Daten
Kommune
Pulheim
Größe
191 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
23.02.17, 18:37
Aktualisiert
23.02.17, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
357/2016
Erstellt am:
22.02.2017
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
07.03.2017
Jugendhilfeausschuss
X
09.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die
Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom
20.06.2006
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
.
ja
nein
Vorlage Nr.: 357/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt, der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für
die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim vom 20.06.2006 (hier: Änderung des § 3 der Satzung gemäß der beigefügten Anlage I).
Erläuterungen
Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt eine Anpassung der Elternbeiträge. Danach soll eine stärkere Differenzierung in den hohen Einkommensstufen und ein höherer Beitrag für U3-Betreuung im Vergleich zur Ü3-Betreuung
vorgesehen werden.
Neue Beitragstabelle (§ 3 Ziffer 4 der vorgenannten Satzung)
Einkommensstufen
bis 12.000 €
bis 24.000 €
bis 36.000 €
bis 48.000 €
bis 60.000 €
bis 72.000 €
bis 84.000 €
bis 96.000 €
über 96.000 €
OGS
Ü325 Std.
U3 25 Std.
Ü335 Std.
U3
35 Std.
Ü3
45 Std.
U3
45 Std.
1. Kind
1. Kind
1. Kind
1. Kind
1. Kind
1.Kind
1. Kind
0
24,00 €
50,00 €
81,00 €
113,00 €
150,00 €
180,00 €
180,00 €
180,00 €
0
21,00 €
45,00 €
72,00 €
100,00 €
133,00 €
166,00 €
175,00 €
184,00 €
0
21,00 €
52,00 €
83,00 €
115,00 €
153,00 €
191,00 €
201,00 €
212,00 €
0
29,00 €
62,00 €
101,00 €
139,00 €
177,00 €
233,00 €
245,00 €
258,00 €
0
29,00 €
72,00 €
117,00 €
160,00 €
204,00 €
268,00 €
282,00 €
297,00 €
0
38,00 €
80,00 €
130,00 €
179,00 €
239,00 €
299,00 €
314,00 €
330,00 €
0
38,00 €
92,00 €
150,00 €
206,00 €
275,00 €
344,00 €
362,00 €
381,00 €
Alle
Betreutreuungsformen
Weitere
Kinder
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Darüber hinaus wird § 3 der vorgenannten Satzung um Ziffer 5 ergänzt:
Für Kinder, die im Kindergartenjahr drei Jahre alt werden, wird einschließlich des Monats der Vollendung des dritten
Lebensjahres der Beitrag für ein U3-Kind und ab dem Folgemonat der Beitrag für ein Ü3-Kind erhoben.
Erläuterungen zu den geplanten Änderungen in der Satzung:
1. Für die Beitragsbemessung ist es unerheblich, ob die Betreuung in der Kindertagespflege oder Kindertagesstätte erfolgt.
2. Es werden weitere Beitragsstufen (bis 84.000 €/bis 96.000 €/über 99.000 €) eingeführt. Auch diese Stufen werden um je 12.000 € gestaffelt.
3. Eine Anhebung der Beiträge erfolgt ab der Beitragsstufe bis 36.000 €. Die erste und zweite Beitragsstufe bleiben
unverändert.
4. Alle Beträge im Ü3 Bereich werden auf der Grundlage der bisherigen Beiträge ab der Beitragsstufe bis 36.000 €
um 5 % erhöht und auf volle Euro aufgerundet. Die letzte Beitragserhöhung fand zum 01.01.2012 (Steigerung
ebenfalls um 5 %) statt. Für die weiteren Beitragsstufen (bis 96.000 €/über 96.000 €) werden die Beiträge gegenüber der vorherigen Beitragsstufe um 5 % erhöht.
5. Der U3 Beitrag orientiert sich im Grundsatz an den Ü3 Beträgen, wird aber jeweils mit einem Aufschlag von
15 % ab der Beitragsstufe bis 36.000 € auf Grund der deutlich höheren Betreuungsintensität versehen. Die Beiträge der neuen Beitragsstufen (bis 96.000 €/über 96.000 €) erhöhen sich jeweils um 5 % gegenüber der vorherigen Beitragsstufe. Als Stichtag für die Reduzierung des Beitrags (U3-Kind/Ü3-Kind) gilt der Geburtstag des
Kindes, d. h., dass ab dem Folgemonat des 3. Geburtstages ein geringerer Beitrag zu erheben ist.
6. Die Einführung von zusätzlichen Einkommensstufen in der Offenen Ganztagsschule ist nicht möglich, da der
Höchstbeitrag auf 180,00 €/Monat festgelegt ist.
7. Die Erhöhung der Beiträge soll zum 01.08.2017 in Kraft treten.
Vorlage Nr.: 357/2016 . Seite 3 / 3
Die geplante Änderung der Satzung wird in der beigefügten Anlage I verdeutlicht. Der vollständige Text der Satzung (8.
Änderung) ist als Anlage II beigefügt.
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Dezernent
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Amtsleiterin
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Verfasserin