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Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 388/2016 - 132. Sitzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
43 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
06.02.17, 18:31
Aktualisiert
06.02.17, 18:31
Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 388/2016 - 132. Sitzung) Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage 388/2016 - 132. Sitzung)

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Inhalt der Datei

REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Bergheim, 11.11.2016 Bericht gemäß Berichtspflicht nach § 113 GO NW an den Kreistag Rhein-Erft und die Stadträte der Städte im Rhein-Erft-Kreis über die 132. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH am 20. Oktober 2016 um 15.00 Uhr Die wesentlichen Inhalte der Sitzung werden nachfolgend zusammengefasst: Unternehmensbewertung der RVK Der Aufsichtsrat nimmt die Ausführungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der REVG (BVNT) zur Kenntnis, dass die vorgenommene Unternehmensbewertung der RVK sachgerecht vorgenommen wurde und dass andererseits der bilanzierte Anlagewert korrekt sei. Es bestehe somit kein Anlass, eine Wertberichtigung des Bilanzwertes des RVK-Anteils vorzunehmen. Klageverfahren REVG/RVK Die Berufung der REVG vor dem OLG Düsseldorf wurde am 12.10.2016 abgewiesen. Neben der Tatsache, dass das Gericht die Rechtsauffassung der REVG zur Auslegung der EU-VO 1370/2007 nicht geteilt hat, hat das Gericht den neuen GmbHVertrag der RVK als schwebend unwirksam eingestuft. Der von der REVG angestrengte Rechtsstreit sei vom Gericht als von so grundsätzlicher Art angesehen worden, dass die Revision zum BGH zugelassen worden sei. Nach Ansicht des OLG seien einige Rechtsfragen bisher nicht höchstrichterlich geklärt worden. Die Frist zur Einlegung der Revision läuft am 17. November 2016 ab. Bericht aus der Arbeitsgruppe zur zukünftigen Ausrichtung der REVG Die Arbeitsgruppe des Aufsichtsrates hat in grundsätzlichen Punkten Einigkeit herbeigeführt und die Vorbereitungen für das Interessenbekundungsverfahren getroffen. Dazu gehöre ein erstes Anschreiben an mögliche strategische Partner, ob sie im Rhein-Erft-Kreis Busleistungen erbringen möchten und die Einleitung des Verfahrens, die Vorabankündigung des Rhein-Erft-Kreises zur Direktvergabe an die REVG vorzunehmen. Letzteres werde der Rhein-Erft-Kreis zur Sitzung des Kreistages am 8.12.2016 vorbereiten. 132 AR 20. Oktober 2016 Bericht zur Berichtspflicht Seite 1 von 2 REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Die Arbeitsgruppe habe sich auch dafür ausgesprochen, intensive Gespräche mit den drei Stadtbusstädten zu führen und die Modellvorstellungen der REVG auch den Stadtbusunternehmen mitzuteilen. Bergheim, den 11.11.2016 ________________ Willi Zylajew Vorsitzender des Aufsichtsrates 132 AR 20. Oktober 2016 Bericht zur Berichtspflicht Seite 2 von 2