Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 376/2010
Az.:61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.08.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
16.09.2010
vorberatend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer Str.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.08.2010
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung den Entwurf einer Einbeziehungssatzung gem. §34 Abs. 4 Nr. 3
Baugesetzbuch zu erarbeiten.
Begründung:
Für den Ortsteil Erftstadt-Ahrem besteht seit 1994 eine „Abgrenzungs- und Abrundungssatzung“
gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Satzung legt die Grenzen für die im Zusammenhang
bebauten Ortsteile (Innenbereich) fest.
Zur Zeit liegt der Verwaltung die Anfrage eines Grundstückseigentümers zur Einbeziehung seines
Grundstücks (Franz-Xaver-Mauer Strasse, Gemarkung: Lechenich, Flur: 47, Flurstück 129) in die
bestehende Satzung vor; es ist beabsichtigt, dieses Grundstück mit einem Einfamilienhaus zu
bebauen.
Die Einbeziehung des betreffenden Grundstücks (s. Anlageplan) in die bereits bestehende
Abrundungssatzung Ahrem ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, da sie einerseits im wirksamen
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist und andererseits damit die Ortslage
Ahrem in diesem Bereich arrondiert werden kann. Gegen eine Bebauung dieses Grundstücks mit
einem eingeschossigen Einfamilienhaus bestehen somit keine Bedenken.
Das planungsrechtliche Verfahren sieht nach § 34 BauGB vor einem entsprechenden
Satzungsbeschluss zunächst eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor.
(Dr. Rips)
Anlage:
• Anlageplan