Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Erstellt
16.09.10, 06:27
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 342/2010
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 23.06.2010
Beratungsfolge
Rat
Termin
06.07.2010
beschließend
Rat
05.10.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bestimmung des Abstimmungszeitraums für das Bürgerbegehren " Erhalt der
städtischen Bäder"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.06.2010
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt legt gem. § 8 der Satzung für die Durchführung von Bürgerent-scheiden
der Stadt Erftstadt als Abstimmungsraum den Zeitraum vom 30. August 2010 bis zum 12.09.2010
fest.
Begründung:
Gemäß der § 8 der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt
(nachfolgend Satzung) trifft der Rat die Entscheidung über den Abstimmungszeitraum.
Die Entscheidung über die Einteilung des Abstimmungsgebiet in zwei Stimmbezirke wird durch
den Bürgermeister getroffen (§ 3 Abs.1 der Satzung). Die vom Bürgermeister festgelegte
Entscheidung über die Zuordnung der Stadtteile zu den Stimmbezirken 1 und 2 wird in der
beigefügten Anlage dargestellt. Die Entscheidung über den Ort der Abstimmungslokale wurde in §
3 Abs. 2 der Satzung getroffen.
Die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale bestimmt § 8 Abs. 2 der Satzung.
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Zeitraum und der daraus resultierende verbindliche
Zeitablauf gem. Gemeindeordnung, Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden i.V.m.
dem Kommunalwahlgesetz ist als Anlage beigefügt.
(Dr. Rips)
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