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Beschlusstext (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die verkehrsgerechte Erschließung des Bebauungsplangebietes BU 315 ¿ ¿Sondergebiet Steinweg¿ - an die L 276 in Form eines Kreisverkehrsplatzes bei Kerpen Buir.)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die verkehrsgerechte Erschließung des Bebauungsplangebietes BU 315 ¿ ¿Sondergebiet Steinweg¿ - an die L 276 in Form eines Kreisverkehrsplatzes bei Kerpen Buir.)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 05.09.2006 Drucksachen-Nummer: D 71.06 TOP 11.1 Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die verkehrsgerechte Erschließung des Bebauungsplangebietes BU 315 ¿ ¿Sondergebiet Steinweg¿ - an die L 276 in Form eines Kreisverkehrsplatzes bei Kerpen Buir. Auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses genehmigt der Stadtrat einstimmig gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NW die folgende Dringlichkeitsentscheidung: DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Rat der Stadt Kerpen beschließt, die beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die verkehrsgerechte Erschließung des Bebauungsplangebietes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ – an die L 276 in Form eines Kreisverkehrsplatzes bei Kerpen-Buir. Kerpen, 31.05.2006 Marlies Sieburg Bürgermeisterin Hermann Josef Klingele Stadtverordneter