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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle;)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle;) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle;)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 472/2010 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82- , -51 Datum: 20.09.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 05.10.2010 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle; Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.09.2010 Beschlussentwurf: Die geplante Jugendkulturhalle wird nicht am bisher vorgesehenen Standort im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15B, E.-Liblar, realisiert. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 15B, Erftstadt-Liblar, Jugendkulturhalle, ist seit dem 15.08.2008 rechtskräftig. Wesentlicher Bestandteil der städtebaulichen Planung war u.a. die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung einer Jugendkulturhalle in unmittelbarer Nachbarschaft zur Musikschule. Die Festsetzung einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche sollte dabei die sinnvolle Konzentration vorhandener öffentlicher Einrichtungen am Standort Heidebroichstraße gewährleisten. Mit der Annahme des Sponsor-Angebotes zur Errichtung einer Musikschule an der Bliesheimer Straße (s. V 261/2010, Sponsor Musikschule; Teilkonzept zur Optimierung der Nutzung städtischer Immobilien, Rat am 06.07.2010) ist jedoch dieses Nutzungskonzept gegenstandlos geworden; eine Entscheidung über den Erhalt bzw. den Abbruch (nach Aufhebung der Denkmaleigenschaft) der Musikschule ist noch nicht getroffen. Es besteht somit die Notwendigkeit, die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes einer Neuorientierung zu unterziehen, wobei auch die Festsetzung eines Wohngebietes und damit die Vermarktung von Wohnbauflächen in die weiteren Planungsüberlegungen einbezogen werden sollte. In diesem Zusammenhang wird auf die Beratungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilien zu A 4/2009 hingewiesen: in der Sitzung am 11.03.2009 hat der Ausschuss die Durchführung eines Architektenwettbewerbs zur Jugendkulturhalle am o.a. Standort zurückgestellt. Da zudem ein Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster zur Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. 15B - insbesondere der Planungen einer Jugendkulturhalle vorliegt, wird empfohlen, auf die Realisierung der Jugendkulturhalle am Standort Heidebroichstraße zu verzichten. Damit könnte das Normenkontrollverfahren unstreitig erledigt und weitere Verfahrenskosten eingespart werden. (Dr. Rips) -2-