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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 396/2010 Az.: 81 06-20 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.08.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 21.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.08.2010 Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2011 wird im Erfolgsplan mit einem Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von 9.404.401,00 € 9.406.400,00 € und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 3.941.900,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 3.500.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2011 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2011 ist geprägt von den Einflüssen des Entgeltsplittings. Die Aufteilung der Kosten und Erträge setzt „abgeschlossene“ Buchungen voraus, aus der sich wiederum die entsprechenden Prozentsätze für eine Aufteilung ergeben. Diese abgestimmten Buchungen liegen durch den Jahresabschluss 2009 vor. Sie bilden mithin das Gerüst für die Aufteilungen im Wirtschaftsplan 2011. Die Betriebsleitung hat die Prozentsätze dem Erfolgsplan voran gestellt, so dass für den Kunden und die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm. Insgesamt orientiert sich der Erfolgsplan 2011 bei den Aufwandspositionen an den Ergebnissen des Jahres 2009. Im Vergleich zu den Ansätzen der Vorjahre gibt es keine wesentlichen Abweichungen bei einzelnen Kostenstellen. Vielmehr wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Da sich im Augenblick nicht bestimmt abschätzen lässt, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden, sollte zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht werden, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt. Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten werden leicht ansteigen. Die Einführung des Entgeltsplittings ist weitestgehend abgeschlossen und bedarf zunächst keiner weiteren Veranschlagung von Mitteln. Hier wird der Verwaltungsaufwand zur Pflege und Aktualisierung der Kundendaten nunmehr über die Verbrauchsabrechnung erfolgen. Inwieweit sich hieraus ein evtl. Mehrbedarf an Personal ergibt, bleibt abzuwarten. Zunächst ist die Betriebsleitung jedoch zuversichtlich, dies im „Alltagsgeschäft“ zu bewerkstelligen. Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 25.000 Euro vorgesehen. Das Verfahren gegen den Erftverband bezüglich der Übertragung der RÜB der Stadtwerke wird voraussichtlich im Jahr 2011 fortgeführt und zur Deckung der Kosten für Rechtsberatung etc. ist dieser Ansatz erforderlich. Der Erftverband prognostiziert für das Jahr 2011 einen Verbandbeitrag von rd. 3.9 Mio Euro. Diese, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe macht in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag von umgerechnet 7.3 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“ beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen sichergestellt! Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht mit den anderen Eigenbetrieben schlussabgestimmt, werden erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch die Bauleitplanung und die beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige Schwankungen bei den Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine unterjährige Verschiebung von Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der Vermögensplan wurde so aufgestellt, dass insgesamt eine Deckung gegeben ist. -2- Der Vermögensplan sieht ferner weitere Gelder für den Bau des großen Retentionsbodenfilterbeckens RBF/RRB in Liblar vor. Dieses Projekt ist in seinem Investitionsumfang so groß, dass sich zwangsläufig die Finanzierung ebenso wie der Bau selbst über mehrere Jahre erstrecken wird. Die Betriebsleitung hat ferner durch die Vorlage des ABK (Abwasserbeseitigungskonzeptes) und des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes die Voraussetzung geschaffen, dass die Maßnahme vom Land gefördert wird. Die diesbezügliche Förderzusage liegt zumindest mündlich vor. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wird der formelle Antrag aber erst in den nächsten Tagen gestellt. Obschon es nach wie vor strittig, und nicht abschließend juristisch geklärt ist, ob die Stadtwerke als Eigenbetrieb der Stadt unmittelbar dem Nothaushaltsrecht unterliegen, sind die Maßnahmen des Vermögensplanes als sich „refinanzierende“ Maßnahmen in der Dringlichkeitsliste zum Haushalt aufgeführt und werden der Genehmigungsbehörde zur Freigabe vorgelegt. Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2011 sind Einnahmen aus Entgelten in der Größenordnung von rd. 5.26 Mio Euro beim Schmutzwasser und rd. 4.14 Mio Euro beim Regenwasser erforderlich. Die Betriebsleitung hat zur Erwirtschaftung dieser Beträge eine entsprechende Kalkulation gefertigt. Diese ist in der Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt. (Dr. Rips) -3-