Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 396/2010
Az.: 81 06-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 13.08.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
21.09.2010
vorberatend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.08.2010
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2011 wird im Erfolgsplan mit einem
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
9.404.401,00 €
9.406.400,00 €
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
3.941.900,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
3.500.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2011 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2011 ist geprägt von den Einflüssen des Entgeltsplittings. Die
Aufteilung der Kosten und Erträge setzt „abgeschlossene“ Buchungen voraus, aus der sich
wiederum die entsprechenden Prozentsätze für eine Aufteilung ergeben. Diese abgestimmten
Buchungen liegen durch den Jahresabschluss 2009 vor. Sie bilden mithin das Gerüst für die
Aufteilungen im Wirtschaftsplan 2011.
Die Betriebsleitung hat die Prozentsätze dem Erfolgsplan voran gestellt, so dass für den Kunden
und die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die
Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen
Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für
Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm.
Insgesamt orientiert sich der Erfolgsplan 2011 bei den Aufwandspositionen an den Ergebnissen
des Jahres 2009. Im Vergleich zu den Ansätzen der Vorjahre gibt es keine wesentlichen
Abweichungen bei einzelnen Kostenstellen. Vielmehr wurde eine Anpassung an die
Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Da sich im Augenblick nicht bestimmt abschätzen
lässt, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung
behandelt werden, sollte zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht
werden, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt.
Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten
werden leicht ansteigen.
Die Einführung des Entgeltsplittings ist weitestgehend abgeschlossen und bedarf zunächst keiner
weiteren Veranschlagung von Mitteln. Hier wird der Verwaltungsaufwand zur Pflege und
Aktualisierung der Kundendaten nunmehr über die Verbrauchsabrechnung erfolgen. Inwieweit sich
hieraus ein evtl. Mehrbedarf an Personal ergibt, bleibt abzuwarten. Zunächst ist die Betriebsleitung
jedoch zuversichtlich, dies im „Alltagsgeschäft“ zu bewerkstelligen.
Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 25.000 Euro vorgesehen. Das Verfahren
gegen den Erftverband bezüglich der Übertragung der RÜB der Stadtwerke wird voraussichtlich im
Jahr 2011 fortgeführt und zur Deckung der Kosten für Rechtsberatung etc. ist dieser Ansatz
erforderlich.
Der Erftverband prognostiziert für das Jahr 2011 einen Verbandbeitrag von rd. 3.9 Mio Euro.
Diese, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe macht in Anbetracht der
Gesamtaufwendungen
deutlich,
wie
beschränkt
die
Steuerungsmöglichkeiten
bzw.
Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese
Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag
von umgerechnet 7.3 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“
beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die
verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen
sichergestellt!
Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) sind zwar letztendlich nicht mit den
anderen Eigenbetrieben schlussabgestimmt, werden erfahrungsgemäß aber maßgeblich durch
die Bauleitplanung und die beabsichtigte Erschließung neuer Baugebiete bestimmt. Etwaige
Schwankungen bei den Investitionen können aber dadurch kompensiert werden, dass eine
unterjährige Verschiebung von Maßnahmen über die Summe aller Ansätze möglich ist. Der
Vermögensplan wurde so aufgestellt, dass insgesamt eine Deckung gegeben ist.
-2-
Der Vermögensplan sieht ferner weitere Gelder für den Bau des großen
Retentionsbodenfilterbeckens RBF/RRB in Liblar vor. Dieses Projekt ist in seinem
Investitionsumfang so groß, dass sich zwangsläufig die Finanzierung ebenso wie der Bau selbst
über mehrere Jahre erstrecken wird. Die Betriebsleitung hat ferner durch die Vorlage des ABK
(Abwasserbeseitigungskonzeptes) und des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes die
Voraussetzung geschaffen, dass die Maßnahme vom Land gefördert wird. Die diesbezügliche
Förderzusage liegt zumindest mündlich vor. Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wird der
formelle Antrag aber erst in den nächsten Tagen gestellt.
Obschon es nach wie vor strittig, und nicht abschließend juristisch geklärt ist, ob die Stadtwerke
als Eigenbetrieb der Stadt unmittelbar dem Nothaushaltsrecht unterliegen, sind die Maßnahmen
des Vermögensplanes als sich „refinanzierende“ Maßnahmen in der Dringlichkeitsliste zum
Haushalt aufgeführt und werden der Genehmigungsbehörde zur Freigabe vorgelegt.
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2011 sind Einnahmen aus Entgelten in der
Größenordnung von rd. 5.26 Mio Euro beim Schmutzwasser und rd. 4.14 Mio Euro beim
Regenwasser erforderlich. Die Betriebsleitung hat zur Erwirtschaftung dieser Beträge eine
entsprechende Kalkulation gefertigt. Diese ist in der Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.
(Dr. Rips)
-3-