Daten
Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
24.02.17, 12:18
Aktualisiert
24.02.17, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
385/2016
Erstellt am:
19.12.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
08.03.2017
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Bereich: zwischen Elchweg und Am Lindenkreuz
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2)
BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 235/2016; Sitzung des PA vom 21.09.2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 385/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. den
§§ 3 (1) und 3 (2) sowie 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 21.09.2016 beschloss der Planungsausschuss, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 Pulheim öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Letztere wurden mit Schreiben bzw. E-Mail
vom 20.10.2016 von der Offenlage benachrichtigt. Der Entwurf des B-Planes Nr. 115 Pulheim lag in der Zeit vom
19.10.2016 bis 21.11.2016 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim aus.
Seitens der beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden sowohl vom Amt für Bodendenkmalpflege als
auch vom Kampfmittelräumdienst neben der regulären Beteiligung im B-Planverfahren Berichte verfasst und Stellungnahmen abgegeben, da beide Behörden im Vorfeld bereits von der Stadt Pulheim mit den notwendigen Untersuchungen
beauftragt wurden. Beide Behörden bestätigen die grundsätzliche Freigabe der Fläche für die geplante Bebauung. Die
abschließenden Stellungnahmen bzw. Berichte der beiden Behörden sind der Vollständigkeit halber als Anlagen im
Ratsinformationssystem beigefügt, werden jedoch nicht ausgedruckt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wie auch der
Träger öffentlicher Belange werden im ersten Teil der Abwägungstabelle vorgestellt und behandelt. Da die im Rahmen
der Bürgerversammlung vorgetragenen Bedenken und Anregungen die gleichen inhaltlichen Aspekte beinhalteten wie
die schriftlich formulierten Stellungnahmen, kann auf eine eigenständige Abwägung der dort vorgetragenen Stellungnahmen verzichtet werden. Die Niederschrift der Bürgerversammlung wurde dem Beschluss zur Auslegung seinerzeit
beigefügt.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen im Rahmen der Auslegung fünf abwägungsrelevante Stellungnahmen
ein, die im zweiten Teil der Abwägungstabelle (Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 19.10.16 bis 21.11.16) unter T1 bis T5 behandelt werden. Von Seiten der Bürger ging lediglich
noch eine Stellungnahme im Rahmen der Auslegung ein, die ebenfalls im zweiten Teil der Abwägungstabelle behandelt
wird.
Vorlage Nr.: 385/2016 . Seite 3 / 3
Da die Inhalte der Artenschutzprüfung und des Umweltberichtes nach der Offenlage keine Änderung erfahren haben und
beide Dateien bereits zur Offenlage als Ausdruck vorlagen, werden diese nunmehr lediglich den Fraktionen nochmals
als Ausdruck zur Verfügung gestellt. Sie stehen im Ratsinformationssystem allgemein zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim ohne Änderungen nach der Offenlage als Satzung zu
beschließen.