Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 393/2010
Az.: 81 06-30 und -31
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.08.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
21.09.2010
vorberatend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und
Freibäder
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.08.2010
Beschlussentwurf:
1.
Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2011 wie folgt festgestellt:
Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von
334.800,00 €
723.600.00 €
Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
545.559,00 €
Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von
33.500,00 €
211.500,00 €
Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
199.035,00 €
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
370.000 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und
Freibäder- für das Geschäftsjahr 2011 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Hallenbad:
Für das Hallenbad ergeben sich keine besonderen Planansätze im Erfolgsplan. Es wird im
Wesentlichen auf die Ergebnisse des Jahrsabschlusses 2009 abgestellt.
Im Vermögensplan wird jedoch eine Investition vorgesehen, die in ihrer Höhe nur
abzuschätzen ist. Die Betriebsleitung hat einen Ansatz in Höhe von 100.000 Euro eingestellt,
um eine evtl. Reparatur des Hubbodens im Schwimmerbecken ohne außerplanmäßige
Bereitstellung von Mitteln durchführen zu können. Bei der letzten TÜV Untersuchung des
variablen Bodens ist seitens des Prüfers nur noch unter dem Vorbehalt bestimmter
Reparaturen das Testat erteilt worden. Bei dem in Rede stehenden Reparaturumfang ist es
jedoch nicht auszuschließen, dass evtl. eine Komplettsanierung, bei der nunmehr über dreißig
Jahre alten Technik, günstiger wird
Inwieweit diese Investition als Erhaltungsaufwand im Jahr des Anfalls anzusetzen ist, wird
noch mit den Wirtschaftsprüfern abzustimmen sein.
Freibad:
Durch den Wegfall der Zuständigkeit für das Freibad Kierdorf, liegen die Ansätze sowohl im
Erfolgsplan als auch im Vermögensplan deutlich unter denen der Vorjahre. Aus der
Buchhaltung wurden daher die Aufwendungen für das Freibad Lechenich separiert und hieraus
die entsprechenden Kostengrößen gebildet. Ein konkreter Sanierungsbedarf für das Bad
besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht.
Der Rat hat in diesem Jahr beschlossen, das Freibad Kierdorf zu schließen. Es wurde jedoch
einer Übertragung des Betriebes für die Saison 2010 auf die Freibadinitiative Kierdorf
zugestimmt. Die hierzu sanktionierte Vereinbarung ist in ihrer Laufzeit auf die Saison 2010
begrenzt, verlängert sich jedoch ohne ausdrückliche Kündigung um ein weiteres Jahr.
Zwei wesentliche Punkte der Vereinbarung waren, die Zustimmung des Vereines zu einer
100% tigen Übernahme sämtlicher Kosten des Bades, sowie die Stellung einer(s)
Fachangestellten durch die Stadtwerke.
Die Betriebsleitung hat in den zurückliegenden Jahren zur zeitweiligen Verstärkung des
Bäderpersonals in „Stoßzeiten“ auf externe Mitarbeiter bzw. Aushilfen zurückgegriffen. Es bot
sich daher an, eine dieser freiberuflich tätigen Kollegen für das Freibad Kierdorf abzustellen.
Die zwischenzeitlich vorliegenden Rechnungen weisen einen Gesamtbetrag von 4800,- Euro
für die Saison in Kierdorf aus, wobei von diesem Betrag die Mehrwertsteuer noch abgesetzt
werden kann.
Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgt durch eine
von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €.
Durch den Wegfall des Badebetriebes in Kierdorf besteht je nach Verlauf der Saison die
Möglichkeit, die Verlustabdeckung um rd. 50.000 Euro zu kürzen.
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Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem
Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung
ausgeglichen.
(Dr. Rips)
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