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Kommune
Erftstadt
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Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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Anlage 1, Seite 1
Vorlage 393/2010
Erläuterungsbericht zu den Wirtschaftsplänen 2011
der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweige Hallenbad und Freibäder-
I.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005
sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in
Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht
in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die
voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten
fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
Während diese Erläuterungen beide Betriebszweige zusammenfassen, wird das Zahlenwerk
des Erfolgs- und Vermögensplanes nach Betriebszweigen einzeln erstellt.
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
Umsatzerlöse
Die Wirtschaftsplanung 2011 geht davon aus, dass die Besucherzahlen im Bereich des
Hallenbades zur Zeit konstant bleiben.
Im Jahr 2011 wird lediglich die Öffnung des Freibades Lechenich in der Finanzplanung
berücksichtigt. Das Freibad Kierdorf bleibt entweder geschlossen oder wird von der
Freibadinitiative Kierdorf e.V. betrieben. In beiden Fällen wird der Erfolgsplan zumindest mit
der Abschreibung der Anlagen und den Zinsleistungen der Darlehen belastet. Durch die
Abhebung der Eintrittspreis ist zwar mit einem Anstieg der Umsätze zu rechen, allerdings
verringern sich diese wiederum um die Erlöse aus den Eintrittsgeldern des Freibades Kierdorf.
Es ist jedoch unstrittig, dass es zu einer deutlichen Einsparung bei den Aufwendungen
kommen wird.
Die Besucherprognose hat auf die Wirtschaftsplanung darüber hinaus keinen nennenswerten
Einfluss. Bei besserem Besuch würden zwar die (geringen) Einnahmen aus Eintrittsgeldern
steigen, gleichzeitig ist aber auch der Aufwand für Personal (Aushilfskräfte) und Wasseraufbereitung entsprechend höher.
Die steuerlich vorgeschriebene Kostenerstattung der Stadt für die Vereins- und Schulbelegung bleibt nur für den Bereich des Hallenbades unverändert-(244.900,-Euro) Bei den
Freibädern reduziert sich durch den „Wegfall“ des Freibades Kierdorf die Kostenerstattung
von ehemals 14.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro.
Sonstige betriebliche Erträge
Diese werden entsprechend der laufenden Entwicklung verändert bzw. beibehalten.
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Anlage 1, Seite 2
Vorlage 393/2010
Materialaufwand
Der Materialaufwand über alle Bäder gesehen, wird sich im Wesentlichen aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen verändern. Insbesondere die Kosten für Strom und Heizung schlagen als größte Posten durch. Auch die allgemein gestiegenen Kosten der Ver- und Entsorgung werden sich bei dem Aufwand für Materialien bemerkbar machen.
Im Freibad Lechenich wird zunächst kein zusätzlicher Finanzmittelbedarf gesehen. Ein
Großteil der Instandhaltungsaufwendungen sind seit jeher im Jahr des Anfalls zu finanzieren
und mithin in die Verluste mit einzubeziehen. Insofern wird auch im Freibad Lechenich zwar
weiter mit steigendem Instandhaltungsaufwand gerechnet, wobei nötigenfalls dringende
Investitionen über außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln finanziert werden müssten.
Grundsätzlich soll vorrangig nur dann investiert werden, wenn sich die Investition durch
Einsparungen bei den Aufwendungen innerhalb von fünf Jahren refinanziert. Hierdurch soll
einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes durch erhöhten Verlustausgleich
vorgebeugt werden.
Personalaufwand
Aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls eines Mitarbeiters und der Elternzeit einer
Mitarbeiterin, haben die Stadtwerke bereits im Jahr 2009 den Personalbereich entsprechend
aufstocken müssen. Durch den Wegfall des Betriebes des Freibades Kierdorf, ist der
Personalstamm weitestgehend optimiert und es muss nur noch bedingt auf „Saisonpersonal“
zurückgegriffen werden.
Die Politik hat im Jahr 2010 beschlossen, der Freibadinitiative Kierdorf eine Fachangestellte
für Bäder über die Saison zu stellen. Hiermit sollte sichergestellt werden, dass der Betrieb
zumindest in den Anfängen nicht durch vermeidbare Bedienungsfehler o.ä. gestört wird. Die
Stadtwerke haben hierzu nicht auf den eigenen Personalstamm zurückgegriffen- sondern eine
freiberuflich tätige Saisonkraft gestellt. Dies Kraft hat ausweislich der Zahlen aus der
Buchhaltung im Jahr 2010 knapp 4800,- Euro gekostet. Dadurch, dass die Fachangestellte
als selbständige Kraft Rechnungen für ihre Tätigkeit stellt, konnte sogar noch die Vorsteuer
geltende gemacht werden.
Abschreibungen auf Sachanlagen
Auch wenn das Freibad Kierdorf geschlossen ist, fallen für die Abschreibung, laufenden
Kosten der Finanzdienstleistungen, Verwaltungskostenumlage usw. entsprechende Kosten
an.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Auch hier ergeben sich keine gravierenden Verschiebungen bei den Bädern.
Zinsen und ähnliche Erträge
Es wird mit keinen Erträgen gerechnet.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Aufwendungen für Zinsen ergeben sich in der veranschlagten Höhe.
Sollte eine Investition im veranschlagten Rahmen erforderlich werden, wird dieses über
Darlehen finanziert und es fallen entsprechende Zinsen an.
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Anlage 1, Seite 3
Vorlage 393/2010
Jahresergebnis
Die Aufwendungen für das Hallenbad übersteigen die zu erwartenden Einnahmen um rd.
390.000,- €. Beim Freibad Lechenich wird mit einem Verlust von rd. 160.000 € zu rechnen
sein. Dadurch, dass sich auch bei Schließung des Freibades Kierdorf laufende Kosten
ergeben, erwartet die Betriebsleitung einen Gesamtjahresfehlbetrag bei den Freibädern von
rd. 180.000 Euro. Insgesamt kommt es infolge der Schließung des Freibades Kierdorf jedoch
zu einer erheblichen Verlustreduzierung, welche den von der Stadt im Jahr 2015 zu leistenden
Verlustausgleich deutlich verringert.
III. Vermögensplan - Einnahmen
Abschreibungen
Die Beträge werden aus dem Erfolgsplan übernommen.
Ausgleichszahlungen Stadt und Zahlungen der Wasserversorgung
Für den Bereich des Hallenbades wird durch die Stadt keine laufende Verlustabdeckung gezahlt. Ein Verlust, der jedoch noch nach Ablauf von 5 Jahren besteht, ist aus Haushaltsmitteln
der Gemeinde auszugleichen.
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Verlust
Hallenbad
Kapitalausgleich
Verlustvortrag
Hallenbad
EUR
-303.916,62
-332.527,34
-301.620,93
-307.434,01
-316.817,35
-370.067,61
-369.109,30
EUR
197.583,64
165.974,20
198.914,99
206.126,44
210.096,59
215.027,18
132.523,39
EUR
-106.332,98
-166.553,14
-102.705,94
-101.307,57
-106.720,76
-155.040,43
-236.585,91
Verlust
Freibad
EUR
-272.011,82
-414.179,45
-389.888,37
-276.060,68
-295.178,13
-321.490,05
-239.728,88
Eigenkapitalverstärkung Stadt
für Freibad
EUR
225.020,00
225.020,00
225.020,00
225.020,00
225.020,00
225.020,00
225.020,00
Verlustvortrag
Freibad
EUR
-46.991,82
-189.159,45
-164.868,37
-51.040,68
-70.158,13
-96.470,05
-14.708,88
abzuGesamter
decken
Verlust- vortrag
im Jahr
EUR
-153.324,80
-355.712,59
-267.574,31
-152.348,25
-176.878,89
-251.510,48
-251.294,79
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Die Aufwendungen für das Hallenbad übersteigen die zu erwartenden Einnahmen um rd.
390.000,- €. Es ist beabsichtigt, das Eigenkapital aus dem Bereich der Wasserversorgung um
229.979,- € zu verstärken. Es verbliebe damit dennoch ein, vom Haushalt im Jahr 2016,
abzudeckender Verlustausgleich von rd. 160.000 Euro.
Bei den Freibädern wird ein Jahresfehlbetrag von 178.000,- € erwartet, dem die Eigenkapitalverstärkung durch die Stadt i.H.v. 225.020 € gegenübersteht. Insofern bestünde die
Möglichkeit, die Eigenkapitalverstärkung zugunsten des städtischen Haushaltes um rd. 50.000
Euro zu senken
Sollte es dennoch zu einem, über die Eigenkapitalverstärkung der Stadt hinausgehenden,
Verlust beim Freibad kommen, wäre dieser im Jahr 2016 durch den städtischen Haushalt
auszugleichen.
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Anlage 1, Seite 4
Vorlage 393/2010
Jahresverlust
Gerade der defizitäre Bereich der Bäder führt zwangsläufig zu Verlusten im Erfolgsplan. Diese
Verluste haben Auswirkungen auf die Vermögensentwicklung jedes Betriebszweiges und sind
in die Vermögensplanung aufzunehmen.
Investitionen
Im Wesentlichen wurde zu den Investitionen bereits einiges unter der Rubrik Materialaufwand
erläutert. Demnach sind keine weitergehenden Investitionen im Freibad Lechenich geplant,
wobei ein pauschaler Ansatz von 20.000,- Euro zur Finanzierung evtl. notwendiger kleinerer
Investitionen veranschlagt wird.
Rein vorsorglich muss jedoch ein Investitionsbetrag von 100.000 Euro vorgesehen werden, da
im Hallenbad Liblar der Ausfall der Hubbodenmechanik nicht ausgeschlossen werden kann.
Hierzu wird aber im kommenden Jahr noch eine genaue Untersuchung erfolgen.
Es wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beide Freibäder
einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass
der dauerhafter Betrieb weder wirtschaftlich noch ökologisch ist. Es muss allen Beteiligten klar
sein, dass der zweifelsfrei gegebene Sanierungsaufwand eben nur durch den nicht
unerheblichen Mehraufwand bei der Unterhaltung der Freibäder kompensiert werden kann.
Dies schlägt insbesondere bei den Personal- und Materialkosten auf der Aufwandsseite durch
und belastet über den Verlustausgleich nach fünf Jahren den städtischen Haushalt.
Wenn auch mit der Übernahme des Freibades Kierdorf durch die Freibadinitiative eine
deutliche Verlustreduzierung einhergeht, welche sich in der Erfolgsrechnung besonders
positiv bemerkbar macht, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesamte Technik
der verbleibenden Bäder in die Jahre gekommen ist und teure Reparaturen jederzeit
erforderlich werden können.
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