Daten
Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 12:18
Aktualisiert
24.02.17, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
174/2016
Erstellt am:
17.02.2017
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
08.03.2017
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Betreff
FNP-Teiländerung 18.1 Sinnersdorf
Bereich: östlicher Ortsrand zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung:
Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 34 LPlG
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 174/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die umweltrelevanten Erläuterungen zur Teilbereichsänderung 18.1 des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, auf dieser Basis den Beschluss zur Aufstellung
der Teilbereichsänderung 18.1 des Flächennutzungsplanes zu fassen.
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung
der Änderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim (Bereich: östlicher Ortsrand von Sinnersdorf zwischen den Straßen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“).
Ziel der Änderung ist, die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen
und die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 27.03.2014 beschloss der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim, am
östlichen Ortsrand von Sinnersdorf die in Rede stehenden Flächen zu erwerben. Es ist vorgesehen, dort eine Arrondierung der Wohnbebauung herbeizuführen, d.h. die vorhandene Wohnbebauung Am Theuspfad sowie Am Eggershof,
welche jeweils den Abschluss zur freien Landschaft bildet, durch eine ergänzende Wohnbebauung abzurunden.
Da die entsprechenden Flächen derzeit dem Außenbereich zuzuordnen sind und der Flächennutzungsplan dort „Flächen
für die Landwirtschaft“ darstellt, ist es notwendig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer
Wohnbebauung durch die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich und die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf) zu schaffen. Da der Regionalplan diese Flächen weit überwiegend
bereits als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ darstellt, sind die landesplanerischen Voraussetzungen für eine Ergänzung
der Wohnbebauung in diesem Bereich gegeben.
Das im Rahmen dieser Vorlage einzuleitende Bauleitplanverfahren begründet sich aus der regionalen und in Folge lokalen Unterversorgung mit Baugrundstücken. Hieraus resultiert eine vehement spürbare Nachfrage seitens der Bürger, die
sich zuletzt im Vermarktungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim zeigte, in welchem der Zahl von 48
verfügbaren Einfamilienhausgrundstücken ca. 450 feste Bewerbungen gegenüber standen. Derzeit umfasst die Liste der
Interessenten, die sich auch auf den Ortsteil Sinnersdorf beziehen, ca. 700 Personen.
Des Weiteren basiert das Projekt auf dem Prozess zur demografischen Entwicklung in der Stadt Pulheim. Aufgrund der
Daten des statistischen Landesamtes ist in Pulheim mit ausgeprägten Tendenzen des demografischen Alterns zu rechnen. Aus diesem Grund beschäftigten sich Rat und Verwaltung im Jahre 2010 in einer Workshop-Reihe mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pulheim. Basierend auf dieser Arbeit beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung
am 09.11.2010 die Leitziele und strategischen Ziele zur Gestaltung des demografischen Wandels einstimmig. Eines
dieser strategischen Ziele lautet: „Die Stadt Pulheim berücksichtigt bei der Aktivierung von Flächenpotentialen auch die
Ausweisung von hochwertigen Baulandflächen (Größe, Ausstattung, Lage).“ Dieses Bauleitplanverfahren ist somit Bestandteil des Maßnahmenplanes 2011 und dient dieser Zielerreichung.
Durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 121 Sinnersdorf und der dadurch notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes für dessen Geltungsbereich kann somit der auch für den Ortsteil Sinnersdorf bestehenden Nachfrage nach Einund Zweifamilienhäusern nachgekommen werden.
Vorlage Nr.: 174/2016 . Seite 3 / 3
Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss für die
Flächennutzungsplanänderung 18.1 Sinnersdorf zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen sowie bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPIG zu stellen.