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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 409/2010 Az.: 61.21-20/141 A Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.08.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin Bemerkungen 14.09.2010 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 16.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.08.2010 Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 141 A, Erftstadt - Lechenich, WirtschaftsPark. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 141 A, Erftstadt - Lechenich, WirtschaftsPark, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Begründung: Mit der Änderung des seit 15.04.2010 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 141, Erftstadt - Lechenich, WirtschaftsPark, soll die planungsrechtliche Vorraussetzung für die Ansiedlung der Firma DPD (Deutscher Paketdienst) GmbH, geschaffen werden. Gleichzeitig soll im Bebauungsplangebiet die Firma Adloq, Logistik GmbH, Köln, angesiedelt werden. Aufgrund der kurzfristigen Bebauungsabsicht ist dazu vor Rechtskraft der Bebauungsplan- Änderung eine Vereinfachte Änderung des bisherigen Bebauungsplanes erforderlich (s. V 408/2010). Bei der Firma DPD handelt es sich um einen Paket- und Expressdienstleister, der u.a. die Errichtung mehrerer größerer Hallen und eines Bürogebäudes beabsichtigt. Dazu werden entsprechende Rangierflächen sowie Stellplätze für Ladebrücken, Kleinlieferwagen (Sprinter) und PKW’s vorgesehen. Aufgrund der an den betrieblichen Anforderungen orientierten Bebauungskonzeption und der Größe des Bauvorhabens kommt unter Berücksichtigung der das Plangebiet in WestOstrichtung überquerenden RWE-Hochspannungsfreileitung für das Vorhaben nur ein Standort im östlichen Teil des Plangebietes in Betracht. Daher sind die im rechtskräftigen Bebauungsplan bisher festgesetzten gewerblichen Bauflächen nach Osten hin zu erweitern. Gleichzeitig kann die bisher festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche (Erschließungsschleife) in diesem Bereich entfallen bzw. mit gewerblicher Baufläche überplant werden. Die Grundstücksfläche des Vorhabens umfasst eine Größe von ca. 8,4 ha. Die geplanten Gebäude werden eine Höhe von maximal 14 m erreichen; dazu sind die im Bebauungsplan bisher festgesetzten Gebäudehöhen entsprechend anzupassen. (Weitere Ausführungen zum Vorhaben s. V 412/2010: Grundstücksvergabe an ein Logistikunternehmen, Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 14.09.2010). Der westliche Teil des Plangebietes kann in der Grundstruktur (Erschließung, Bebauung usw.) unverändert bleiben. In diesem Bereich wird zur Ansiedlung der Firma Adloq lediglich im Südwesten des Plangebietes die Grundstücksaufteilung geändert, gleichzeitig wird die Erschließungsstraße geringfügig verlängert und eine Wendeanlage vorgesehen. Zur Einbindung der Anlage in die Landschaft ist entlang der östlichen und südlichen Plangebietsgrenze ein Erdwall, der mit Bäumen und Sträuchern begrünt werden soll, vorgesehen. Als Ersatz für die im rechtskräftigen Bebauungsplan an der östlichen Plangebietsgrenze festgesetzten und nunmehr in Teilbereichen überplanten „Ausgleichsfläche“ wird südlich des Plangebietes eine ca. 65 m breite Ersatzfläche festgesetzt. Aufgrund der beabsichtigten Ansiedlungen wurden für den Bebauungsplan eine schalltechnische Untersuchung bezüglich des zu erwartenden Gewerbe- und Verkehrslärms sowie ein Verkehrsgutachten erstellt. In der schalltechnischen Untersuchung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Lärmwerte tags und nachts an den maßgeblichen Immissionsorten (u.a. Wohngebiete Bonner Ring/An der Patria/Pestalozzistraße sowie Gestüt Römerhof/Außenbereichssiedlung Römerstraße) eingehalten werden. Damit sichergestellt ist, dass unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen insgesamt die gewerblichen Geräuschemissionen des Plangebietes die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm von 40 dB(A) nachts in den Wohngebieten (Gestüt Römerhof/Außenbereichssiedlung Römerstraße von 45 dB(A) nachts) nicht überschreiten, sind für alle Flächen des Bebauungsplanes die maximal zulässigen Emissionskontingente nachts festgesetzt. Die Firma DPD nimmt bis auf einen geringen „Rest“ bereits den weitaus überwiegenden Teil dieses Lärmkontingents in Anspruch, sodass nur noch Betriebe mit ganz geringem Nachbetrieb zulässig sind und Betriebswohnungen im Bebauungsplan gänzlich ausgeschlossen werden müssen; die Firma Adloq hat aufgrund ihres geringen Nachtverkehrsaufkommens keine Genehmigungseinschränkungen zu erwarten. Im Rahmen der Untersuchung des Verkehrslärms durch die B 265 und die L 263 kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass insbesondere innerhalb eines Abstandes von 40 m von der Straßenmitte der B265 der geltende Orientierungswert der DIN 18005 von 65 dB(A) überschritten wird. Aus diesem Grund sind im Bebauungsplan für die entsprechenden Bereiche Festsetzungen aufgenommen, die sicherstellen, dass die Umfassungsbauteile einschließlich der Fenster von straßenseitigen Fassaden für Aufenthalts- und Büroräumen die Luftschalldämm-Maße nach DIN 4109 einhalten. Des Weiteren wurde ein bereits im Jahr 2008 erstelltes Verkehrsgutachten zu den verkehrlichen Auswirkungen der Erschließung der Bebauungspläne Nr.140 und Nr.141 auf den Verkehrsknoten- -2- punkt B 265 / L 263 in Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen unter Berücksichtigung der Ansiedlung von DPD aktualisiert. Im Ergebnis der Untersuchung kommt der Gutachter zu der Aussage, dass die durch die Neuansiedlung erzeugten Verkehre für den Prognosezeitraum 2012 gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr ohne Einschränkungen leistungsfähig abgewickelt werden können. Der Gutachter wies aber gleichzeitig auch auf einen bereits heute bestehenden Schwachpunkt im Verkehrssystem dieses Bereiches hin. Die Nähe des Kreisverkehrsplatzes An der Patria/ Siemensstraße/ Zunftstraße zum betrachteten Knoten B265 / L 263 wirkt sich in Spitzenzeiten immer wieder kurzfristig negativ aus. Zusammenfassend wird jedoch festgestellt, dass die Ansiedlungen in den Gewerbegebieten BP140 und BP 141 ohne nennenswerte Einschränkung der Verkehrsqualität im Umfeld realisiert werden können. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurde bereits in der Zeit vom 09.08.2010 bis 23.08.2010 bzw. vom 14.07.2010 bis 13.08.2010 durchgeführt. Die während der Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen sind, soweit dies städtebaulich erforderlich und sinnvoll ist, in den Bebauungsplanentwurf und die Begründung aufgenommen. Somit kann die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs beschlossen werden. (Dr. Rips) Anlagen o Anlageplan Fraktionen und sachkundige Einwohner: Bebauungsplanvorentwurf Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, mit Begründung u. Umweltbericht o Lärmgutachten o Verkehrsgutachten o -3-