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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 394/2010 Az.: 81 06-40 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.08.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 21.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.08.2010 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkrafwerk- für des Geschäftsjahr 2011 wird im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 336.000,00 € und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf 32.000,00 € festgesetzt. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 150.000 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2011 des Betriebszweiges Heizkraftwerk enthält die jeweiligen Eckdaten für das im allgemeinen vorhersehbare Ergebnis des Eigenbetriebes. Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze an den Werten des Jahresabschlusses 2009. Die Betriebsleitung erwartet im Jahr 2011 ein ausgeglichenes Ergebnis (Dr. Rips) -2-