Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 408/2010
Az.: 61.21-20/141 3.Ver.Änd
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.08.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
Bemerkungen
14.09.2010
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung
16.09.2010
vorberatend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 141, E. - Lechenich, WirtschaftsPark
Beschluss über die 3. vereinfachte Änderung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.08.2010
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 3. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplan Nr. 141, Erftstadt, Wirtschaftspark, entsprechend dem in der Anlage beigefügten
Entwurf als Satzung beschlossen.
Begründung:
Die Firma Adloq Logistik GmbH, Köln, möchte kurzfristig ihr Vorhaben im Wirtschaftspark
umsetzen. Als „Feinlogistiker“ besteht der Schwerpunkt der Firmentätigkeit in der Dienstleistung
rund um den Warenverkehr (Marketing, Kommissionierung, EDV-gestützte Lagerhaltung etc.).
In diesem Zusammenhang wird auf die Beratung und Beschlussfassung zu V 363/2009
(Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft am 18.06.2009,
Rat am 30.06.2009: Vergabe eines Gewerbegrundstückes im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
141 der Stadt Erftstadt, Wirtschaftspark) und zu V 365/2009 (Stadtentwicklungsausschuss am
24.06.2009, Rat am 30.06.2009: 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141, E. Lechenich, WirtschaftsPark) verwiesen. Die Beschlüsse bezogen sich seinerzeit auf ein rund 8.000
qm großes Grundstück im Nordosten des Bebauungsplangebietes Nr.141.
Aufgrund der beabsichtigten Ansiedlung der Firma DPD GeoPost (Deutschland) GmbH soll
nunmehr die Firma Adloq im äußersten Südwesten und nicht, wie ursprünglich geplant, im
Nordosten des Plangebietes angesiedelt werden (s. V 413/2010). Zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzung für die Ansiedlung der Firma DPD GeoPost (Deutschland)
GmbH ist eine Neuaufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 141, E. -. Lechenich,
WirtschaftsPark, erforderlich. Das Verfahren zur Aufstellung des entsprechenden
Bebauungsplanes Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, ist in Vorbereitung (s. V 409/2010).
Da das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 A frühestens Ende des
Jahres abgeschlossen sein wird, die Firma Adloq Logistik GmbH jedoch beabsichtigt, noch in
diesem Jahr mit dem Bau zu beginnen, kann die Genehmigung des Vorhabens nur auf der
Grundlage des derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgen bzw. auf der Grundlage
einer entsprechenden vereinfachten Änderung.
Das Vorhaben weicht insbesondere bezüglich der Gebäudehöhe, des Grundstückszuschnittes und
der daraus resultierenden geänderten Verkehrsführung vom rechtskräftigen Bebauungsplan ab.
Auf dem für die Firma Adloq vorgesehenen Grundstück mit einer Größe von ca. 8.000 qm ist u.a.
die Errichtung einer ca. 3.000 qm großen Lagerhalle geplant, welche eine Gebäudehöhe von
13,00 m erreichen soll. Die Gebäudehöhe ergibt sich aus der technischen Notwendigkeiten zur
Optimierung der Lagerkapazitäten (u.a. Einsatz eines Hochregal-Staplers). Auf dem Dach der
Lagerhalle ist außerdem der Aufbau einer gestaffelten Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
In der „Vereinfachten Änderung“ wird somit die zulässige Gebäudehöhe (Traufhöhe) auf max.
13,00 m festgesetzt mit dem Zusatz der ausnahmsweise Zulässigkeit von Überschreitungen dieser
Höhe bis zu 1,50 m für die Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen. Die bisherigen
Baulinien soll ersetzt werden durch die Festsetzung von Baugrenzen mit einer entsprechenden
textlichen Festsetzung, welche eine städtebaulich gewünschte Bebauung bzw. „Bauflucht“ entlang
der B 265 gewährleistet.
Durch den „Neuzuschnitt“ des Grundstückes wird eine geringügige Änderung der öffentlichen
Verkehrsfläche mit der Festsetzung einer Wendeanlage erforderlich.
Zusätzlich sind in der Änderung zum Schutz vor dem Verkehrslärm von der B 265 entsprechende
Lärmpegelbereiche und darüber hinaus aufgrund der beabsichtigten Ansiedlung von DPD für die
Nachtzeit Lärmkontingente festgesetzt.
Der Inhalt der „Vereinfachten Änderung“ entspricht dem in Vorbereitung befindlichen
Bebauungsplanentwurf Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark, (s. V 409/2010).
Ggegenüber dem geltenden Bebauungsplan ist keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ)
vorgesehen. Die Änderung der zulässigen Gebäudehöhen in Teilbereichen des Plangebietes wird
insgesamt keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild erzeugen. Damit sind
die Beeinträchtigungen der vorliegenden Planung auf die Schutzgüter als nicht oder wenig
erheblich einzustufen; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer
Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. Die betroffene Änderungsfläche wurde im
Rahmen zweier Begehungen im Sommer 2010 faunistisch begutachtet. Aufgrund der Ergebnisse
der Begehung wurde festgestellt, das durch die 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr.
141 artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19 und 44 BNatSchG voraussichtlich nicht
berührt sind.
Die „Vereinfachte Änderung“ ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Durch die Änderung werden
die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 141 nicht berührt. Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind von der geänderten Planung
nicht betroffen, sodass die vorliegende Änderung gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen
werden kann.
(Dr. Rips)
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Anlageplan
Entwurf der 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141, E. –
Lechenich, WirtschaftsPark
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