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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle BP 115 Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
203 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
27.02.17, 09:34
Aktualisiert
27.02.17, 09:34

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim Abwägung Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung) Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 27.05.2016 bis 17.06.2016 T 1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 15.06.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Naturschutz und Landschaftspflege Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellung- Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher Umweltbericht durch nicht erforderlich nahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes. das Büro Planung und Landschaft erstellt und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden. Bodenschutz Der Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen. Die geforderte Alternativenprüfung zur Erstversiegelung der nicht erforderlich überplanten Flächen erfolgte bereits im Rahmen der Durchführung der FNP-Teiländerung 17.9, welche den gesamten Bereich der B-Pläne Nr. 113, 114 und 115 umfasst und die entsprechenden Flächen nunmehr als Wohnbauflächen darstellt. Das Erfordernis der Erstversiegelung weiterer Flächen zwecks Wohnbaulandschaffung wurde dort ausführlich dargelegt. Diese FNPÄnderung wurde genehmigt und ist rechtswirksam. Straßenverkehrsamt Hinsichtlich der Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsflächen wird empfohlen, zwecks Geschwindigkeitsreduzierung die öffentlichen Stellplätze alternierend anzulegen. Ferner wird angeregt, im Knotenpunktbereich Am Lindenkreuz, Londoner Straße, Verlängerung Elchweg richtlinienkonforme Sichtdreiecke darzustellen. Die Planzeichnung des Rechtsplanes enthält lediglich die Fest- nicht erforderlich setzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der notwendigen Breite und mit den notwendigen Radien. Details wie die empfohlene alternierende Anlage der öffentlichen Stellplätze und die Beachtung der notwendigen Sichtdreiecke werden bei der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt werden. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 1 von 7 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim Abwägung T 2 fBÖ Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 03.06.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Es wird eine Überprüfung angeregt, ob durch den Wegfall Die Erreichbarkeit der südwestlich an den BP 115 angrenzen- nicht erforderlich bzw. das Zerschneiden eines landwirtschaftlichen Weges den, noch landwirtschaftlich genutzten Flächen ist problemlos die Schaffung einer Wendemöglichkeit für den landwirt- über die dort noch vorhandenen Wirtschaftswege und unter schaftlichen Verkehr erforderlich sein könne. Nutzung der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Die Schaffung einer Wendemöglichkeit erscheint daher nicht erforderlich, zumal auch diese angrenzenden Flächen mittelfristig ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden. B1, B3, B4, B5, B6 fBÖ Inhalt der Äußerung Grundsätzlich wird die Überplanung der Fläche des BP 115 zu Wohnbaufläche mit dem Hinweis der ursprünglichen Darstellung als „Grünfläche/Parkanlage“ im Flächennutzungsplan und dem damit verbundenen Vertrauensschutz abgelehnt. B1, B9 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Möglichkeit, im Plangebiet des BP 115 Pulheim auch Geschosswohnungsbau zu realisieren, wird grundsätzlich abgelehnt. Abwägung Abwägungsvorschlag Nach wie vor besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken gerade auch im Zentralort Pulheim. In Verbindung mit der Tatsache, dass der gesamte Bereich der Rahmenplanung Pulheim Süd (BP 113, 114 und 115) derzeit das einzige substantielle Siedlungserweiterungspotential für den Zentralort darstellt, welches kurzfristig zumindest eine teilweise Bedarfsdeckung der erheblichen Wohnraumnachfrage decken kann, wird die Planung weiter verfolgt. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag Da sich die hohe Nachfrage nach Wohnraum nicht nur auf Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser beschränkt, sondern auch auf Miet- bzw. Eigentumswohnungen gerade auch im Zentralort Pulheim erstreckt, wird die Anregung auf Entfall der Bauflächen für Geschosswohnungsbau nicht aufgegriffen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 7 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim B1, B2, B3, B5, B6, B7, B9 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller wenden sich gegen die vorgesehene 2,5 geschossige Bebauung in unmittelbarem Anschluss an die bestehende Bebauung und verweisen auf Verschattung sowie Einsichtnahmemöglichkeiten. Zudem wird im Bereich des Lindenkreuzes auch ein Abrücken der Neubebauung und somit ein größerer Abstand zwischen Bestandsbebauung und der Neubebauung gefordert. Abwägung Abwägungsvorschlag Die Anregungen der Eingabesteller wurden insoweit aufgegriffen, als dass die zulässige Gesamthöhe für die unmittelbar an die Bestandsbebauung angrenzenden neuen Baugrundstücke auf maximal 8.0 m über angrenzender Verkehrsfläche festgesetzt wurde. Dieser Wert entspricht exakt der für die Bestandsbebauung in den dort geltenden B-Plänen festgesetzten maximal zulässigen Firsthöhe. Zwar kann mit der ebenfalls im BP 115 festgesetzten maximal zulässigen Wandhöhe von 6.5 m in diesen Bereichen eine zweigeschossige Bebauung entstehen; durch das ebenfalls berücksichtigte Abrücken der Bauflächen im Bereich des Lindenkreuzes und den so gewährleisteten größeren Abständen sind dennoch keine Probleme hinsichtlich Verschattung bzw. Einsichtnahme zu erwarten. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregungen wurden berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Abwägungsvorschlag Aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet am Hirschweg eine Wertstoff-Sammelstelle vorhanden ist und im südlich anschließenden neuen Baugebiet des BP 114 mittelfristig ein weiterer Standort vorgesehen werden wird, erübrigt sich die Anlage einer solchen Sammelstelle im Plangebiet des BP 115. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. B3, B4, B6, B7, B10 fBÖ Inhalt der Äußerung Mit dem Hinweis auf die bereits jetzt schon vorhandene und durch die neuen Baugebiete zu erwartende weitere hohe Verkehrsbelastung der Straße „Am Lindenkreuz“ regen einige Eingabesteller verkehrslenkende bzw. – beruhigende Maßnahmen wie Abkoppelung der Londoner Straße von der Straße „Am Lindenkreuz“ oder alternativ eine Einbahnstraßenregelung für die Straße „Am Lindenkreuz“ von der Einmündung Londoner Straße bis Abwägungsvorschlag Für die von den Eingabestellern unterbreiteten Vorschläge zu verkehrslenkenden Maßnahmen liefert das Bauplanungsrecht keine Grundlage, entsprechende Festsetzungen im B-Plan zu treffen. Zwischenzeitlich haben sich der TVA und der HFA jedoch mit dem Thema beschäftigt (inhaltlich gleichlautender Antrag der Eingabesteller nach § 24 GO NRW; siehe Vorlage 317/2016) mit dem Ergebnis, dass der HFA den Antrag ablehnend beschieden hat. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie B3, B4, B5 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller lehnen den Standort für die WertstoffContainer ab. Seite 3 von 7 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim zur Einmündung der Straße „Am Wiesenhang“ vor. Zudem wird angeregt, das Plangebiet des BP 115 auch für den motorisierten Fahrverkehr über den Hirschweg zu erschließen. Als grundsätzliche Voraussetzung sei ferner der Ausbau des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße zwingend erforderlich. B 4 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller bitten darum, den Baustellenverkehr für den BP 115 nicht über die Straße Am Lindenkreuz und die Londoner Straße zu führen. Abwägung Abwägung Der Anregung, das Plangebiet auch für den motorisierten Ver- Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, kehr über den Hirschweg anzubinden, wird nach einer Prüfung die Anregung nicht zu berücksichtigen. vor Ort nicht entsprochen, da es sich beim Hirschweg um eine relativ schmale Fläche und einen Fußweg handelt, welcher für eine Aufnahme auch des motorisierten Fahrverkehrs nicht ausreichend ist. Im Zusammenhang mit dem Umbau der „kleinen“ Unterführung „Am Kleekamp“ speziell für Fußgänger und Radfahrer wird durch die vorliegende Planung eine attraktive Möglichkeit geschaffen, als Fußgänger und Radfahrer über den Hirschweg in einer guten Qualität in die Innenstadt zu gelangen. Zum notwendigen Ausbau des Knotenpunktes wird darauf ver- nicht erforderlich wiesen, dass bereits eine Vorentwurfs bzw. Entwurfsplanung zwecks Ertüchtigung des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße vorliegt, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung. Abwägungsvorschlag Die entsprechenden Planungen des Fachamtes sehen vor, die Baustellenzufahrt zum BP 115 sowohl für die Erschließungsarbeiten als auch für den späteren Hochbau ausschließlich über den neuen Kreisverkehr Am Bendacker und über die im BP 113 befindliche Baustraße zu führen. Für den Anschluss an den BP 115 wird der vorhandene Wirtschaftsweg (Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“) zu einer Baustraße ausgebaut, welche noch vor der Einmündung in die befestigte Straßenoberfläche der Straße „Am Lindenkreuz“ in Richtung BP 115 abknicken wird, so dass hier keinerlei Fahrzeuge aus dem Baubetrieb in die bestehenden Straßen biegen werden. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich, da für die unmittelbaren Planinhalte nicht relevant Seite 4 von 7 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim B 8 fBÖ Inhalt der Äußerung Der Eingabesteller regt an, die Festsetzung einer Baufläche mit dem Ziel einer geringfügigen Vergrößerung zu modifizieren, um dort ein adäquates Mehrfamilienhaus errichten zu können. Abwägung Abwägungsvorschlag Da auch mit einer größeren Baufläche die im B-Plan festgesetzte Grundflächenzahl von 0.4 nicht überschritten wird und die dann entstehende Grundfläche in etwa der Größenordnung des unmittelbar nordöstlich stehenden Mehrfamilienhauses entspricht, konnte der Anregung entsprochen werden. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 19.10.2016 bis 21.11.2016 T 1 Auslegung Schreiben Rhein-Erft-Kreis vom 23.11.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat Naturschutz und Landschaftspflege Keine Bedenken, wenn bei der Umsetzung die im Die Umsetzung der Maßnahmen wurde eingeleitet; das erforderli- nicht erforderlich Rahmen des Artenschutzes vereinbarten vorgezoge- che Monitoring wird entsprechend der Abstimmung mit der ULB nen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden und erfolgen. diese erfolgreich sind. Bodenschutz Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen. Abwägung Die geforderte Alternativenprüfung zur Erstversiegelung der übernicht erforderlich planten Flächen erfolgte bereits im Rahmen der Durchführung der FNP-Teiländerung 17.9, welche den gesamten Bereich der BPläne Nr. 113, 114 und 115 umfasst und die entsprechenden Flächen nunmehr als Wohnbauflächen darstellt. Das Erfordernis der Erstversiegelung weiterer Flächen zwecks Wohnbaulandschaffung wurde dort ausführlich dargelegt. Diese FNP-Änderung wurde genehmigt und ist rechtsverbindlich. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 5 von 7 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim Abwägung T 2 Auslegung Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 28.10.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat Verweis auf Stellungnahme vom 09.06.2016 zur früh- Es liegt bereits eine Vorentwurfs bzw. Entwurfsplanung zwecks nicht erforderlich zeitigen Beteiligung Ertüchtigung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung. T 3 Auslegung Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 31.10.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Es wird nochmals eine Überprüfung angeregt, ob durch Die Erreichbarkeit der südwestlich an den BP 115 angrenzenden, nicht erforderlich den Wegfall bzw. das Zerschneiden eines landwirt- noch landwirtschaftlich genutzten Flächen ist problemlos über die schaftlichen Weges die Schaffung einer Wendemög- dort noch vorhandenen Wirtschaftswege und unter Nutzung der lichkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr erforderlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Die Schafsein könne. fung einer Wendemöglichkeit erscheint daher nicht erforderlich, zumal auch diese angrenzenden Flächen mittelfristig ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden. T 4 Auslegung REVG mbH, Mail vom 21.10.2016 Inhalt der Äußerung Bei einer beabsichtigten Erschließung des Plangebietes mit dem ÖPNV sollte dies im weiteren Planungsverlauf durch entsprechende Breiten, Kurvenradien u.ä. berücksichtigt werden. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die vor allem in den angrenzenden Plangebieten des BP 113 und nicht erforderlich 114 geplanten Verkehrsflächen ermöglichen auch eine Erschließung der zukünftigen Baugebiete mit dem ÖPNV. T 5 Auslegung Unterhaltungsverband Pulheimer Bach, Mail vom 24.11.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Aus Sicht des Eingabestellers reicht die Rückhalteka- Aus Sicht des Tiefbauamtes ist die Einleitung des Niederschlags- Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, pazität des Pulheimer Baches, bezogen auf ein hun- wassers aus dem BP 115 möglich, da zum einen das Nieder- die Anregung nicht zu berücksichtigen. dertjähriges Regenereignis, bereits jetzt nicht mehr schlagswasser nur sehr gedrosselt in den Pulheimer Bach eingeaus, so dass jede weitere Einleitung von Nieder- leitet wird und der Gesamtdrosselabfluss (BP 113 und 115) weit schlagswasser aus dem Plangebiet des BP 115 nicht unter der im Niederschlagsabflussmodell angesetzten Abfluss- Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 6 von 7 Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim mehr möglich sei. T 6 Auslegung LVR, Amt für Bodendenkmalpflege, Inhalt der Äußerung Es wird mitgeteilt, dass die bodenarchäologischen Untersuchungen im Plangebiet des BP 115 abgeschlossen sind und die im Umweltbericht formulierten Hinweise auf die §§ 15 und 16 des DSchG für ausreichend erachtet werden. B 1 Auslegung Inhalt der Äußerung Der Eingabesteller regt an, die unmittelbar neben dem im Geltungsbereich des BP 115 geplanten Regenrückhaltebecken liegenden Flächen nicht als bebaubare Flächen, sondern als Spielflächen festzusetzen, da im BP-Gebiet keine ausreichenden Spiel- bzw. Grünflächen für Kinder und Jugendliche vorgesehen seien. Abwägung Abwägung menge liegt. Zum anderen wird noch vor der Erschließung des BP 115 ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken im Gleisdreieck gebaut, in welches dann ebenfalls eingeleitet wird. Mail vom 24.11.2016 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Unter Punkt C 4 der textlichen Festsetzungen des BP 115 findet nicht erforderlich sich der Hinweis auf Bodendenkmäler und auf die vom Eingabesteller erwähnten Rechtsvorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Der Abschlussbericht zu den bodenarchäologischen Untersuchungen im Plangebiet des BP 115 ist der Vollständigkeit halber als Anlage beigefügt. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat Im Geltungsbereich des BP 115 ist sowohl entlang der Haupter- Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, schließungsstraße parallel zum Lindenkreuz als auch – und dort die Anregung nicht zu berücksichtigen. zudem in weit größerem Umfang – südlich des Elchwegs bzw. dessen Verlängerung in Richtung der Londoner Straße die Anlage von Grünflächen vorgesehen, welche auch als Spielflächen genutzt werden können. Insofern kann die Argumentation des Eingabestellers, Spielflächen seien nicht in ausreichendem Umfang geplant, nicht nachvollzogen werden. Da zudem sowohl im benachbarten Wohngebiet am Hirschweg bereits ein Kinderspielplatz vorhanden ist und auch in den neuen Wohngebieten des BP 113 und 114 jeweils größere Spielareale angelegt werden, kann insgesamt von einer entsprechend ausreichenden Ausstattung ausgegangen werden. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 7 von 7