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Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
40 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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Inhalt der Datei

Anlage 1, Seite 1 Vorlage 393/2010 Erläuterungsbericht zu den Wirtschaftsplänen 2011 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- I. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Während diese Erläuterungen beide Betriebszweige zusammenfassen, wird das Zahlenwerk des Erfolgs- und Vermögensplanes nach Betriebszweigen einzeln erstellt. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) Umsatzerlöse Die Wirtschaftsplanung 2011 geht davon aus, dass die Besucherzahlen im Bereich des Hallenbades zur Zeit konstant bleiben. Im Jahr 2011 wird lediglich die Öffnung des Freibades Lechenich in der Finanzplanung berücksichtigt. Das Freibad Kierdorf bleibt entweder geschlossen oder wird von der Freibadinitiative Kierdorf e.V. betrieben. In beiden Fällen wird der Erfolgsplan zumindest mit der Abschreibung der Anlagen und den Zinsleistungen der Darlehen belastet. Durch die Abhebung der Eintrittspreis ist zwar mit einem Anstieg der Umsätze zu rechen, allerdings verringern sich diese wiederum um die Erlöse aus den Eintrittsgeldern des Freibades Kierdorf. Es ist jedoch unstrittig, dass es zu einer deutlichen Einsparung bei den Aufwendungen kommen wird. Die Besucherprognose hat auf die Wirtschaftsplanung darüber hinaus keinen nennenswerten Einfluss. Bei besserem Besuch würden zwar die (geringen) Einnahmen aus Eintrittsgeldern steigen, gleichzeitig ist aber auch der Aufwand für Personal (Aushilfskräfte) und Wasseraufbereitung entsprechend höher. Die steuerlich vorgeschriebene Kostenerstattung der Stadt für die Vereins- und Schulbelegung bleibt nur für den Bereich des Hallenbades unverändert-(244.900,-Euro) Bei den Freibädern reduziert sich durch den „Wegfall“ des Freibades Kierdorf die Kostenerstattung von ehemals 14.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro. Sonstige betriebliche Erträge Diese werden entsprechend der laufenden Entwicklung verändert bzw. beibehalten. - 1 - Anlage 1, Seite 2 Vorlage 393/2010 Materialaufwand Der Materialaufwand über alle Bäder gesehen, wird sich im Wesentlichen aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen verändern. Insbesondere die Kosten für Strom und Heizung schlagen als größte Posten durch. Auch die allgemein gestiegenen Kosten der Ver- und Entsorgung werden sich bei dem Aufwand für Materialien bemerkbar machen. Im Freibad Lechenich wird zunächst kein zusätzlicher Finanzmittelbedarf gesehen. Ein Großteil der Instandhaltungsaufwendungen sind seit jeher im Jahr des Anfalls zu finanzieren und mithin in die Verluste mit einzubeziehen. Insofern wird auch im Freibad Lechenich zwar weiter mit steigendem Instandhaltungsaufwand gerechnet, wobei nötigenfalls dringende Investitionen über außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln finanziert werden müssten. Grundsätzlich soll vorrangig nur dann investiert werden, wenn sich die Investition durch Einsparungen bei den Aufwendungen innerhalb von fünf Jahren refinanziert. Hierdurch soll einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes durch erhöhten Verlustausgleich vorgebeugt werden. Personalaufwand Aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls eines Mitarbeiters und der Elternzeit einer Mitarbeiterin, haben die Stadtwerke bereits im Jahr 2009 den Personalbereich entsprechend aufstocken müssen. Durch den Wegfall des Betriebes des Freibades Kierdorf, ist der Personalstamm weitestgehend optimiert und es muss nur noch bedingt auf „Saisonpersonal“ zurückgegriffen werden. Die Politik hat im Jahr 2010 beschlossen, der Freibadinitiative Kierdorf eine Fachangestellte für Bäder über die Saison zu stellen. Hiermit sollte sichergestellt werden, dass der Betrieb zumindest in den Anfängen nicht durch vermeidbare Bedienungsfehler o.ä. gestört wird. Die Stadtwerke haben hierzu nicht auf den eigenen Personalstamm zurückgegriffen- sondern eine freiberuflich tätige Saisonkraft gestellt. Dies Kraft hat ausweislich der Zahlen aus der Buchhaltung im Jahr 2010 knapp 4800,- Euro gekostet. Dadurch, dass die Fachangestellte als selbständige Kraft Rechnungen für ihre Tätigkeit stellt, konnte sogar noch die Vorsteuer geltende gemacht werden. Abschreibungen auf Sachanlagen Auch wenn das Freibad Kierdorf geschlossen ist, fallen für die Abschreibung, laufenden Kosten der Finanzdienstleistungen, Verwaltungskostenumlage usw. entsprechende Kosten an. Sonstige betriebliche Aufwendungen Auch hier ergeben sich keine gravierenden Verschiebungen bei den Bädern. Zinsen und ähnliche Erträge Es wird mit keinen Erträgen gerechnet. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Aufwendungen für Zinsen ergeben sich in der veranschlagten Höhe. Sollte eine Investition im veranschlagten Rahmen erforderlich werden, wird dieses über Darlehen finanziert und es fallen entsprechende Zinsen an. - 2 - Anlage 1, Seite 3 Vorlage 393/2010 Jahresergebnis Die Aufwendungen für das Hallenbad übersteigen die zu erwartenden Einnahmen um rd. 390.000,- €. Beim Freibad Lechenich wird mit einem Verlust von rd. 160.000 € zu rechnen sein. Dadurch, dass sich auch bei Schließung des Freibades Kierdorf laufende Kosten ergeben, erwartet die Betriebsleitung einen Gesamtjahresfehlbetrag bei den Freibädern von rd. 180.000 Euro. Insgesamt kommt es infolge der Schließung des Freibades Kierdorf jedoch zu einer erheblichen Verlustreduzierung, welche den von der Stadt im Jahr 2015 zu leistenden Verlustausgleich deutlich verringert. III. Vermögensplan - Einnahmen Abschreibungen Die Beträge werden aus dem Erfolgsplan übernommen. Ausgleichszahlungen Stadt und Zahlungen der Wasserversorgung Für den Bereich des Hallenbades wird durch die Stadt keine laufende Verlustabdeckung gezahlt. Ein Verlust, der jedoch noch nach Ablauf von 5 Jahren besteht, ist aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Verlust Hallenbad Kapitalausgleich Verlustvortrag Hallenbad EUR -303.916,62 -332.527,34 -301.620,93 -307.434,01 -316.817,35 -370.067,61 -369.109,30 EUR 197.583,64 165.974,20 198.914,99 206.126,44 210.096,59 215.027,18 132.523,39 EUR -106.332,98 -166.553,14 -102.705,94 -101.307,57 -106.720,76 -155.040,43 -236.585,91 Verlust Freibad EUR -272.011,82 -414.179,45 -389.888,37 -276.060,68 -295.178,13 -321.490,05 -239.728,88 Eigenkapitalverstärkung Stadt für Freibad EUR 225.020,00 225.020,00 225.020,00 225.020,00 225.020,00 225.020,00 225.020,00 Verlustvortrag Freibad EUR -46.991,82 -189.159,45 -164.868,37 -51.040,68 -70.158,13 -96.470,05 -14.708,88 abzuGesamter decken Verlust- vortrag im Jahr EUR -153.324,80 -355.712,59 -267.574,31 -152.348,25 -176.878,89 -251.510,48 -251.294,79 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Die Aufwendungen für das Hallenbad übersteigen die zu erwartenden Einnahmen um rd. 390.000,- €. Es ist beabsichtigt, das Eigenkapital aus dem Bereich der Wasserversorgung um 229.979,- € zu verstärken. Es verbliebe damit dennoch ein, vom Haushalt im Jahr 2016, abzudeckender Verlustausgleich von rd. 160.000 Euro. Bei den Freibädern wird ein Jahresfehlbetrag von 178.000,- € erwartet, dem die Eigenkapitalverstärkung durch die Stadt i.H.v. 225.020 € gegenübersteht. Insofern bestünde die Möglichkeit, die Eigenkapitalverstärkung zugunsten des städtischen Haushaltes um rd. 50.000 Euro zu senken Sollte es dennoch zu einem, über die Eigenkapitalverstärkung der Stadt hinausgehenden, Verlust beim Freibad kommen, wäre dieser im Jahr 2016 durch den städtischen Haushalt auszugleichen. - 3 - Anlage 1, Seite 4 Vorlage 393/2010 Jahresverlust Gerade der defizitäre Bereich der Bäder führt zwangsläufig zu Verlusten im Erfolgsplan. Diese Verluste haben Auswirkungen auf die Vermögensentwicklung jedes Betriebszweiges und sind in die Vermögensplanung aufzunehmen. Investitionen Im Wesentlichen wurde zu den Investitionen bereits einiges unter der Rubrik Materialaufwand erläutert. Demnach sind keine weitergehenden Investitionen im Freibad Lechenich geplant, wobei ein pauschaler Ansatz von 20.000,- Euro zur Finanzierung evtl. notwendiger kleinerer Investitionen veranschlagt wird. Rein vorsorglich muss jedoch ein Investitionsbetrag von 100.000 Euro vorgesehen werden, da im Hallenbad Liblar der Ausfall der Hubbodenmechanik nicht ausgeschlossen werden kann. Hierzu wird aber im kommenden Jahr noch eine genaue Untersuchung erfolgen. Es wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beide Freibäder einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der dauerhafter Betrieb weder wirtschaftlich noch ökologisch ist. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass der zweifelsfrei gegebene Sanierungsaufwand eben nur durch den nicht unerheblichen Mehraufwand bei der Unterhaltung der Freibäder kompensiert werden kann. Dies schlägt insbesondere bei den Personal- und Materialkosten auf der Aufwandsseite durch und belastet über den Verlustausgleich nach fünf Jahren den städtischen Haushalt. Wenn auch mit der Übernahme des Freibades Kierdorf durch die Freibadinitiative eine deutliche Verlustreduzierung einhergeht, welche sich in der Erfolgsrechnung besonders positiv bemerkbar macht, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesamte Technik der verbleibenden Bäder in die Jahre gekommen ist und teure Reparaturen jederzeit erforderlich werden können. - 4 -