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Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Erstellt
10.09.10, 06:32
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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Inhalt der Datei

Anlage 1, Seite 1 V 396//2010 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2011 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig AbwasserbeseitigungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung 0. Allgemeines Nachdem der Wirtschaftsplan des letzten Jahres erstmals unter Einfluss der Kostentrennung von Schmutz und Regenwasser aufgestellt und beschlossen wurde, hält die Betriebsleitung an der seinerzeitigen Darstellungsform fest. Im Wesentlichen beruhen die Planansätze des Erfolgsplanes auf den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2009. Die Einführung des Entgeltsplittings im Jahr 2009 findet mit der erstmaligen Abrechnung für das Jahr 2010 vorerst ihren Abschluss. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen ist das Verfahren ohne größere Störungen abgelaufen. Im Nachhinein hat sich bestätigt, dass der beschrittene Weg, der komfortableren und belastbareren Datenerhebung durch Überfliegung absolut richtig war. Die Vielzahl der zu verarbeitenden Daten, die transparente Darstellung des Verfahrens gegenüber dem Kunden und die seitens der Stadtwerke praktizierte Kundennähe ist sicherlich dafür verantwortlich, dass im Verfahren nicht eine Klage angestrengt wurde. Mit Blick auf andere Kommunen, wo mehrfach geklagt, und in einem Fall sogar ein Bürgerbegehren angestrengt wurde, bestimmt ein großer Erfolg. Es darf nämlich bei allem nicht verkannt werden, dass gerade derartige Probleme im Nachhinein deutlich teurer werden, als eine sorgfältige Vorbereitung im Vorfeld und eine für den Kunden verständliche Umsetzung. Bei allen Verfahrensgängen hat sich jedoch vollends bestätigt, dass der Entschluss zur Ausstattung der Stadtwerke mit einer auf Ver- und Entsorgung spezialisierten Software der absolut richtige Schritt war. Die Betriebsleitung hat bis heute nicht den geringsten Zweifel daran, dass ein derart leistungsfähiges Produkt in so kurzer Zeit nicht von der KDVZ Frechen zu stellen war. Auch hier ist aus einer gemeinsamen Anstrengung von allen Beteiligten und einer gehörigen Portion Mut ein solides Instrument installiert worden, dass langfristig die Effizienz des Unternehmens deutlich steigern wird. 1. Umsatzerlöse Wie zuvor bereits ausgeführt, haben die Umsatzerlöse aufgrund des Entgeltsplittings nun eine „getrennte“ Herkunft. Um diese Trennung bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Platzgründen wurde auf die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der - 1 - Anlage 1, Seite 2 V 396//2010 Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2011 und dem Anteil für Regenwasser. Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die Flächen aus einer fiktiven Abrechnung für das Jahr 2010. Nachdem die Erhebungsbögen im Abrechnungssystem erfasst und die Abschlagsberechnung für das Jahr 2010 weitgehend widerspruchslos abgearbeitet ist, kann der Flächenanteil der Privatkunden mit rd. 3.370.000 qm relativ exakt bestimmt werden. Durch die Reduzierungsmöglichkeiten bei der Verwendung von Zisternen, Hauswasserwerken u.ä. verbleibt eine abrechnungsfähige versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche von rd. 3.310.000 qm. Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben und evtl. Fehlbeträge jeweils entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen. Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises verzichtet. Der in der Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügten Kalkulation ist zu entnehmen, dass zur Erwirtschaftung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses die Entgelte geringfügig nach oben angepasst werden müssten. Damit wird mithin zeitgleich dokumentiert, dass die Stadtwerke mit den geltenden Abwassertarifen nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen. Um hier auch gegenüber den Kunden ein klares Signal Richtung Kostenbewusstsein zu setzen, verzichtet die Betriebsleitung auf die Empfehlung einer Entgeltanpassung und wird sich 2011 bemühen, evtl. Fehlbeträge innerhalb des Unternehmens aufzufangen. Die Straßenentwässerung wurde bislang mit einer Pauschalen belastet. Diese errechnete sich aus 15% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Demnach wird sich die befürchtete zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes nicht einstellen und die Zahlungen der Straßenentwässerung sogar unter denen der Vorjahre liegen. Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag. Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös- mit 3% aufgelöst. Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe bewirkt. Die Betriebsleitung ist optimistisch, dass durch die Vermarktung der Grundstücke im Wirtschaftspark sowie der in Wohnbaugebieten die langfristig fortgeschriebene Auflösung für das Jahr 2011 rd. 970.000 € beträgt. Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen. - 2 - Anlage 1, Seite 3 V 396//2010 2. Aktivierte Eigenleistungen Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Dadurch, dass in jüngster Zeit verstärkt Maßnahmen im eigenen Hause geplant und ausgeführt werden, wird sich bei den aktivierten Eigenleistungen in den kommenden Jahren eine Erhöhung ergeben. 3. Sonstige betriebliche Erträge Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der Betriebszweig Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das Abrechnen mit den Kunden zahlt. Für den Versorgungsbereich der Wasserversorgung hat sich die Einstellung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Leider gibt es diese Möglichkeit in der Abwasserbeseitigung nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Im Jahr 2006 hat die Betriebsleitung daher ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Das Unternehmen hat zwar nicht überall den gewünschten Erfolg gebracht, dennoch laufen die Zahlungen bei wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die Inkassopraxis weiter beibehalten. Die sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten, analog zum Vorjahr, eine Einnahme für die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der pauschalen zur Straßenentwässerung abgegolten. Dies ist in der Zukunft jedoch nicht mehr möglich, die entsprechenden Aufwendungen sind vom Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten. 4. Materialaufwand Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre. Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei den Position Unterhaltung Kanal ergeben. Durch das Voranschreiten bei der Hausanschlussinspektion ist mit zunehmendem, nicht aktivierbarem Aufwand zu rechen. Gleiches gilt für Teile der zur Sanierung anstehenden Hauptkanäle. Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe erforderlich. Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2011 fortgesetzt. Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082010, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren anstehen. Wahrscheinlich ist auch, dass die jüngst in das Landeswassergesetz aufgenommene Druckdichtigkeitsprüfung der Grundleitungen ebenfalls für die Anschlussleitungen der Stadtwerke gelten wird. Insofern wird bereits jetzt eine Inspektion der Hausanschlüsse vorgenommen, was zu einer allgemeinen Verteuerung der Inspektionsaufwendungen führen wird. 5. Personalaufwand Zu den Personalaufwendungen im Bereich Abwasser wurde im Jahresabschluss 2009 bereits ausführlich berichtet. Ist es in den zurückliegenden Jahren auch gelungen, durch - 3 - Anlage 1, Seite 4 V 396//2010 Betriebsoptimierungen deutliche Personalkosteneinsparungen zu erzielen, ist eine Fortführung dieser Optimierungen mit diesen deutlichen finanziellen Auswirkungen nicht mehr zu erreichen. Es wird vielmehr so sein, dass sich die Personalkosten im Umfang der allgemeinen Lohnsteigerungen nach oben bewegen werden. 6. Abschreibungen Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2011 mit ca. 1.320.000,- €. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 455.000,- Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Ansatz um den Anteil für die Einführung des Entgeltsplittings reduziert. 8. Zinsen und ähnliche Erträge Die Betriebsleitung ist bemüht, „zinsbringend“ anzulegen. 9. Guthaben der laufenden Konten möglichst Zinsen und ähnliche Aufwendungen Das Jahr 2011 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der Größenordnung von rd. einer Million Euro vor. Diese wird an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens weg. Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten zur Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. 10. Sonstige Steuern An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an. 11. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 weist für die Abwasserbeseitigung ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Bei den Planansätzen wurden weitestgehend die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung 2009 berücksichtigt. Ferner flossen die Ist Ergebnisse zur Mitte des Jahres 2010 mit in die Prognose ein. Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben. III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes Die Investitionspauschale des Landes NW zur Förderung von Abwasserbeseitigungsanlagen wird seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt. - 4 - Anlage 1, Seite 5 V 396//2010 2. Baukostenzuschüsse/Ablösungen Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Annahmen verzichtet und ein realistischer Wert im Wirtschaftsplan 2011 als Einnahme prognostiziert. 3. Verdiente Abschreibungen Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger. 4. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2,4 3.0 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. IV. Vermögensplan - Ausgaben 1.1 Investitionen Die Investitionen im Jahr 2011 werden maßgeblich durch die Erschließung der Baugebiete Wirtschaftspark, Sanierung der Brückenstraße und diverser kleinerer Maßnahmen bestimmt. Die veranschlagten Mittel bedeuten dabei nicht, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden müssen. Sie bilden lediglich die Basis für eine abgesicherte Finanzierung der Projekte aus dem Vermögensplan. Eine weitere den Vermögensplan auf der Ausgabenseite dominierende Investition ist das Retentionsbodenfilterbecken RBF/RRB 18 für die Ortslage Liblar. Neben dem „Bauwerk“ selbst zieht diese Maßnahme eine Reihe von Folgeinvestitionen nach sich, die aber allesamt zum Gegenstand eines Förderantrages gemacht werden sollen. Da dieses Projekt möglicherweise eine Gesamtinvestitionssumme von mehreren Millionen Euro erreichen wird, passt sich die Finanzplanung den vorgesehenen Bauabschnitten an. Um mit der Maßnahme im Jahr 2011 beginnen zu können, wurden entsprechende Mittel zur Anfinanzierung eingestellt. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr des Anfalls über Entgelte gedeckt. Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende Dimension aufweisen. Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog. Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten. Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur festgemacht - 5 - Anlage 1, Seite 6 V 396//2010 werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann. Die Sanierungen des Kanalnetzes in Lechenich wird auch im Jahr 2011 fortgeführt. Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse, repariert, renoviert oder erneuert. Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis getätigt. Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen. 1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der Vorjahre. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2011 aus. - 6 -