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Beschlussvorlage (Bestimmung des Abstimmungszeitraums für das Bürgerbegehren " Erhalt der städtischen Bäder")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Erstellt
16.09.10, 06:27
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 342/2010 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 23.06.2010 Beratungsfolge Rat Termin 06.07.2010 beschließend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bestimmung des Abstimmungszeitraums für das Bürgerbegehren " Erhalt der städtischen Bäder" Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.06.2010 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt legt gem. § 8 der Satzung für die Durchführung von Bürgerent-scheiden der Stadt Erftstadt als Abstimmungsraum den Zeitraum vom 30. August 2010 bis zum 12.09.2010 fest. Begründung: Gemäß der § 8 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt (nachfolgend Satzung) trifft der Rat die Entscheidung über den Abstimmungszeitraum. Die Entscheidung über die Einteilung des Abstimmungsgebiet in zwei Stimmbezirke wird durch den Bürgermeister getroffen (§ 3 Abs.1 der Satzung). Die vom Bürgermeister festgelegte Entscheidung über die Zuordnung der Stadtteile zu den Stimmbezirken 1 und 2 wird in der beigefügten Anlage dargestellt. Die Entscheidung über den Ort der Abstimmungslokale wurde in § 3 Abs. 2 der Satzung getroffen. Die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale bestimmt § 8 Abs. 2 der Satzung. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Zeitraum und der daraus resultierende verbindliche Zeitablauf gem. Gemeindeordnung, Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden i.V.m. dem Kommunalwahlgesetz ist als Anlage beigefügt. (Dr. Rips) -2-