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Beschlussvorlage (Stellungnahmen TÖB frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,4 MB
Datum
04.04.2017
Erstellt
24.02.17, 12:18
Aktualisiert
24.02.17, 12:18
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Inhalt der Datei

T^ gsö srAD-FFIIEE]M22. tu[t20t6 Rhein-Erft-Kreis Der Landrat -..- Amt ftir Umweltschutz und Kreisplanung Rhein-Erft-Kreis Der Landrat 7Ol4 50124 Eergheim Stadt tulheim Datum Der Bürgermeister 22 Amt ftir Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografi Frau Hatting 15.05.2014 Juni 20ß Mein Zeichen e 70-7 147.09.03 Auskunft erteih t';ß Alte Kölner Straße 26 y'G 50259 Pulheim ** Frau Fitzek Zirnher ,.c.. aa.».O6.tL u, NY. Ebene 3, FIur B, zi.7 Telefon Fax 0227743-4273 -83 2348 E-llail dorothee.fi tzek@rhein-erft .krei5.de Hinweis: Venenden sie keine vertraulichen, schütz€nrwerteh Daten per [-Mail Bebauungsplan Nr. rr5 Pulheim, Zwischen Elchweg und ,Am Lindenkreuz" Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Eelange gemäß § 4 t-Po5t poststelle@rhein-erft -kreis.epost.de Abs. r Bau GB Willy-Brandt-Platz 1 lhr 5chreiben vom i8.05.2o15 Hausadr€ss€ 50126 Eergheim Telefon 0227183-0 Fax 0227183-2300 tntemet Sehr geehrte Frau Hatting, www.rhein-erft -kreis.de info@rhein-erft -kei5.de aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu verhetenden Belange wird folgende Postadre5se Steilungnahme abgegeben 50124 Bergheim : Naturschutz und landschaftspllege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel: o22I . 81 4213 Aus Sicht des Naturschutzes und der landschaftspflege bestehen zur o.g. Öfftrungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhrbi512:30 Uhr Oonnerstag 14:00 Uhr bis lS:00 Uhr Samstag 08:00 Uhi bis 11:00 Uhr Bauleitplanung keine Bedenken. (nur Service- und Zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Laut Entwurf der Begründung (April zo16) zum städtebaulichen Konzept wird im Rahmen des weiteren Planverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, die die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens ermittelt und bewertet. Bankverbindungm Poltbank Köln (BtZ 370 100 50) lch behalte mir vor, erst nach Kenntnis der v.g. Umweltprüfung endgültig Stellung zu nehmen. (onto:10 850 505 BlCr PBNKDEFT IBAN: DE45 37010050 0010 8505 O5 Krcirspa*asse Köln (917.370 5O2 991 (onto:142 001 200 8K: COK5DE33 IBAN: D€72 3705 0299 0142 0012 00 Öffer*|. Ve*ehrsmittel zum Kreishaus Behn: Bergheim und Zieverich Die Artenschutzprüfung wurde bereits durchgeführt; die dort vorgeschla- BushaltesteTlm: Am Knüchelsdamm gene vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) zum Erhalt von Feldlerche (und Rebhuhn) wurde im Herbst 2015 erstmals umgesetzt. und Kreishaus - Weitere lnfos: Der Erfolg der Maßnahme wird in den ersten Jahren im Rahmen eines Monitoring überprüft, um ggf. Korrekturen vomehmen zu können. www.revg.de oder 02234 1806-0 Oer Rhein-Erft-Kreir irtjet t per E-po6t ereichbar: postrtelle@ihein-erft -kreis,epost.de Seite Die Ergebnisse der Erfolgskontrolle sind mit der Unteren Landschaftsbehörde im Einvernehmen abzustimmen. Unter der Voraussetzung, dass die Artenschutzprüfung Bestandteil des Umweltberichtes ist und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (Punkt 3, 5eite rz ff. der Artenschutzprüfung) erfolqreich sind, bestehen auch aus Sicht des Artenschutzes keine Bedenken. Watserwirtschaft Ansprechpadner: Hen Meints Tel: o227r -83 47oj Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die geplante Einleitung in den Vorfluter ist rechtzeitig die erforderliche wasserechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/tangel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a. Plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlagen weiler und Worringen/ Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Eodenschutz Anrprechpartnerin: trau Wolf Tel: o22I - 83 4715 Schädliche Bodenveränderungen sind für die Planfläche nicht bekannt. lch verweise aber auffolgende rechtliche Vorgabe: cemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod5chG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. lmmissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer Tel: o22n - 8, 3454 Zum o.g. Bebauungsplan werden aus Sicht des lmmissionsschutzes keine Anregun gen vorgebracht. 2 von 3 Seite Amt fär Straßenbau und Ve*ehr Anrprechpartnerin: Frau Hamacher Tel. o22I - 83 4574 Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger grundsätzlich keine Bedenken, da das Kreisstraßennetz nicht betroffen ist. Straßenverkehrsamt Ansprechpartnerin: Frau Haase Tel. ozzTr - 83 364o Gegen den o.g. B-Plan bestehen im Crundsatz keine Bedenken. Nach Prü- fung der vorliegenden Unterlagen wurden folgende Defizite aus verkehrsrechtlicher Sicht festgestellt: Dem Lageplan sowie der Begründung zum städtebaulichen Entwurf ist zu entnehmen, dass die Erschließung über eine 8,25m breite Mischverkehrsfläche erfolgen soll, in der auch öffentliche Stellplätze geschaffen werden. Die in den Planunterlagen dargestellten öffentlichen Stellplätze erscheinen in deT cesamtsumme ausreichend, sind jedoch ungleichmäßig im Wohngebiet verteilt. Die Ausweisung als ,,Mischverkehrsfläche" deutet daraufhin, dass diese Straßen nach Fertigstellung als verkehrsberuhigte Bereiche (VZ 325) ausge- wiesen werden sollen. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung gilt dann Schrittgeschwindigkeit. Der geradlinig gestaltete Verkehrsraum begünstigt jedoch ein höheres Geschwindigkeitsniveau. Die öffentlichen Stellplätze sind als einseitige Parkstreifen mit Baumscheiben dargestellt. Die Anlage von altemierend angelegten Stellplätzen wird dringend empfohlen. Wirkungsvolle geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen können nur bauliche Maßnahmen sein, welche beispielsweise die Fahrbahn wechselseitig einengen und den gesamten Verkehrsraum weniger großzügig erscheinen lassen. lm Knotenpunkt Am Lindenkreuz, Londoner Straße, Verlängerung Elchweg sind fi chtlinienkonforme Sichtdreiecke in den Planunterlagen darzustellen. Für weitere Fragen stehe ich lhnen geme zur Verfügung. Nlf freundlichen Grüßen lm Auftrag t,1 - Dr.L__'-kl Binind{ i Amtsleiter 3 von 3 Tr ?§ö Bezirksregierung Köln 07 Jurri 20t 6t5T?mE'M -r ö6 0?. luNl?016 Bezirksregierung Köln, 50606 KÖln Datum:03.06.2016 POSTsTELE Stadt Pulheim Der Bürgermeister Postfach 1345 5024'l Pulheim Seite 1 von 1 Aktenzeichen: t»zemat 33 Az.: 5223'l Auskunt erteilt: Frau Frauenrath sandra.f rauenrath@bezreg- ko€ln.nt[.de Zimmer B 378 .|.eleton: Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim (0221\ 147 - 2470 Fa* 10221\ 147 - 4181 Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB 50670 Köln lhr Schreiben vom 18.05.2016 Blumenthalstraße 33, lhr Zeichen: lV/61 DB bis Köln Hbt U-Bahn bis Reichenspe,ger- plats Sehr geehrte Damen und Herren, Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15100 uhr Gegen die Planungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 15 "Pulheim" bestehen seitens der von mir zu vertretenden Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken. Die betreffenden Grundstücke unterliegen keinem Flurbereinigungsverfah- Besucherlag: donnerstags: 8:30- 15:00 Uhr (lveitere Termane nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf : ren. Landesbank Hessen-Thüringen Durch die Planungen wird jedoch ein landwirtschaftlicher Weg zerschnit- OE34 3005 0000 «x)0 0965 60 BIC: WELADEDDx)« IBAN: ten. Eine Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Geräten oder ein Wenden ist damit nicht mehr möglich. Es wird angeregt zu prüfen, ob eine Wen- Zahlungsavise bitte an zent- ,alebuci ungsstelle@ brk.nrvr.de demöglichkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr erforderlich ist., Mit freundlichen Grußen lm Auftrag Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Kötn Teleton. (0221) 147 - O Fax: (022i) 147 - 3185 (Frauenrath) USt-lD-Nr.r DE 6'121 10859 poststelle@brk.nrw.de ta,\a,w- bezreg-koeln. nn'v.de