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Dringlichkeitsentscheidung (Mittelbereitstellung für den Umbau und die Renovierung im Zuge des Verwaltungsumzuges)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Dringlichkeitsentscheidung (Mittelbereitstellung für den Umbau und die Renovierung im Zuge des Verwaltungsumzuges)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 382/2010 Amt: 82 Az.: 82.2 Datum: 04.08.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 05.10.2010 Bemerkungen beschließend Mittelbereitstellung für den Umbau und die Renovierung im Zuge des Verwaltungsumzuges Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 381/2010 wird gem. § 60 (1) S. 2 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Mittel für den Umbau und die Renovierung im Rahmen des Verwaltungsumzuges Lechenich Liblar wurden nicht im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt. Mit den Umbau- und Renovierungsarbeiten muss Anfang September 2010 begonnen werden, damit ein reibungsloser Ablauf Zug um Zug bis zum 31.12.2010 erfolgt. Die Entscheidung im Rahmen der Dringlichkeit ist somit erforderlich, da nicht bis zur nächsten planmäßigen Sitzung im Oktober 2010 gewartet werden kann. In diesem Fall wäre eine fristgemäße Abwicklung bis Ende 2010 nicht gewährleistet. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 382/2010 wird zugestimmt. Erftstadt, den 04.08.2010 (Dr. Rips) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter