Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 420/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 26.08.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
16.09.2010
vorberatend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, "Pflegezentrum";
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.08.2010
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im
Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 159.1, Erftstadt-Konradsheim,
Jahnshof, Pflegezentrum.
II. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung
vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 159.1, ErftstadtKonradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum, nebst Begründung und Umweltbericht
beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
(Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Begründung:
Inhaltlich wird auf die Begründung zu V 419/2010 (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 07,
Erftstadt-Konradsheim, Jahnshof, Pflegezentrum) verwiesen.
Aufgrund
der
Ergebnisse
des
bisherigen Verfahrens - das frühzeitige
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange ist abgeschlossen - kann nunmehr der Bebauungsplan zur Offenlage
beschlossen werden.
(Dr. Rips)
Anlagen
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung vom 24.11.2009
Fraktionen und sachkundige Einwohner:
Bebauungsplanentwurf und Begründung
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