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Beschlusstext (Realisierung des B-Planes TÜ 246/2.Änderung "Gewerbe- /Industriegebiet Ville", Stadtteil Türnich)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Realisierung des B-Planes TÜ 246/2.Änderung "Gewerbe- /Industriegebiet Ville", Stadtteil Türnich)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 15. Sitzung des Stadtrates vom 05.09.2006 Drucksachen-Nummer: 65.06 TOP 14.1 Realisierung des B-Planes TÜ 246/2.Änderung "Gewerbe- /Industriegebiet Ville", Stadtteil Türnich Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wie folgt: Zu 1.: In der nächsten Woche finde eine Info-Veranstaltung statt, in der die ansässigen Gewerbetreibenden über die geplante neue Verkehrsanbindung informiert und überzeugt werden sollen, dass dies eine vernünftige Lösung sei. Unüberwindbare Hürden für die Realisierung sehe die Verwaltung nicht. Zu 2.: Der Bauantrag für die am Gebietseingang vorgesehene Tankstelle liege der Verwaltung vor. Eine Baugenehmigung könne aber erst erteilt werden, wenn der Bebauungsplan entsprechende Rechtskraft habe. Zu 3.: Bei der Info-Veranstaltung in der nächsten Woche, zu der auch die Fraktionen eingeladen seien, werde der Gutachter selbst detailliert die geplante Verkehrsanbindung vorstellen. Bürgermeisterin Sieburg ergänzt, dass die Verwaltung darüber hinaus auf Anforderung der Fraktionen zur Erläuterung des Verkehrsgutachtens zur Verfügung stehe. Auf die entsprechende Nachfrage des StVO Zimball erläutert die Verwaltung, dass es sich um einen Anlieger handele, der nicht bereit sei, eine für die Maßnahme erforderliche Grundstücksfläche zu veräußern, und dass es sich hierbei um eine Fläche von 20 m² handele. StVO Steinberg fragt, ob auch unter Verzicht auf diese 20m² eine Lösung möglich sei. Die Verwaltung antwortet hierauf, dass eine Entbehrlichkeit dieser Fläche nicht erkennbar sei. Auf Nachfrage des StVO Krings erklärt die Verwaltung, dass eine Verweigerung der Übereignung der Fläche kein Hemmnis darstelle.