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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 393/2010 Az.: 81 06-30 und -31 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.08.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 21.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.08.2010 Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2011 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 334.800,00 € 723.600.00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 545.559,00 € Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 33.500,00 € 211.500,00 € Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 199.035,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 370.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2011 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Für das Hallenbad ergeben sich keine besonderen Planansätze im Erfolgsplan. Es wird im Wesentlichen auf die Ergebnisse des Jahrsabschlusses 2009 abgestellt. Im Vermögensplan wird jedoch eine Investition vorgesehen, die in ihrer Höhe nur abzuschätzen ist. Die Betriebsleitung hat einen Ansatz in Höhe von 100.000 Euro eingestellt, um eine evtl. Reparatur des Hubbodens im Schwimmerbecken ohne außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln durchführen zu können. Bei der letzten TÜV Untersuchung des variablen Bodens ist seitens des Prüfers nur noch unter dem Vorbehalt bestimmter Reparaturen das Testat erteilt worden. Bei dem in Rede stehenden Reparaturumfang ist es jedoch nicht auszuschließen, dass evtl. eine Komplettsanierung, bei der nunmehr über dreißig Jahre alten Technik, günstiger wird Inwieweit diese Investition als Erhaltungsaufwand im Jahr des Anfalls anzusetzen ist, wird noch mit den Wirtschaftsprüfern abzustimmen sein. Freibad: Durch den Wegfall der Zuständigkeit für das Freibad Kierdorf, liegen die Ansätze sowohl im Erfolgsplan als auch im Vermögensplan deutlich unter denen der Vorjahre. Aus der Buchhaltung wurden daher die Aufwendungen für das Freibad Lechenich separiert und hieraus die entsprechenden Kostengrößen gebildet. Ein konkreter Sanierungsbedarf für das Bad besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht. Der Rat hat in diesem Jahr beschlossen, das Freibad Kierdorf zu schließen. Es wurde jedoch einer Übertragung des Betriebes für die Saison 2010 auf die Freibadinitiative Kierdorf zugestimmt. Die hierzu sanktionierte Vereinbarung ist in ihrer Laufzeit auf die Saison 2010 begrenzt, verlängert sich jedoch ohne ausdrückliche Kündigung um ein weiteres Jahr. Zwei wesentliche Punkte der Vereinbarung waren, die Zustimmung des Vereines zu einer 100% tigen Übernahme sämtlicher Kosten des Bades, sowie die Stellung einer(s) Fachangestellten durch die Stadtwerke. Die Betriebsleitung hat in den zurückliegenden Jahren zur zeitweiligen Verstärkung des Bäderpersonals in „Stoßzeiten“ auf externe Mitarbeiter bzw. Aushilfen zurückgegriffen. Es bot sich daher an, eine dieser freiberuflich tätigen Kollegen für das Freibad Kierdorf abzustellen. Die zwischenzeitlich vorliegenden Rechnungen weisen einen Gesamtbetrag von 4800,- Euro für die Saison in Kierdorf aus, wobei von diesem Betrag die Mehrwertsteuer noch abgesetzt werden kann. Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgt durch eine von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €. Durch den Wegfall des Badebetriebes in Kierdorf besteht je nach Verlauf der Saison die Möglichkeit, die Verlustabdeckung um rd. 50.000 Euro zu kürzen. -2- Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. (Dr. Rips) -3-