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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141, E. - Lechenich, WirtschaftsPark Beschluss über die 3. vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141, E. - Lechenich, WirtschaftsPark
Beschluss über die 3. vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 141, E. - Lechenich, WirtschaftsPark
Beschluss über die 3. vereinfachte Änderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 408/2010 Az.: 61.21-20/141 3.Ver.Änd Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.08.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin Bemerkungen 14.09.2010 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 16.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bebauungsplan Nr. 141, E. - Lechenich, WirtschaftsPark Beschluss über die 3. vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.08.2010 Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark, entsprechend dem in der Anlage beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen. Begründung: Die Firma Adloq Logistik GmbH, Köln, möchte kurzfristig ihr Vorhaben im Wirtschaftspark umsetzen. Als „Feinlogistiker“ besteht der Schwerpunkt der Firmentätigkeit in der Dienstleistung rund um den Warenverkehr (Marketing, Kommissionierung, EDV-gestützte Lagerhaltung etc.). In diesem Zusammenhang wird auf die Beratung und Beschlussfassung zu V 363/2009 (Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft am 18.06.2009, Rat am 30.06.2009: Vergabe eines Gewerbegrundstückes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 der Stadt Erftstadt, Wirtschaftspark) und zu V 365/2009 (Stadtentwicklungsausschuss am 24.06.2009, Rat am 30.06.2009: 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141, E. Lechenich, WirtschaftsPark) verwiesen. Die Beschlüsse bezogen sich seinerzeit auf ein rund 8.000 qm großes Grundstück im Nordosten des Bebauungsplangebietes Nr.141. Aufgrund der beabsichtigten Ansiedlung der Firma DPD GeoPost (Deutschland) GmbH soll nunmehr die Firma Adloq im äußersten Südwesten und nicht, wie ursprünglich geplant, im Nordosten des Plangebietes angesiedelt werden (s. V 413/2010). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Ansiedlung der Firma DPD GeoPost (Deutschland) GmbH ist eine Neuaufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 141, E. -. Lechenich, WirtschaftsPark, erforderlich. Das Verfahren zur Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, ist in Vorbereitung (s. V 409/2010). Da das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 A frühestens Ende des Jahres abgeschlossen sein wird, die Firma Adloq Logistik GmbH jedoch beabsichtigt, noch in diesem Jahr mit dem Bau zu beginnen, kann die Genehmigung des Vorhabens nur auf der Grundlage des derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgen bzw. auf der Grundlage einer entsprechenden vereinfachten Änderung. Das Vorhaben weicht insbesondere bezüglich der Gebäudehöhe, des Grundstückszuschnittes und der daraus resultierenden geänderten Verkehrsführung vom rechtskräftigen Bebauungsplan ab. Auf dem für die Firma Adloq vorgesehenen Grundstück mit einer Größe von ca. 8.000 qm ist u.a. die Errichtung einer ca. 3.000 qm großen Lagerhalle geplant, welche eine Gebäudehöhe von 13,00 m erreichen soll. Die Gebäudehöhe ergibt sich aus der technischen Notwendigkeiten zur Optimierung der Lagerkapazitäten (u.a. Einsatz eines Hochregal-Staplers). Auf dem Dach der Lagerhalle ist außerdem der Aufbau einer gestaffelten Photovoltaik-Anlage vorgesehen. In der „Vereinfachten Änderung“ wird somit die zulässige Gebäudehöhe (Traufhöhe) auf max. 13,00 m festgesetzt mit dem Zusatz der ausnahmsweise Zulässigkeit von Überschreitungen dieser Höhe bis zu 1,50 m für die Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen. Die bisherigen Baulinien soll ersetzt werden durch die Festsetzung von Baugrenzen mit einer entsprechenden textlichen Festsetzung, welche eine städtebaulich gewünschte Bebauung bzw. „Bauflucht“ entlang der B 265 gewährleistet. Durch den „Neuzuschnitt“ des Grundstückes wird eine geringügige Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche mit der Festsetzung einer Wendeanlage erforderlich. Zusätzlich sind in der Änderung zum Schutz vor dem Verkehrslärm von der B 265 entsprechende Lärmpegelbereiche und darüber hinaus aufgrund der beabsichtigten Ansiedlung von DPD für die Nachtzeit Lärmkontingente festgesetzt. Der Inhalt der „Vereinfachten Änderung“ entspricht dem in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplanentwurf Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, (s. V 409/2010). Ggegenüber dem geltenden Bebauungsplan ist keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) vorgesehen. Die Änderung der zulässigen Gebäudehöhen in Teilbereichen des Plangebietes wird insgesamt keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild erzeugen. Damit sind die Beeinträchtigungen der vorliegenden Planung auf die Schutzgüter als nicht oder wenig erheblich einzustufen; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. Die betroffene Änderungsfläche wurde im Rahmen zweier Begehungen im Sommer 2010 faunistisch begutachtet. Aufgrund der Ergebnisse der Begehung wurde festgestellt, das durch die 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 141 artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19 und 44 BNatSchG voraussichtlich nicht berührt sind. Die „Vereinfachte Änderung“ ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 141 nicht berührt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind von der geänderten Planung nicht betroffen, sodass die vorliegende Änderung gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden kann. (Dr. Rips) • • Anlageplan Entwurf der 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141, E. – Lechenich, WirtschaftsPark -2-