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Beschlussvorlage (Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer Str.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer Str.)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 376/2010 Az.:61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.08.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 16.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Einbeziehungssatzung Erftstadt - Ahrem, Franz-Xaver-Mauer Str. Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.08.2010 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung den Entwurf einer Einbeziehungssatzung gem. §34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch zu erarbeiten. Begründung: Für den Ortsteil Erftstadt-Ahrem besteht seit 1994 eine „Abgrenzungs- und Abrundungssatzung“ gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Satzung legt die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) fest. Zur Zeit liegt der Verwaltung die Anfrage eines Grundstückseigentümers zur Einbeziehung seines Grundstücks (Franz-Xaver-Mauer Strasse, Gemarkung: Lechenich, Flur: 47, Flurstück 129) in die bestehende Satzung vor; es ist beabsichtigt, dieses Grundstück mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Die Einbeziehung des betreffenden Grundstücks (s. Anlageplan) in die bereits bestehende Abrundungssatzung Ahrem ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, da sie einerseits im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist und andererseits damit die Ortslage Ahrem in diesem Bereich arrondiert werden kann. Gegen eine Bebauung dieses Grundstücks mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus bestehen somit keine Bedenken. Das planungsrechtliche Verfahren sieht nach § 34 BauGB vor einem entsprechenden Satzungsbeschluss zunächst eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. (Dr. Rips) Anlage: • Anlageplan