wären hiervon nicht betroffen. Hier können mit überschaubarem Aufwand bis zu 6 neue Stellplätze entstehen (siehe Anlage 2). Hierdurch könnte auch ein Ersatz für die Einschränkung der unter Ziffer 2 dargestellten Änderungen in der Parkregelung vor Haus Nr. 28 entstehen. 4. Stellplatzsituation auf der Straße zwischen KVP Bruchstraße und Ortsausgang Roßackerweg: In diesem Bereich gibt es sehr viele Grundstückzufahrten, so dass es ohnehin schon schwierig ist, Parkflächen entlang der Straße einzurichten. Zudem ist der Straßenquerschnitt zu schmal, um gleichzeitig Schutzstreifen und Parkflächen anlegen zu können. Die Verwaltung schlägt daher vor, die vorhandene Bushaltestelle an der Einmündung Am Trappenbruch weiter in Richtung des Kreisverkehrsplatzes zu verschieben und als Bushaltestelle auf der Fahrbahn mit Buskapsteinen auszubauen. Somit könnten in diesem Bereich etwa 4 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum geschaffen werden und zudem die Bushaltestelle barrierefrei gestaltet werden (siehe Anlage 3). Die Kosten für die Neuerstellung der Stellplätze werden auf ca. 11.000 €, die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle auf ca. 27.000 € geschätzt. Der barrierefreie Umbau der Bushaltstelle wäre gem. der entsprechenden Förderrichtlinie evtl. zuwendungsfähig. Im weiteren Verlauf gibt die vorhandene Breite des öffentlichen Straßenraumes nicht die Möglichkeit, sowohl Schutzstreifen als auch Parkflächen zu markieren (siehe Anlage 4). Auch die Führung der Radfahrer auf dem vorhandenen Gehweg ist wegen der zu geringen Breite nicht möglich, so dass neue Konflikte der Verkehrsarten vorprogrammiert wären. Alternativ wäre es folglich nur möglich, bis zum Ortsausgang ebenfalls Tempo 30 einzurichten, da somit die Schutzstreifen auf der Fahrbahn entfallen und evtl. nach entsprechender Prüfung und Abwägung vereinzelt öffentliche Stellplätze z. B. im Bereich der vorhandenen Baken markiert werden können. 5. Bakenstandorte Nettegasse: Da es im Bereich zwischen Kreisverkehrsplatz und Ortsausgang vermehrt zu Beschädigungen an den vorhandenen Baken kommt, schlägt die Verwaltung vor, die Standorte mittels Klebebordsteinen in Reflexionsfarbe dauerhaft zu sichern (siehe Anlage 4). Durch diese bauliche Maßnahme wird auch optisch der Zwang zur Geschwindigkeitsreduzierung verstärkt. Die Kosten für diese Maßnahme werden mit ca. 3.000 € brutto veranschlagt. 6. Überleitung des Zweirichtungsradweges an der Einmündung Roßackerweg: Die Überleitung des Radverkehrs aus dem Zweirichtungsradweg auf die Fahrbahn am Ortseingang Stommeln entspricht nicht mehr den Anforderungen und harmoniert auch nicht dem Anspruch Pulheims als fahrradfreundliche Stadt. Allgemein entsprechen solche Einengungen am Ortseingang nicht mehr dem Stand der Technik und sollten daher vermieden werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Querungsstelle gemäß den Empfehlungen der AGFS und des Rhein-ErftKreises umgebaut werden (siehe Anlage 5). Um aber weiterhin zu verdeutlichen, dass man hinter der neuen Querung als Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam bleiben soll, soll diese zukünftig erhalten bleiben. Vorlage Nr.: 24/2017 . Seite 4 / 4 Daher besteht die Gesamtmaßnahme aus zwei Abschnitten: Zum einen aus einem Neubau der Querungsstelle etwa 45 m aus Richtung Stommelerbusch kommend vor der existierenden Querung, zum anderen aus einer weiteren baulichen Verschmälerung der vorhandenen Einengung unmittelbar an der Einmündung Roßackerweg. Durch die Gestaltung mit einer neuen Mittelinsel als Querungshilfe wird der KFZ-Verkehr auf die querenden Radfahrer aufmerksam gemacht. Durch die Verschwenkung der Fahrbahn in diesem Bereich wird die Qrtseingangssituation deutlich hervorgehoben und veranlasst den KFZ-Verkehr zu einer spürbaren Geschwindigkeitsreduzierung. Damit wird die Sicherheit des Radverkehrs entscheidend verbessert. Zudem wird auch Fußgängern eine sichere Querungsmöglichkeit eröffnet. Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 38.000 € brutto. Der vorgeschlagene Umbau stellt eine deutliche Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer dar, so dass, vor allem auch mit weiteren Bauvorhaben zur Verbesserung an anderen Stellen im Stadtgebiet, eine Bezuschussung aus Mitteln der Förderrichtlinie Nahmobilität FöRi-Nah des Landes NRW mit einem Fördersatz denkbar erscheint. An der momentan vorhandenen Querung wird der vorh. Gehweg aus dem Roßackerweg über den Einmündungsbereich hinaus verlängert und bis an die jetzige Querungsstelle fortgeführt. Hierdurch wird die „Ortseinfahrt“ baulich auf eine Breite von 3,50 m verringert, was zu einer spürbaren Geschwindigkeitsreduzierung führen dürfte. Die Kosten für diese Veränderung werden auf ca. 4.000 € brutto geschätzt. Die vorhandenen Baumstandorte an der jetzigen Einengung können in jedem Fall erhalten bleiben. Die vorhandene Bakeninsel an der Einmündung Roßackerweg ortseinwärts entfällt ersatzlos. Bei positiver Beschlussfassung würde die Verwaltung entsprechende Förderanträge stellen. Vorgespräche über die Möglichkeit der Förderung gem. FöRiNah wurden bereits mit dem Zuwendungsgeber geführt. 7. Tempo 70 ab Ortsausgang – bis Abzweig Stommelerbusch und Sinnersdorf Die Einführung einer generellen Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 70 km/h erscheint denkbar. Die notwendigen Mittel für die beschriebenen Maßnahmen wurden im Haushalt 2017/2018 bereitgestellt.