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Kommune
Erftstadt
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10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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Anlage 1, Seite 1
V 396//2010
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig AbwasserbeseitigungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005
sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in
Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO
sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die
voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten
fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
0.
Allgemeines
Nachdem der Wirtschaftsplan des letzten Jahres erstmals unter Einfluss der
Kostentrennung von Schmutz und Regenwasser aufgestellt und beschlossen wurde,
hält die Betriebsleitung an der seinerzeitigen Darstellungsform fest. Im Wesentlichen
beruhen die Planansätze des Erfolgsplanes auf den Ergebnissen des
Jahresabschlusses 2009.
Die Einführung des Entgeltsplittings im Jahr 2009 findet mit der erstmaligen Abrechnung
für das Jahr 2010 vorerst ihren Abschluss. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen
ist das Verfahren ohne größere Störungen abgelaufen. Im Nachhinein hat sich bestätigt,
dass der beschrittene Weg, der komfortableren und belastbareren Datenerhebung
durch Überfliegung absolut richtig war. Die Vielzahl der zu verarbeitenden Daten, die
transparente Darstellung des Verfahrens gegenüber dem Kunden und die seitens der
Stadtwerke praktizierte Kundennähe ist sicherlich dafür verantwortlich, dass im
Verfahren nicht eine Klage angestrengt wurde. Mit Blick auf andere Kommunen, wo
mehrfach geklagt, und in einem Fall sogar ein Bürgerbegehren angestrengt wurde,
bestimmt ein großer Erfolg. Es darf nämlich bei allem nicht verkannt werden, dass
gerade derartige Probleme im Nachhinein deutlich teurer werden, als eine sorgfältige
Vorbereitung im Vorfeld und eine für den Kunden verständliche Umsetzung.
Bei allen Verfahrensgängen hat sich jedoch vollends bestätigt, dass der Entschluss zur
Ausstattung der Stadtwerke mit einer auf Ver- und Entsorgung spezialisierten Software
der absolut richtige Schritt war. Die Betriebsleitung hat bis heute nicht den geringsten
Zweifel daran, dass ein derart leistungsfähiges Produkt in so kurzer Zeit nicht von der
KDVZ Frechen zu stellen war. Auch hier ist aus einer gemeinsamen Anstrengung von
allen Beteiligten und einer gehörigen Portion Mut ein solides Instrument installiert
worden, dass langfristig die Effizienz des Unternehmens deutlich steigern wird.
1.
Umsatzerlöse
Wie zuvor bereits ausgeführt, haben die Umsatzerlöse aufgrund des Entgeltsplittings
nun eine „getrennte“ Herkunft. Um diese Trennung bei den jeweiligen Ansätzen auch
größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den
Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Platzgründen wurde
auf die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der
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Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2011 und dem Anteil für Regenwasser.
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten
bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich anhand
von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der Abwasseranfall der
letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die Flächen aus einer fiktiven
Abrechnung für das Jahr 2010.
Nachdem die Erhebungsbögen im Abrechnungssystem erfasst und die
Abschlagsberechnung für das Jahr 2010 weitgehend widerspruchslos abgearbeitet ist,
kann der Flächenanteil der Privatkunden mit rd. 3.370.000 qm relativ exakt bestimmt
werden. Durch die Reduzierungsmöglichkeiten bei der Verwendung von Zisternen,
Hauswasserwerken u.ä. verbleibt eine abrechnungsfähige versiegelte und an die
Kanalisation angeschlossene Fläche von rd. 3.310.000 qm.
Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der
Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu Fehlbeträgen
führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr entgeltmindernd
den Kunden gutgeschrieben und evtl. Fehlbeträge jeweils entgelterhöhend dem
Aufwand zugeschlagen.
Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises verzichtet.
Der in der Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügten Kalkulation ist zu entnehmen, dass
zur Erwirtschaftung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses die Entgelte geringfügig
nach oben angepasst werden müssten.
Damit wird mithin zeitgleich dokumentiert, dass die Stadtwerke mit den geltenden
Abwassertarifen nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen. Um hier auch gegenüber
den Kunden ein klares Signal Richtung Kostenbewusstsein zu setzen, verzichtet die
Betriebsleitung auf die Empfehlung einer Entgeltanpassung und wird sich 2011
bemühen, evtl. Fehlbeträge innerhalb des Unternehmens aufzufangen.
Die Straßenentwässerung wurde bislang mit einer Pauschalen belastet. Diese
errechnete sich aus 15% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke.
Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der
Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des
Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Demnach wird sich die
befürchtete zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes nicht einstellen und die
Zahlungen der Straßenentwässerung sogar unter denen der Vorjahre liegen.
Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr starkem
Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des Großverbrauchers
abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren Posten wie z.B. dem
Erftverbandsbeitrag.
Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem
Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös- mit 3% aufgelöst.
Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse,
welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe
bewirkt. Die Betriebsleitung ist optimistisch, dass durch die Vermarktung der
Grundstücke im Wirtschaftspark sowie der in Wohnbaugebieten die langfristig fortgeschriebene Auflösung für das Jahr 2011 rd. 970.000 € beträgt.
Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung nach
den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen.
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2.
Aktivierte Eigenleistungen
Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel
mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Dadurch, dass in jüngster Zeit
verstärkt Maßnahmen im eigenen Hause geplant und ausgeführt werden, wird sich bei
den aktivierten Eigenleistungen in den kommenden Jahren eine Erhöhung ergeben.
3.
Sonstige betriebliche Erträge
Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der Betriebszweig
Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das Abrechnen mit den
Kunden zahlt. Für den Versorgungsbereich der Wasserversorgung hat sich die
Einstellung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu
zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Leider gibt es diese Möglichkeit in der
Abwasserbeseitigung nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des
Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen
Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Im Jahr
2006 hat die Betriebsleitung daher ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der
Forderungen beauftragt. Das Unternehmen hat zwar nicht überall den gewünschten
Erfolg gebracht, dennoch laufen die Zahlungen bei wiederholt säumigen Kunden
deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die Inkassopraxis weiter beibehalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten, analog zum Vorjahr, eine Einnahme für
die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der pauschalen zur
Straßenentwässerung abgegolten. Dies ist in der Zukunft jedoch nicht mehr möglich, die
entsprechenden Aufwendungen sind vom Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb
Abwasser zu erstatten.
4.
Materialaufwand
Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre.
Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei den Position Unterhaltung Kanal
ergeben. Durch das Voranschreiten bei der Hausanschlussinspektion ist mit
zunehmendem, nicht aktivierbarem Aufwand zu rechen. Gleiches gilt für Teile der zur
Sanierung anstehenden Hauptkanäle.
Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach
Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall die
Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem
Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe
erforderlich.
Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2011 fortgesetzt.
Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082010, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren anstehen.
Wahrscheinlich ist auch, dass die jüngst in das Landeswassergesetz aufgenommene
Druckdichtigkeitsprüfung der Grundleitungen ebenfalls für die Anschlussleitungen der
Stadtwerke gelten wird. Insofern wird bereits jetzt eine Inspektion der Hausanschlüsse
vorgenommen, was zu einer allgemeinen Verteuerung der Inspektionsaufwendungen
führen wird.
5. Personalaufwand
Zu den Personalaufwendungen im Bereich Abwasser wurde im Jahresabschluss 2009
bereits ausführlich berichtet. Ist es in den zurückliegenden Jahren auch gelungen, durch
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Betriebsoptimierungen deutliche Personalkosteneinsparungen zu erzielen, ist eine
Fortführung dieser Optimierungen mit diesen deutlichen finanziellen Auswirkungen nicht
mehr zu erreichen. Es wird vielmehr so sein, dass sich die Personalkosten im Umfang
der allgemeinen Lohnsteigerungen nach oben bewegen werden.
6.
Abschreibungen
Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten
errechnen sich für 2011 mit ca. 1.320.000,- €.
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 455.000,- Euro
vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische
Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine
Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Ansatz
um den Anteil für die Einführung des Entgeltsplittings reduziert.
8.
Zinsen und ähnliche Erträge
Die Betriebsleitung ist bemüht,
„zinsbringend“ anzulegen.
9.
Guthaben
der
laufenden
Konten
möglichst
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Das Jahr 2011 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der
Größenordnung von rd. einer Million Euro vor. Diese wird an den städtischen Haushalt
ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens weg.
Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur
Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens.
10. Sonstige Steuern
An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an.
11. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 weist für die Abwasserbeseitigung ein
ausgeglichenes Ergebnis aus. Bei den Planansätzen wurden weitestgehend die
Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2009 berücksichtigt. Ferner flossen die Ist Ergebnisse zur Mitte des Jahres 2010 mit in die Prognose ein.
Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen
Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der
Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle
Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen
unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben.
III.
Vermögensplan - Einnahmen
1.
Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes
Die Investitionspauschale des Landes NW zur Förderung von Abwasserbeseitigungsanlagen wird seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt.
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2.
Baukostenzuschüsse/Ablösungen
Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre
konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den
Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf
eine detaillierte Aufschlüsselung der Annahmen verzichtet und ein realistischer Wert im
Wirtschaftsplan 2011 als Einnahme prognostiziert.
3.
Verdiente Abschreibungen
Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen
und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich
durch die Minderung des Vermögens ungünstiger.
4.
Darlehensaufnahme/Kreditmarkt
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von
2,4 3.0 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des
Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße
davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die
Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können.
IV.
Vermögensplan - Ausgaben
1.1 Investitionen
Die Investitionen im Jahr 2011 werden maßgeblich durch die Erschließung der
Baugebiete Wirtschaftspark, Sanierung der Brückenstraße und diverser kleinerer
Maßnahmen bestimmt. Die veranschlagten Mittel bedeuten dabei nicht, dass die
Maßnahmen auch umgesetzt werden müssen. Sie bilden lediglich die Basis für eine
abgesicherte Finanzierung der Projekte aus dem Vermögensplan.
Eine weitere den Vermögensplan auf der Ausgabenseite dominierende Investition ist
das Retentionsbodenfilterbecken RBF/RRB 18 für die Ortslage Liblar. Neben dem
„Bauwerk“ selbst zieht diese Maßnahme eine Reihe von Folgeinvestitionen nach sich,
die aber allesamt zum Gegenstand eines Förderantrages gemacht werden sollen. Da
dieses Projekt möglicherweise eine Gesamtinvestitionssumme von mehreren Millionen
Euro erreichen wird, passt sich die Finanzplanung den vorgesehenen Bauabschnitten
an. Um mit der Maßnahme im Jahr 2011 beginnen zu können, wurden entsprechende
Mittel zur Anfinanzierung eingestellt.
Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt weitestgehend
saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei kleineren Kanälen
erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr des Anfalls über
Entgelte gedeckt.
Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um
diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende Dimension
aufweisen.
Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog.
Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende
Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten.
Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass das
Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur festgemacht
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werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen Komplettaustausch
wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann.
Die Sanierungen des Kanalnetzes in Lechenich wird auch im Jahr 2011 fortgeführt. Die
erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter
Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse, repariert, renoviert oder erneuert.
Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die diesbezüglichen
Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis getätigt.
Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen
über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die
diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter
geschlossen.
1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute
erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der
Vorjahre.
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2011 aus.
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