Daten
Kommune
Pulheim
Größe
203 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
27.02.17, 09:34
Aktualisiert
27.02.17, 09:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Abwägung
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung)
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 27.05.2016 bis 17.06.2016
T 1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 15.06.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellung- Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher Umweltbericht durch nicht erforderlich
nahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes.
das Büro Planung und Landschaft erstellt und im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der
Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden.
Bodenschutz
Der Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme
von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten
oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen.
Die geforderte Alternativenprüfung zur Erstversiegelung der nicht erforderlich
überplanten Flächen erfolgte bereits im Rahmen der Durchführung der FNP-Teiländerung 17.9, welche den gesamten Bereich
der B-Pläne Nr. 113, 114 und 115 umfasst und die entsprechenden Flächen nunmehr als Wohnbauflächen darstellt. Das Erfordernis der Erstversiegelung weiterer Flächen zwecks Wohnbaulandschaffung wurde dort ausführlich dargelegt. Diese FNPÄnderung wurde genehmigt und ist rechtswirksam.
Straßenverkehrsamt
Hinsichtlich der Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsflächen wird empfohlen, zwecks Geschwindigkeitsreduzierung die öffentlichen Stellplätze alternierend
anzulegen. Ferner wird angeregt, im Knotenpunktbereich
Am Lindenkreuz, Londoner Straße, Verlängerung Elchweg richtlinienkonforme Sichtdreiecke darzustellen.
Die Planzeichnung des Rechtsplanes enthält lediglich die Fest- nicht erforderlich
setzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der notwendigen
Breite und mit den notwendigen Radien. Details wie die empfohlene alternierende Anlage der öffentlichen Stellplätze und die
Beachtung der notwendigen Sichtdreiecke werden bei der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt werden.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 1 von 7
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Abwägung
T 2 fBÖ Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 03.06.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Es wird eine Überprüfung angeregt, ob durch den Wegfall Die Erreichbarkeit der südwestlich an den BP 115 angrenzen- nicht erforderlich
bzw. das Zerschneiden eines landwirtschaftlichen Weges den, noch landwirtschaftlich genutzten Flächen ist problemlos
die Schaffung einer Wendemöglichkeit für den landwirt- über die dort noch vorhandenen Wirtschaftswege und unter
schaftlichen Verkehr erforderlich sein könne.
Nutzung der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Die Schaffung einer Wendemöglichkeit erscheint daher
nicht erforderlich, zumal auch diese angrenzenden Flächen
mittelfristig ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden.
B1, B3, B4, B5, B6 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Grundsätzlich wird die Überplanung der Fläche des BP
115 zu Wohnbaufläche mit dem Hinweis der ursprünglichen Darstellung als „Grünfläche/Parkanlage“ im Flächennutzungsplan und dem damit verbundenen Vertrauensschutz abgelehnt.
B1, B9 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Möglichkeit, im Plangebiet des BP 115 Pulheim auch
Geschosswohnungsbau zu realisieren, wird grundsätzlich abgelehnt.
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Nach wie vor besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken gerade auch im Zentralort Pulheim. In Verbindung
mit der Tatsache, dass der gesamte Bereich der Rahmenplanung Pulheim Süd (BP 113, 114 und 115) derzeit das einzige
substantielle Siedlungserweiterungspotential für den Zentralort
darstellt, welches kurzfristig zumindest eine teilweise Bedarfsdeckung der erheblichen Wohnraumnachfrage decken kann,
wird die Planung weiter verfolgt.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung nicht zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag
Da sich die hohe Nachfrage nach Wohnraum nicht nur auf Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser beschränkt, sondern auch auf Miet- bzw. Eigentumswohnungen gerade auch im
Zentralort Pulheim erstreckt, wird die Anregung auf Entfall der
Bauflächen für Geschosswohnungsbau nicht aufgegriffen.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
die Anregung nicht zu berücksichtigen
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 2 von 7
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
B1, B2, B3, B5, B6, B7, B9 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller wenden sich gegen die vorgesehene
2,5 geschossige Bebauung in unmittelbarem Anschluss
an die bestehende Bebauung und verweisen auf Verschattung sowie Einsichtnahmemöglichkeiten. Zudem
wird im Bereich des Lindenkreuzes auch ein Abrücken
der Neubebauung und somit ein größerer Abstand zwischen Bestandsbebauung und der Neubebauung gefordert.
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Die Anregungen der Eingabesteller wurden insoweit aufgegriffen, als dass die zulässige Gesamthöhe für die unmittelbar an
die Bestandsbebauung angrenzenden neuen Baugrundstücke
auf maximal 8.0 m über angrenzender Verkehrsfläche festgesetzt wurde. Dieser Wert entspricht exakt der für die Bestandsbebauung in den dort geltenden B-Plänen festgesetzten maximal zulässigen Firsthöhe. Zwar kann mit der ebenfalls im BP
115 festgesetzten maximal zulässigen Wandhöhe von 6.5 m in
diesen Bereichen eine zweigeschossige Bebauung entstehen;
durch das ebenfalls berücksichtigte Abrücken der Bauflächen im
Bereich des Lindenkreuzes und den so gewährleisteten größeren Abständen sind dennoch keine Probleme hinsichtlich Verschattung bzw. Einsichtnahme zu erwarten.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Anregungen wurden berücksichtigt, daher ist
kein Beschluss erforderlich.
Abwägungsvorschlag
Aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbar angrenzenden
Wohngebiet am Hirschweg eine Wertstoff-Sammelstelle vorhanden ist und im südlich anschließenden neuen Baugebiet des BP
114 mittelfristig ein weiterer Standort vorgesehen werden wird,
erübrigt sich die Anlage einer solchen Sammelstelle im Plangebiet des BP 115.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
B3, B4, B6, B7, B10 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Mit dem Hinweis auf die bereits jetzt schon vorhandene
und durch die neuen Baugebiete zu erwartende weitere
hohe Verkehrsbelastung der Straße „Am Lindenkreuz“
regen einige Eingabesteller verkehrslenkende bzw. –
beruhigende Maßnahmen wie Abkoppelung der Londoner Straße von der Straße „Am Lindenkreuz“ oder alternativ eine Einbahnstraßenregelung für die Straße „Am
Lindenkreuz“ von der Einmündung Londoner Straße bis
Abwägungsvorschlag
Für die von den Eingabestellern unterbreiteten Vorschläge zu
verkehrslenkenden Maßnahmen liefert das Bauplanungsrecht
keine Grundlage, entsprechende Festsetzungen im B-Plan zu
treffen. Zwischenzeitlich haben sich der TVA und der HFA jedoch mit dem Thema beschäftigt (inhaltlich gleichlautender
Antrag der Eingabesteller nach § 24 GO NRW; siehe Vorlage
317/2016) mit dem Ergebnis, dass der HFA den Antrag ablehnend beschieden hat.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
B3, B4, B5 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller lehnen den Standort für die WertstoffContainer ab.
Seite 3 von 7
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
zur Einmündung der Straße „Am Wiesenhang“ vor. Zudem wird angeregt, das Plangebiet des BP 115 auch für
den motorisierten Fahrverkehr über den Hirschweg zu
erschließen. Als grundsätzliche Voraussetzung sei ferner
der Ausbau des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße zwingend erforderlich.
B 4 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller bitten darum, den Baustellenverkehr
für den BP 115 nicht über die Straße Am Lindenkreuz
und die Londoner Straße zu führen.
Abwägung
Abwägung
Der Anregung, das Plangebiet auch für den motorisierten Ver- Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
kehr über den Hirschweg anzubinden, wird nach einer Prüfung die Anregung nicht zu berücksichtigen.
vor Ort nicht entsprochen, da es sich beim Hirschweg um eine
relativ schmale Fläche und einen Fußweg handelt, welcher für
eine Aufnahme auch des motorisierten Fahrverkehrs nicht ausreichend ist. Im Zusammenhang mit dem Umbau der „kleinen“
Unterführung „Am Kleekamp“ speziell für Fußgänger und Radfahrer wird durch die vorliegende Planung eine attraktive Möglichkeit geschaffen, als Fußgänger und Radfahrer über den
Hirschweg in einer guten Qualität in die Innenstadt zu gelangen.
Zum notwendigen Ausbau des Knotenpunktes wird darauf ver- nicht erforderlich
wiesen, dass bereits eine Vorentwurfs bzw. Entwurfsplanung
zwecks Ertüchtigung des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße vorliegt, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt
2017 zur Verfügung.
Abwägungsvorschlag
Die entsprechenden Planungen des Fachamtes sehen vor, die
Baustellenzufahrt zum BP 115 sowohl für die Erschließungsarbeiten als auch für den späteren Hochbau ausschließlich über
den neuen Kreisverkehr Am Bendacker und über die im BP 113
befindliche Baustraße zu führen. Für den Anschluss an den BP
115 wird der vorhandene Wirtschaftsweg (Verlängerung der
Straße „Am Lindenkreuz“) zu einer Baustraße ausgebaut, welche noch vor der Einmündung in die befestigte Straßenoberfläche der Straße „Am Lindenkreuz“ in Richtung BP 115 abknicken
wird, so dass hier keinerlei Fahrzeuge aus dem Baubetrieb in
die bestehenden Straßen biegen werden.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
nicht erforderlich, da für die unmittelbaren Planinhalte nicht relevant
Seite 4 von 7
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
B 8 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Der Eingabesteller regt an, die Festsetzung einer Baufläche mit dem Ziel einer geringfügigen Vergrößerung zu
modifizieren, um dort ein adäquates Mehrfamilienhaus
errichten zu können.
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Da auch mit einer größeren Baufläche die im B-Plan festgesetzte Grundflächenzahl von 0.4 nicht überschritten wird und die
dann entstehende Grundfläche in etwa der Größenordnung des
unmittelbar nordöstlich stehenden Mehrfamilienhauses entspricht, konnte der Anregung entsprochen werden.
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 19.10.2016 bis 21.11.2016
T 1 Auslegung Schreiben Rhein-Erft-Kreis vom 23.11.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine Bedenken, wenn bei der Umsetzung die im Die Umsetzung der Maßnahmen wurde eingeleitet; das erforderli- nicht erforderlich
Rahmen des Artenschutzes vereinbarten vorgezoge- che Monitoring wird entsprechend der Abstimmung mit der ULB
nen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden und erfolgen.
diese erfolgreich sind.
Bodenschutz
Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von
bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten
oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen.
Abwägung
Die geforderte Alternativenprüfung zur Erstversiegelung der übernicht erforderlich
planten Flächen erfolgte bereits im Rahmen der Durchführung der
FNP-Teiländerung 17.9, welche den gesamten Bereich der BPläne Nr. 113, 114 und 115 umfasst und die entsprechenden Flächen nunmehr als Wohnbauflächen darstellt. Das Erfordernis der
Erstversiegelung weiterer Flächen zwecks Wohnbaulandschaffung
wurde dort ausführlich dargelegt. Diese FNP-Änderung wurde
genehmigt und ist rechtsverbindlich.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 5 von 7
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Abwägung
T 2 Auslegung Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 28.10.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
Verweis auf Stellungnahme vom 09.06.2016 zur früh- Es liegt bereits eine Vorentwurfs bzw. Entwurfsplanung zwecks nicht erforderlich
zeitigen Beteiligung
Ertüchtigung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor,
welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird.
Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung.
T 3 Auslegung Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 31.10.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Es wird nochmals eine Überprüfung angeregt, ob durch Die Erreichbarkeit der südwestlich an den BP 115 angrenzenden, nicht erforderlich
den Wegfall bzw. das Zerschneiden eines landwirt- noch landwirtschaftlich genutzten Flächen ist problemlos über die
schaftlichen Weges die Schaffung einer Wendemög- dort noch vorhandenen Wirtschaftswege und unter Nutzung der
lichkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr erforderlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Die Schafsein könne.
fung einer Wendemöglichkeit erscheint daher nicht erforderlich,
zumal auch diese angrenzenden Flächen mittelfristig ebenfalls
einer Wohnnutzung zugeführt werden.
T 4 Auslegung REVG mbH, Mail vom 21.10.2016
Inhalt der Äußerung
Bei einer beabsichtigten Erschließung des Plangebietes mit dem ÖPNV sollte dies im weiteren Planungsverlauf durch entsprechende Breiten, Kurvenradien
u.ä. berücksichtigt werden.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Die vor allem in den angrenzenden Plangebieten des BP 113 und nicht erforderlich
114 geplanten Verkehrsflächen ermöglichen auch eine Erschließung der zukünftigen Baugebiete mit dem ÖPNV.
T 5 Auslegung Unterhaltungsverband Pulheimer Bach, Mail vom 24.11.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Aus Sicht des Eingabestellers reicht die Rückhalteka- Aus Sicht des Tiefbauamtes ist die Einleitung des Niederschlags- Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
pazität des Pulheimer Baches, bezogen auf ein hun- wassers aus dem BP 115 möglich, da zum einen das Nieder- die Anregung nicht zu berücksichtigen.
dertjähriges Regenereignis, bereits jetzt nicht mehr schlagswasser nur sehr gedrosselt in den Pulheimer Bach eingeaus, so dass jede weitere Einleitung von Nieder- leitet wird und der Gesamtdrosselabfluss (BP 113 und 115) weit
schlagswasser aus dem Plangebiet des BP 115 nicht unter der im Niederschlagsabflussmodell angesetzten Abfluss-
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 6 von 7
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
mehr möglich sei.
T 6 Auslegung LVR, Amt für Bodendenkmalpflege,
Inhalt der Äußerung
Es wird mitgeteilt, dass die bodenarchäologischen
Untersuchungen im Plangebiet des BP 115 abgeschlossen sind und die im Umweltbericht formulierten
Hinweise auf die §§ 15 und 16 des DSchG für ausreichend erachtet werden.
B 1 Auslegung
Inhalt der Äußerung
Der Eingabesteller regt an, die unmittelbar neben dem
im Geltungsbereich des BP 115 geplanten Regenrückhaltebecken liegenden Flächen nicht als bebaubare Flächen, sondern als Spielflächen festzusetzen, da
im BP-Gebiet keine ausreichenden Spiel- bzw. Grünflächen für Kinder und Jugendliche vorgesehen seien.
Abwägung
Abwägung
menge liegt. Zum anderen wird noch vor der Erschließung des BP
115 ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken im Gleisdreieck
gebaut, in welches dann ebenfalls eingeleitet wird.
Mail vom 24.11.2016
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
Unter Punkt C 4 der textlichen Festsetzungen des BP 115 findet nicht erforderlich
sich der Hinweis auf Bodendenkmäler und auf die vom Eingabesteller erwähnten Rechtsvorschriften des Denkmalschutzgesetzes.
Der Abschlussbericht zu den bodenarchäologischen Untersuchungen im Plangebiet des BP 115 ist der Vollständigkeit halber als
Anlage beigefügt.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
Im Geltungsbereich des BP 115 ist sowohl entlang der Haupter- Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt,
schließungsstraße parallel zum Lindenkreuz als auch – und dort die Anregung nicht zu berücksichtigen.
zudem in weit größerem Umfang – südlich des Elchwegs bzw.
dessen Verlängerung in Richtung der Londoner Straße die Anlage
von Grünflächen vorgesehen, welche auch als Spielflächen genutzt werden können. Insofern kann die Argumentation des Eingabestellers, Spielflächen seien nicht in ausreichendem Umfang
geplant, nicht nachvollzogen werden. Da zudem sowohl im benachbarten Wohngebiet am Hirschweg bereits ein Kinderspielplatz
vorhanden ist und auch in den neuen Wohngebieten des BP 113
und 114 jeweils größere Spielareale angelegt werden, kann insgesamt von einer entsprechend ausreichenden Ausstattung ausgegangen werden.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Seite 7 von 7